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parfumdreams.de

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vor 5 Jahren
Ich wollte hier niemanden die Absicht unterstellen, etwas verschleiern zu wollen, deshalb meine Formulierung (dass es so ist, wissen wir sowieso alle).

Die AGB liest doch auch nur ein kleiner Teil der Kunden und nur weil es üblich ist, muss man es ja nicht auch so machen. Wer wissen will, welche Rechte er/sie hat, muss sich eben informieren.
Gut, es ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber auf jeden Fall zulässig.
vor 5 Jahren
Scentence:
Die AGB liest doch auch nur ein kleiner Teil der Kunden und nur weil es üblich ist, muss man es ja nicht auch so machen. Wer wissen will, welche Rechte er/sie hat, muss sich eben informieren.
Gut, es ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber auf jeden Fall zulässig.

Das ist so nicht richtig.
Die Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren.
Wenn ein Händler ganz oben auf seiner Shopseite das "Rückgaberecht" zum Anklicken hat inkl. FAQs, dort klar kommuniziert, dass nur originalverpackte Waren zurückgenommen werden und sogar den eigentlichen gesetzlichen Standardtext aus seinen AGB entfernt, dann ist das nicht zulässig, sondern schlicht rechtswidrig. So sehe ich das. Wäre ein klarer Fall für einen Abmahnanwalt.

Flaconi ist da auch kaum besser, wie ich gerade gesehen habe: faq.flaconi.de/hc/de/articles/115012093388-Wie -lauten-die-R%C3%BCcknahmebedingungen-

"Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige, originalverpackte Artikel und Sets zurücknehmen."

Flaconi hat sogar den Gesetzestext in den AGB extra umgeschrieben/umgedeutet:

Aus

" Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."


wird:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Darunter fallen z.B. das Testen von Kosmetik- oder Parfumartikeln sowie das Öffnen von Verpackungen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Ihrem Kauf einen Haut- bzw. Hauttyptest zu machen und Produkte vor dem Kauf zu testen."


Das ist echt dreist. Eine Folie, die außerhalb der Umverpackung eines Parfumflakons angebracht ist, ist keine Versiegelung! Eine Versiegelung wäre z.B. das, was man unter den Deckeln einer Hautcreme oder Zahnpasta findet, oder z.B. eine Blisterverpackung bei Medizinprodukten. Ebenso gilt diese Einschränkung bzgl. der Hygiene/gesundheitlicher Gründe nicht bei Parfums. Wäre es anders, dürfte kein Händler im Laden Tester bereitstellen.
Und bevor sich jemand echauffiert - ich möchte selbstverständlich nicht den Missbrauch des Widerrufsrechts unterstützen (also dass Leute Parfums nur "zum Testen" bestellen und wieder zurücksenden - auch wenn sie das Recht dazu hätten).
vor 5 Jahren
FragFrog:

Das ist so nicht richtig.
Die Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren.
Wenn ein Händler ganz oben auf seiner Shopseite das "Rückgaberecht" zum Anklicken hat inkl. FAQs, dort klar kommuniziert, dass nur originalverpackte Waren zurückgenommen werden und sogar den eigentlichen gesetzlichen Standardtext aus seinen AGB entfernt, dann ist das nicht zulässig, sondern schlicht rechtswidrig. So sehe ich das. Wäre ein klarer Fall für einen Abmahnanwalt.

Sie informieren ja auch über das gesetzliche Widerrufsrecht. Im Falle von Parfumdreams eben unter "Verbraucherinformationen". Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind hier zwei verschiedene DInge und auch strikt zu trennen. Parfumdreams kommt mit der Widerrufsbelehrung mE der Informationspflicht nach. Für mich ist hier alles korrekt.

Ein Unternehmer ist außerdem nicht zu AGB verpflichtet, er kann also auch nichts aus den AGB streichen, sondern lediglich etwas nicht hinzufügen.

FragFrog:

Flaconi ist da auch kaum besser, wie ich gerade gesehen habe: faq.flaconi.de/hc/de/articles/115012093388-Wie -lauten-die-R%C3%BCcknahmebedingungen-

"Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige, originalverpackte Artikel und Sets zurücknehmen."

