Ein alter Hut - 33ml Taschensticks auf Ebay - ein Fake!
Seitdem ich als Neuling hier einmal auf 33ml Taschensticks von "Prada" und "Dior" reingefallen war, nervt es mich fast täglich, dass ich bei Ebay immer wieder solche Angebote finde.
(Für alle die gerade Neu dabei sind: es handelt sich hierbei immer um Fälschungen!)
Da Ebay dieses betrügerische Treiben nur bedingt interessiert, da sie ja immer ihre Gebühren daran verdienen, ist es schwer etwas dagegen zu unternehmen. Als ich meinen "Dior"-Taschenstick erhielt und merkte, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat der Verkäufer den Artikel zurück genommen, da er es angeblich nicht wusste. Mein kurzer Hinweis, dass der Originalhersteller keine 33ml Sticks im Angebot habe und der Batchcode nicht zu diesem Parfum passe, überzeugten ihn dann doch. Inzwischen habe ich es mir zum Hobby gemacht Ebay-Anbieter solcher Sticks mit Nachrichten zu kontaktieren, in denen ich sie darauf hinweise, dass sie sich wegen Betrugs und Verkauf von Markenfälschungen strafbar machen.
Ebay selbst erklärt in einem seiner Grundsätze:
Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf eBay anbieten.(http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-di...)
Hier liegt die Verantwortung beim Verkäufer für die Echtneit der Ware zu garantieren, In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen §3 Nr. 1 liest man weiter:
Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Artikel einschließlich der verwendeten Bilder sowie seine sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Dies wiederum weist den Käufer darauf hin, dass er Rechte Dritter nicht verletzten darf. Dies geschieht aber durch das Angebot gefälschter Ware mit dem Namen eines Herstellers. Rechtsanwalt Johannes Richard warnt vor den Folgen, mit denen Verkäufer rechnen müssen auf www.internetrecht-rostock.de:
Folge ist, dass der Markenrechtsinhaber gegenüber dem Verkäufer umfangreiche Ansprüche durchsetzen kann. Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen hat der Markenrechtsinhaber Schadenersatz sowie Auskunftsansprüche. Ferner hat der Verkäufer die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung zu tragen, die bis zu 1.500,00 Euro kosten kann. Reagiert der Verkäufer auf die Abmahnung nicht, kann ihm sogar ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten drohen.
Bei all meinen Recherchen frage ich mich weiterhin, was ich oder auch andere Nutzer machen können, um andere Parfüm-Freunde, oder solche die es werden wollen, zu schützen. Da Ebay Anfragen oder Beschwerden über Nutzer nicht weiter bearbeitet (hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?) und das System von Ebay Funktionen wie "Verkäufer melden" abgestellt hat, ist es schwer etwas zu erreichen.
Meine Ideen eine Sammelklage/ Unterlassungsklage einzureichen, Ebay mit einem kollektiven Schreiben zu kontaktieren oder aber die Verbraucherzentrale zu informieren schwirren mir schon länger im Kopf herum, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese Erfolg haben. Ebay weiß sich ja zu wehren, indem die Verantwortung auf die Verkäufer abgewälzt wird und Markeninhaber wie Dior oder Prada kümmern sich sicher nicht um solche kleinen Fische auf Ebay, da ist der Urspung des Handels mit gefälschter Markenware wohl das eigentliche Ziel. Theoretisch liegt ja der Schaden bei den Markenherstellern und so müssten diese auch Strafantrag stellen. Ich kann also meinen Beitrag nur in dem Rahmen leisten, dass ich andere Käufer darauf hinweise, dass sie gefälschte Ware kaufen und Aufklärungsarbeit leiste.
Was denkt ihr darüber?