Illecebra, hier sprichst Du zwei unterschiedliche Problematiken an:
1. den Import von unter CITES regulierten Substanzen, wozu Moschus gehört, nicht aber Ambergris, da es sich um eine natürliche Ausscheidung handelt und auch nicht Castoreum und Zibet, da es keine in CITES gelisteten Tierarten sind.
Ich selbst importiere grundsätzlich keine animalischen, aber sehr häufig pflanzliche Rohstoffe aus aller Welt und weiß deswegen, wo genau ich die betreffenden Zollregelungen finde.
Hier eine kleine Zusammenfassung:
Beim Import von Hirschmoschus, Zolltarifnummer 0510.0000, ist die Vorlage einer CITES-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsprüfung des Ausfuhrstaates, Ausfuhrgenehmigung) erforderlich und die Einfuhr nur nach Kontrolle / Beschau durch den Zollbeamten und unter bestimmten Umständen erlaubt.
Es wird unterschieden nach Herkunft der im CITES Annex 1 als "sehr gefährdet" gelisteten Arten aus folgenden Ländern: Afghanistan, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan und der in Annex 2 als "gefährdet" eingestuften Arten aus allen anderen als in Annex 1 gelisteten Ländern.
Damit sind vermutlich Sibirien und China gemeint, das nehme ich jetzt einfach an, ohne Gewähr.
Der Handel mit von Annex 1 gelisteten Stoffen ist verboten und wird je nach Umfang der Tat von Bußgeldverfahren bis Freiheitsstrafe geahndet, siehe hier, ganz unten, vorletzte Zeile:
www.bfn.de/themen/cites/statistik/andere-stati
stiken/details-nicht-im-menue/verstoesse-bundt
abelle-beschl-einziehg.htmlDer Import von im Annex 2 gelisteten Substanzen ist unter oben genannten Voraussetzungen mit den entsprechenden Dokumenten legal.
Castoreum dagegen ist garkein Problem, das kannst Du auch hier in jeder Apotheke bestellen!
Wenn Du aber die Stoffe "als Komposition in einem Duft" gekauft hast (ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, oder willst Du den Duft selbst mischen, dann kannst Du den restlichen Post ignorieren), gibt es noch das andere Problem:
2. EU-Kosmetikverordnung
In der letzten Zeit wird vom Zoll immer häufiger geprüft, ob importierte Produkte der EU-Kosmetikverordnung entsprechen.
An diese muß sich JEDER Hersteller halten, der etwas in der EU verkauft, und seien es noch so wenige Transaktionen.
Ist das nicht der Fall (fast immer beim Import kleinerer Indiefirmen aus dem Nicht-EU-Ausland, da sie in ihrem Land diese Regeln nicht haben und oft nicht mal wissen, daß sie diese aber befolgen müssen beim Verkauf in die EU), wird entweder eingezogen und vernichtet, genau wie bei anderen illegal importierten Produkten wie Lebensmittel, Pflanzen, geschützte Arten usw, die Importbeschränkungen unterliegen.
Das müssen nicht unbedingt nur in der EU reglementierte Inhaltsstoffe sein, sondern auch nicht erfüllte formelle Vorgaben wie zB fehlendes Allergenlabeling, anderweitige Pflichtangaben, fehlende Registrierung im CPNP (Cosmetics Notification Portal), fehlende Sicherheitsbewertung usw.
Diese Vorschriften muss jeder, der etwas in die EU importiert, genauso einhalten wie jeder hier ansässige Hersteller.
Macht natürlich keiner und das Meiste rutscht einfach durch, was aber stichprobenweise geprüft wird, wird beschlagnahmt.
Der Käufer kann auch oft die Rücksendung wählen, wenn es nichts Gefährliches oder massiv Illegales (CITES Annex 1 oder Waffen etc) ist.
Früher hat sich da wohl niemand drum gekümmert, aber mittlerweile hat sich auch beim Zoll rumgesprochen, daß hiesige Verordnungen sinnlos sind, wenn sie nicht kontrolliert werden.
Das haben mir auch meine hin und wieder bei mir im Labor vorbeikommenden Prüfer vom Landratsamt und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Ein Freund von mir mußte auf's Zollamt wegen eines Duftes aus den USA, wo alles formell Vorgeschriebene fehlte, er bekam ihn NICHT ausgehändigt und das Parfum wurde vernichtet.
Definitiv wird nicht längst alles erwischt, genauso, wie nicht jeder, der zu schnell fährt, geblitzt wird. Trotzdem ist nicht davon auszugehen, daß man immer Glück hat.
Was Zollbeamte rausgreifen oder nicht, ist letztendlich sehr unterschiedlich und hängt auch vom Arbeitsaufkommen ab, aber rein rechtlich müssen sie nicht EU-konforme Produkte beschlagnahmen und die Tendenz diesbezüglich ist steigend.
Hier zwei Beispiele:
www.wn.de/Muenster/2016/07/2464790-Kosmetik-oh
ne-Zulassung-in-der-EU-Ohne-TTIP-keine-Pakete-
aus-den-USAwww.bdo.de/de-de/themen/newsletter/zva-aktuell
-iv-2016/vorsicht-beim-kauf-von-kosmetika-im-b
zw-aus-dem-a