Flaconi hat sogar den Gesetzestext in den AGB extra umgeschrieben/umgedeutet:

Aus

" Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."


wird:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Darunter fallen z.B. das Testen von Kosmetik- oder Parfumartikeln sowie das Öffnen von Verpackungen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Ihrem Kauf einen Haut- bzw. Hauttyptest zu machen und Produkte vor dem Kauf zu testen."


Das ist echt dreist. Eine Folie, die außerhalb der Umverpackung eines Parfumflakons angebracht ist, ist keine Versiegelung! Eine Versiegelung wäre z.B. das, was man unter den Deckeln einer Hautcreme oder Zahnpasta findet, oder z.B. eine Blisterverpackung bei Medizinprodukten. Ebenso gilt diese Einschränkung bzgl. der Hygiene/gesundheitlicher Gründe nicht bei Parfums. Wäre es anders, dürfte kein Händler im Laden Tester bereitstellen.

Da sehe ich ein gewisses Spannungsfeld. Man muss das Parfum ja öffnen bzw sprühen, um herauszufinden, ob es gekippt ist etc. Der Verbraucher muss also nicht für einen etwaigen Wertverlust aufkommen, da dies unter Prüfung der Beschaffenheit fällt.
Wenn das Parfum in Ordnung ist, es aber einfach nicht gefällt, sehe ich aber auch nicht ein, weshalb der Unternehmer dafür aufkommen soll, dass der Duft den Geschmack des Verbrauchers nicht getroffen hat.
vor 5 Jahren
Scentence:
Sie informieren ja auch über das gesetzliche Widerrufsrecht. Im Falle von Parfumdreams eben unter "Verbraucherinformationen". Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind hier zwei verschiedene DInge und auch strikt zu trennen. Parfumdreams kommt mit der Widerrufsbelehrung mE der Informationspflicht nach. Für mich ist hier alles korrekt.

Ein Unternehmer ist außerdem nicht zu AGB verpflichtet, er kann also auch nichts aus den AGB streichen, sondern lediglich etwas nicht hinzufügen.

Parfumdreams macht drei Dinge:

1) Sie haben den Button "180 Tage Rückgaberecht" ganz oben auf der Seite und wenn man weiter runterscrollt nochmal in der Mitte in dieser "Unser Service" Leiste. Das springt jedem Kunden ins Auge und dort wird er belehrt, dass er nur originalverpackte und unbenutzte Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann (wie von mir zitiert).
2) Sie haben in ihren AGB explizit nur einen Passus zum erweiterten Rückgaberecht unter og. Bedingungen.
3) Sie haben unter "Verbraucherinformationen" relativ versteckt den Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes ohne nähere Erläuterung dazu.

In der Gesamtschau wird hier beim Kunden der Eindruck erweckt "Ich darf nur originalverpackte und unbenutzte Artikel retournieren".
Und das ist gesetzlich nicht richtig und aus meiner Sicht eben ein unseriöses Gebären seitens des Händlers. Das ist meine Meinung dazu.
Wer will, kann den Kundenservice mal kontaktieren und fragen, wie es aussieht, wenn ein Parfüm bereits geöffnet und gesprüht wurde.

Scentence:

Da sehe ich ein gewisses Spannungsfeld. Man muss das Parfum ja öffnen bzw sprühen, um herauszufinden, ob es gekippt ist etc. Der Verbraucher muss also nicht für einen etwaigen Wertverlust aufkommen, da dies unter Prüfung der Beschaffenheit fällt.
Wenn das Parfum in Ordnung ist, es aber einfach nicht gefällt, sehe ich aber auch nicht ein, weshalb der Unternehmer dafür aufkommen soll, dass der Duft den Geschmack des Verbrauchers nicht getroffen hat.

Sofern der Verbraucher nicht den halben Flakon leert, muss er das nicht. Und genau das ist das, was ich hier kritisiere und was auch in dem Link in meinem ersten Beitrag hier thematisiert wird. Der Kunde soll glauben, dass er sein Widerrufsrecht verwirkt, sobald er die Folie entfernt und das ist schlichtweg Unsinn.

