vor 10 Jahren
Nein, das reicht nicht, DrPablo.
Wenn ich etwas widersprechen will, sollte ich schon das Etwas auch nennen können.
Maris fragt nach diesem Etwas um sich auf irgendwas beziehen zu können.
@Maris:
- Es gibt keinen Richtlinienentwurf, bzw. keinen Entwurf für Erweiterung der bestehenden Richtlinie.
- Es gibt ein Gutachten des SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss Verbrauchersicherheit) das zu dem Schluss kommt, dass die aktuellen europäischen Bestimmungen über Duftstoffallergene nicht ausreichend sind und dass daher die bestehende Kosmetikrichtlinie erweitert werden sollte.
- Aufgrund dieses Gutachtens wird die geltende Richtlinie voraussichtlich auch erweitert... aber dafür gibt es noch keinen Text der Kommission.
(Ich weiß jetzt nicht, wie die Beschlussfassung in diesem Fall laufen würde. Im Normalfall schlägt die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, die von Rat und Parlament (beiden) angenommen werden müssen. Daneben gibt es besondere Gesetzgebungsverfahren, wo Rechtsakte nur vom Rat oder nur vom Parlament (nach Konsultation der jeweils anderen) erlassen werden können.
Wie eine Erweiterung der bestehenden Richtlinie jetzt gehandhabt würde, finde ich gerade nicht raus... aber ich tippe mal, ganz normal (s.o.).)
Auf jeden Fall: Die Komission verfasst eine Vorlage anhand des Gutachtens. Dieser Vorlagentext existiert noch nicht.
- Gerade findet die Debatte darüber statt. Das heißt, dass nicht eine Gesetzesvorlage, sondern das Gutachten diskutiert wird. Lobbyisten (da können wir getrost die IFRA dazu rechnen), Experten und letztendlich auch EU-Bürgerinnen und Bürger diskutieren darüber, was nun aus dem Gutachten entstehen soll, wie eine Änderung der Richtlinie sein könnte.
- Erfahrungsgemäß werden die Empfehlungen des Gutachtens im Großen und Ganzen umgesetzt. Daher kommen die Überschriften mit "Die EU will..." und "Die EU wird...".
Wenn überhaupt noch was an den Grundlagen der kommenden Richtliniennovellierung zu ändern ist, besteht jetzt die Möglichkeit der Einflussnahme.
Wenn man also ein Etwas nimmt, um sich darauf zu beziehen, dann kann es derzeit nur das SCCS-Gutachten sein: ec.europa.eu/health/scientific_committees/cons umer_safety/docs/sccs_o_102.pdf
Wenn ich etwas widersprechen will, sollte ich schon das Etwas auch nennen können.
Maris fragt nach diesem Etwas um sich auf irgendwas beziehen zu können.
@Maris:
- Es gibt keinen Richtlinienentwurf, bzw. keinen Entwurf für Erweiterung der bestehenden Richtlinie.
- Es gibt ein Gutachten des SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss Verbrauchersicherheit) das zu dem Schluss kommt, dass die aktuellen europäischen Bestimmungen über Duftstoffallergene nicht ausreichend sind und dass daher die bestehende Kosmetikrichtlinie erweitert werden sollte.
- Aufgrund dieses Gutachtens wird die geltende Richtlinie voraussichtlich auch erweitert... aber dafür gibt es noch keinen Text der Kommission.
(Ich weiß jetzt nicht, wie die Beschlussfassung in diesem Fall laufen würde. Im Normalfall schlägt die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, die von Rat und Parlament (beiden) angenommen werden müssen. Daneben gibt es besondere Gesetzgebungsverfahren, wo Rechtsakte nur vom Rat oder nur vom Parlament (nach Konsultation der jeweils anderen) erlassen werden können.
Wie eine Erweiterung der bestehenden Richtlinie jetzt gehandhabt würde, finde ich gerade nicht raus... aber ich tippe mal, ganz normal (s.o.).)
Auf jeden Fall: Die Komission verfasst eine Vorlage anhand des Gutachtens. Dieser Vorlagentext existiert noch nicht.
- Gerade findet die Debatte darüber statt. Das heißt, dass nicht eine Gesetzesvorlage, sondern das Gutachten diskutiert wird. Lobbyisten (da können wir getrost die IFRA dazu rechnen), Experten und letztendlich auch EU-Bürgerinnen und Bürger diskutieren darüber, was nun aus dem Gutachten entstehen soll, wie eine Änderung der Richtlinie sein könnte.
- Erfahrungsgemäß werden die Empfehlungen des Gutachtens im Großen und Ganzen umgesetzt. Daher kommen die Überschriften mit "Die EU will..." und "Die EU wird...".
Wenn überhaupt noch was an den Grundlagen der kommenden Richtliniennovellierung zu ändern ist, besteht jetzt die Möglichkeit der Einflussnahme.
Wenn man also ein Etwas nimmt, um sich darauf zu beziehen, dann kann es derzeit nur das SCCS-Gutachten sein: ec.europa.eu/health/scientific_committees/cons umer_safety/docs/sccs_o_102.pdf