Ich schätze, die meisten werden es gefühlt - entgegen der gesetzlichen Bestimmungen - "nicht einsehen", dass Düfte nur aufgrund Nichtgefallens retourniert werden dürfen und da bin ich auch bei dir. Nur wo endet "Nichtgefallen" und wo fängt "der Duft ist gekippt/verwässert/sonstwie mangehaft" an? Ich stelle mir das schwierig vor, wenn ein Händler in solchen Fällen seine Meinung über die des Kunden stellt. In dem Sinne, dass der Kunde sagt "der Duft ist schlecht" und der Händler "nein, der ist gut, wir verkaufen nur einwandfreie Originalprodukte" und dann die Rücknahme verweigert.
Meiner Meinung nach sollte jeder seriöse Händler einen Duft anstandslos zurücknehmen, der online erworben wurde und der vom Kunden bemängelt wird. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet! Über sonstige Mängel (Sprayer kaputt etc.) brauchen wir gar nicht reden.

Wollte diesen Thread jetzt aber nicht hijacken und eine tiefere Diskussion über den Sinn und Unsinn des Fernabsatzgesetzes und seiner Bestimmungen anzetteln. Das könnte man vielleicht in einem neuen Thread mal machen, wenn Diskussionsbedarf besteht.
vor 5 Jahren
FragFrog:

Parfumdreams macht drei Dinge:

1) Sie haben den Button "180 Tage Rückgaberecht" ganz oben auf der Seite und wenn man weiter runterscrollt nochmal in der Mitte in dieser "Unser Service" Leiste. Das springt jedem Kunden ins Auge und dort wird er belehrt, dass er nur originalverpackte und unbenutzte Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann (wie von mir zitiert).
2) Sie haben in ihren AGB explizit nur einen Passus zum erweiterten Rückgaberecht unter og. Bedingungen.
3) Sie haben unter "Verbraucherinformationen" relativ versteckt den Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes ohne nähere Erläuterung dazu.

In der Gesamtschau wird hier beim Kunden der Eindruck erweckt "Ich darf nur originalverpackte und unbenutzte Artikel retournieren".
Und das ist gesetzlich nicht richtig und aus meiner Sicht eben ein unseriöses Gebären seitens des Händlers. Das ist meine Meinung dazu.
Wer will, kann den Kundenservice mal kontaktieren und fragen, wie es aussieht, wenn ein Parfüm bereits geöffnet und gesprüht wurde.

Es ist natürlich ärgerlich, wenn bei einem Verbraucher dieser Eindruck erweckt wird und dieser deswegen davon absieht, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Ich stimme dir auch zu, dass das bei den von dir geschilderten Punkten auch leicht passieren kann. ME dürfte das rechtlich aber in Ordnung sein. Damit gelange ich auch wieder zu meinem vorherigen Standpunkt - wer in einem Online-Shop kauft, sollte sich auch mit den Rechten und Pflichten vertraut machen, die damit einhergehen.

FragFrog:

Sofern der Verbraucher nicht den halben Flakon leert, muss er das nicht. Und genau das ist das, was ich hier kritisiere und was auch in dem Link in meinem ersten Beitrag hier thematisiert wird. Der Kunde soll glauben, dass er sein Widerrufsrecht verwirkt, sobald er die Folie entfernt und das ist schlichtweg Unsinn.

Ich schätze, die meisten werden es gefühlt - entgegen der gesetzlichen Bestimmungen - "nicht einsehen", dass Düfte nur aufgrund Nichtgefallens retourniert werden dürfen und da bin ich auch bei dir. Nur wo endet "Nichtgefallen" und wo fängt "der Duft ist gekippt/verwässert/sonstwie mangehaft" an? Ich stelle mir das schwierig vor, wenn ein Händler in solchen Fällen seine Meinung über die des Kunden stellt. In dem Sinne, dass der Kunde sagt "der Duft ist schlecht" und der Händler "nein, der ist gut, wir verkaufen nur einwandfreie Originalprodukte" und dann die Rücknahme verweigert.
Meiner Meinung nach sollte jeder seriöse Händler einen Duft anstandslos zurücknehmen, der online erworben wurde und der vom Kunden bemängelt wird. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet! Über sonstige Mängel (Sprayer kaputt etc.) brauchen wir gar nicht reden.

Genau da sehe ich auch das Problem. Ist man als Verbraucher der Meinung, der Duft sei mangelhaft, der Unternehmer das aber abstreitet, wird man wohl erwägen müssen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das anstandslose Zurücknehmen des Duftes, sobald ein Kunde etwas auszusetzen hat, sehe ich ein bisschen anders. Man sollte hier differenzieren, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder nicht. Das Nichtgefallen eines Duftes ist kein Mangel. Im Falle des Kaufs in einem Geschäft (und nicht in einem Online-Shop) hätte der Verbraucher (zumindest nach österreichischem Recht - denke aber, dass es in Deutschland ähnlich sein wird) nämlich auch keine Möglichkeit, seinen Kauf zu widerrufen. Dies wäre nur durch Kulanz des Unternehmers möglich.
Das ist nur meine Meinung, rechtlich sieht das anders aus, da stimm ich dir schon zu.

ME ist dieses Gesetz nicht sehr gelungen und in manchen Punkten schlicht überschießend.
vor 5 Jahren
Scentence:

Das anstandslose Zurücknehmen des Duftes, sobald ein Kunde etwas auszusetzen hat, sehe ich ein bisschen anders. Man sollte hier differenzieren, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder nicht. Das Nichtgefallen eines Duftes ist kein Mangel. Im Falle des Kaufs in einem Geschäft (und nicht in einem Online-Shop) hätte der Verbraucher (zumindest nach österreichischem Recht - denke aber, dass es in Deutschland ähnlich sein wird) nämlich auch keine Möglichkeit, seinen Kauf zu widerrufen. Dies wäre nur durch Kulanz des Unternehmers möglich.
Das ist nur meine Meinung, rechtlich sieht das anders aus, da stimm ich dir schon zu.

ME ist dieses Gesetz nicht sehr gelungen und in manchen Punkten schlicht überschießend.

Wer soll das denn entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht?
Rein objektiv könnte das nur durch eine vergleichende Laboruntersuchung ermittelt werden. Und wer bezahlt die? Der Aufwand lohnt sich doch überhaupt nicht.

Bei Kauf im Laden gilt natürlich nicht das (EU-weite) Fernabsatzgesetz. Dafür hast du vor Ort eben auch Tester, um den Duft kennenzulernen. Das fällt beim Online Kauf halt weg. Und wenn man mir im Laden einen gekippten Duft verkaufen würde, dann würde ich dorthin zurück gehen, mir den Tester schnappen und einfach mal das Verkaufspersonal beide riechen lassen. Da wird man in der Regel hoffentlich schon ein Einsehen haben und den Duft umtauschen. Beim Online Kauf stelle ich mir das schwieriger vor.

Aber seis drum. Mein Fazit zu dem Ganzen ist, dass ich es wirklich unseriös finde, wenn ein Shop (egal ob in den AGB oder sonstwo auf der Seite) ausdrücklich schreibt, dass der Kunde nur unbenutzte und originalverpackte Ware zurückschicken kann. Und das tun Parfumdreams und Flaconi. Die werden schon wissen warum. Da wird vermutlich der größte Teil der Kundschaft eine Anfrage zwecks Rücksendung (aus welchen Gründen auch immer) gleich bleiben lassen.
vor 5 Jahren
FragFrog:
Wer soll das denn entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht?
Rein objektiv könnte das nur durch eine vergleichende Laboruntersuchung ermittelt werden. Und wer bezahlt die? Der Aufwand lohnt sich doch überhaupt nicht.

Natürlich lohnt sich das nicht, rein theoretisch würde dann derjenige die Kosten tragen, der ein etwaiges Verfahren verliert.

FragFrog:

Bei Kauf im Laden gilt natürlich nicht das (EU-weite) Fernabsatzgesetz. Dafür hast du vor Ort eben auch Tester, um den Duft kennenzulernen. Das fällt beim Online Kauf halt weg. Und wenn man mir im Laden einen gekippten Duft verkaufen würde, dann würde ich dorthin zurück gehen, mir den Tester schnappen und einfach mal das Verkaufspersonal beide riechen lassen. Da wird man in der Regel hoffentlich schon ein Einsehen haben und den Duft umtauschen. Beim Online Kauf stelle ich mir das schwieriger vor.

Wenn man den Duft für sich selbst kauft, ist das auch kein Problem. Kauft man ihn aber als Geschenk, hilft das Kennenlernen mittels Tester auch nichts - da wird dann oft moniert, dass das Parfum dem Beschenkten nicht zusagt.
Der Kauf eines gekippten Duftes im Laden fällt sowieso in den Bereich des Gewährleistungsrechts, da stellen sich auch keine besonderen Fragen.

FragFrog:

Aber seis drum. Mein Fazit zu dem Ganzen ist, dass ich es wirklich unseriös finde, wenn ein Shop (egal ob in den AGB oder sonstwo auf der Seite) ausdrücklich schreibt, dass der Kunde nur unbenutzte und originalverpackte Ware zurückschicken kann. Und das tun Parfumdreams und Flaconi. Die werden schon wissen warum. Da wird vermutlich der größte Teil der Kundschaft eine Anfrage zwecks Rücksendung (aus welchen Gründen auch immer) gleich bleiben lassen.

Das war zu beginn ja auch das, was du eigentlich kritisiert hast - wir sind wohl doch ein bisschen abgedriftet. Ich bin in dieser Sache ganz bei dir, selbstverständlich könnte man diese Hinweise und Belehrungen kundenfreundlicher gestalten. Wie du eben gesagt hast, das wird schon seine Gründe haben.

Das wird auch mein letzter Post zu unserem kleinen Diskurs sein. Ich denke, wir haben das Thema von beiden Seiten ausreichend beleuchtet und jeder kann sich nun mehr oder weniger ein eigenes Bild hiervon machen.
vor 5 Jahren
Bei Parfumdreams zu bestellen macht wirklich keinen Spaß mehr Sad
Habe am 05.12. dort zwei Artikel bestellt, am 10.12. kam eine Mitteilung, die Ware sei in Bestellung und würde innerhalb 5-10 Tagen bei ihnen eintreffen.
Zum Glück sind es keine Weihnachtsgeschenke, denn bis heute sind die Artikel noch nicht an mich versendet worden, die maximal 10 Tage sind zwar noch nicht vorbei, aber das könnte ja schon knapp werde
Da lobe ich mir z.B. Flaconi, am Samstag bestellt, eben das Päckchen bekommen Very Happy
vor 5 Jahren
Ich hatte am 26.11. ein Parfum bestellt, das war der Montag nach dem Black Friday, weswegen ich davon ausgegangen bin, das es vielleicht ein bisschen länger dauern könnte.

Status war Versand wird vorbereitet. Nach einer Woche tat sich aber immer noch nichts, also am 3.12. mal angerufen, weil es ein Weihnachtsgeschenk ist und man ja auf Nummer Sicher gehen will. Aussage war ja es geht morgen raus, es sei viel los gewesen, eben wegen dem Black Friday.
Ok, passierte natürlich nix und ich habe dann, nachdem ich noch mal extra einen Tag wartete am Mittwoch dem 05.12. angerufen. Gleiche Aussage bekommen. Bis zum Wochenende tat sich nix.

Am 10.12. gabs dann Kasalla beim nächsten Anruf..zunächst gleiche Auskunft, dann weitere Lösungsmöglichkeiten wie neu bestellen und Storno wurden besprochen. Neu bestellen hieße aber auch erneut bezahlen. Bis auf einmal die Dame dann sagte, da stimme was nicht (ACH WAS?!) und sie klärt das und ruft zurück.

Tat sie auch und sagte es läge ein EDV Fehler vor, es wurde im Hintergrund nicht an DHL übermittelt. Würde aber morgen raus gehen und ich würde das sehen. Am Abend habe ich dann auch tatsächlich die Bestätigungsmail mit Link von DHL bekommen.
Geliefert wurde es dann aber tatsächlich erst am Donnerstag dem 13.12.

Als Entschädigung schickte man mir ein Probenpaket. Statt diese Proben in das eigentliche Paket zu packen, was wohl nicht mehr ging, kam ein 2. gleich großes Paket einen Tag später bei mir an. Die Umwelt bedankt sich.

Der Inhalt waren ausschließlich Damen Showergels und Bodycremes. Vielen Dank dafür!

Zukünftig werde ich erst einmal woanders bestellen, sollte der Preis nicht tatsächlich unfassbar günstiger als woanders sein.
vor 5 Jahren
Clarissa:
Bei Parfumdreams zu bestellen macht wirklich keinen Spaß mehr Sad
Habe am 05.12. dort zwei Artikel bestellt, am 10.12. kam eine Mitteilung, die Ware sei in Bestellung und würde innerhalb 5-10 Tagen bei ihnen eintreffen.
Zum Glück sind es keine Weihnachtsgeschenke, denn bis heute sind die Artikel noch nicht an mich versendet worden, die maximal 10 Tage sind zwar noch nicht vorbei, aber das könnte ja schon knapp werde
Da lobe ich mir z.B. Flaconi, am Samstag bestellt, eben das Päckchen bekommen Very Happy

Bei mir lief es genau anders herum. Ein Paket, das von Flaconi mit DHL verschickt wurde, musste noch vor Zustellung wegen einer beschädigten Verpackung retourniert werden. Bevor ein zweiter Versuch unternommen wurde bzw. auf meine Email reagiert wurde, vergingen ein paar Tage. Bei Parfumdreams ging es hingegen ganz schnell. Blöd ist es nur, wenn Ware als verfügbar angegeben wird, die dann erst nachbestellt werden muss...
vor 5 Jahren
Ich habe vor ein paar Jahren fast alle meine Düfte bei Parfumdreams bestellt und es ging immer schnell, aber dann fing es irgendwann an, dass sie andauernd Artikel nicht an Lager hatten, die als sofort lieferbar deklariert waren.
Wenn man ein Geschenk braucht und nicht ewig warten kann, dann ist es schon mit Risiko behaftet dort zu bestellen.
Schade, denn die Preise und auch die Auswahl sind ja gut. Rolling Eyes
vor 5 Jahren
Ich habe meine letzte Bestellung bei parfumdreams auch storniert. War nicht das erste Mal, dass da stand, die Ware ist lieferbar und dann war's doch nicht so. Wenigstens gab es das Geld schnell zurück.

Ähnlich nervig läuft's gerade bei Essenza. Duft am 09. bestellt. Angeblich sofort lieferbar. Nach zwei Nachrichten wird man immer noch vertröstet. Bin angepisst Rolling Eyes
vor 5 Jahren
Bei mir gehts seit Jahren alles gleich schnell. 1 Tag maximal 2 Tage dann ist die Ware bei mir.
Und sie nehmen wie Douglas alles zurück, auch wenn es schon offen ist z.B. wenn einem der Duft nicht gefällt.
vor 5 Jahren
Donnerlump:

Und sie nehmen wie Douglas alles zurück, auch wenn es schon offen ist z.B. wenn einem der Duft nicht gefällt.

Habe ich bei Parfumdreams noch nie ausprobiert, frage mich aber - wenn das den Tatsachen entspricht - warum sie dann doppelt und dreifach auf der Homepage darauf hinweisen und beharren, dass geöffnete Parfums nicht retourniert werden können?

Die Probenzugabe bei Parfumdreams empfinde ich auch als verbesserungswürdig. Bei den letzten Bestellungen - jeweils mehrere Herrendüfte im Gesamtwert von 200 bis 300 Euro - jeweils nur eine Damenduft-Probe und ein Briefchen mit Creme/Körperlotion. Wenigstens kein Glamfume mehr oder wie dieses Zeug heißt...
vor 5 Jahren
 gleich 27 Minuten nach Bestellung wurde versendet:))
vor 5 Jahren
Ich reg mich gerade auf. Hatte am 9.02. bestellt. Ware war "in Bestellung". Este Nachricht nach 5 Tagen, Lieferverzögerung, dauert noch 5-10 Tage bis die Ware kommt. Jetzt am 11. Tag nach Bestellung ist das Parfum momentan nicht lieferbar und es kann noch mal 10 Tage dauern. Nein, Danke.
Ich hatte sofort per Paypal bezahlt und kann jetzt bis 10 Tage auf mein Geld warten?
Bitte beachten Sie, dass die Buchung der Rechnungskorrektur bis zu 10 Tagen dauern kann.


21 Tage ohne Parfum und ohne Geld? Das geht mal gar nicht. Warum habe ich eigentlich wieder da bestellt? Twisted Evil
vor 5 Jahren
das frag ich mich auch ... sollte ein Geburtstagsgeschenk für meine Mama sein. Ja ich war bisschen knapp dran aber Duft war lieferbar. Montag hatte sie Geburtstag... Duft ist noch immer nicht da. Hoff er kommt zumindest noch diese Woche. Es dauert leider immer länger bei Parfumdreams. Und ne Benachrichtigung bekommt man per E-Mail erst nach Telefonkontakt. Anfang August hatte ich einen Duft bestellt der juhu im September dann mal angekommen ist. Nur noch ägerlich Sad
vor 5 Jahren
Hatte den "Pomelo Sorrento" bestellt Ware in Bestellung da wurde mir gesagt Verfügbar Ende Februar / Anfang März der Duft war am 20.2 bei mir also es geht auch anders. Zahlen bei Parfumdreams immer auf Rechnung dann hat man kein Ärger falls sich was verzögert ubd keine Warterei bei einer Rückzahlung.
vor 5 Jahren
Ich hatte am 28.03. bei parfumdreams "Room Service" mit 20% bestellt. Gestern, am 30.03., wurde der Duft geliefert mit 1 Parfumprobe und 2 Kosmetikproben. Ich bin sehr zufrieden.

Da parfumdreams Rechnungskauf ermöglicht (und ich Rechnungskauf bevorzuge) finde ich es nicht soo dramatisch, wenn ich ein paar Tage länger warte. Ich habe schließlich auch auf die 20% Aktion gewartet. Wenn ich in Vorleistung gehen muss, bewerte ich Lieferverzögerungen anders.
vor 5 Jahren
Bin auch zwiespältig bei Parfumdreams.
Einerseits, gibts fast immer einen 20% Gutscheincode, damit sind die Preise
wirklich günstig.
Andererseits, wenn man was für ein Sharing bestellt hat oder gar ein Geburtstagsgeschenk
für jemanden, ist die lange (und oft unkalkulierbare) Wartezeit sehr ärgerlich....
Hat vielleicht mit der Fusion mit Douglas zu tun?
vor 5 Jahren
Das glaube ich nicht, die beschriebenen Probleme gab es auch schon vor der Fusion Shocked
Momentan warte ich auch mal wieder, habe aufgrund des günstigen Preises dort einen Duft bestellt.
Es stand dabei, dass die Ware in Bestellung ist, ich habe mittlerweile eine E-Mail bekommen, dass es Probleme seitens des Herstellers gebe und sie den Duft wahrscheinlich nicht vor Ende Juli erhalten werden.
Bei einem anderen Shop ist er jedoch lieferbar.....!
Mir wurde angeboten, dass ich meine Bestellung auch stornieren könne, habe ich nicht getan und hoffe, ich werde mich nicht doch zum Schluß noch ärgern müssen! Mad
vor 5 Jahren
Ich war eigentlich immer sehr zufrieden mit Parfumdreams und es kam auch alles sehr schnell an, aber die letzte Zeit nicht mehr so. Da sind andere Online-Händler um einiges schneller!
Erst nach telefonischer Anfrage (so nach ca. 1 Woche und der Duft bzw. Kosmetik war sofort lieferbar), wo denn die Sendung bliebe, kam dann das Paket nach ca. 2 Wochen an. Ist mir jetzt schon das 2. Mal passiert! Gerade wenn man ein Geschenk braucht , ist das schon ärgerlich. Sonst war oft alles schon nach 2-3 Tagen da!
Oder lag's daran, dass ich eben zum Parfum noch was anderes, Kosmetik, mitbestellt hatte?! Confused
vor 5 Jahren
Ich habe den Eindruck, es ist bei fast allen Onlinehändlern (meine Erfahrungen beziehen sich auf Parfumdreams, Essenza und ALzD) mittlerweile gängige Praxis, Artikel als "sofort lieferbar" anzubieten, obwohl sie es definitiv nicht sind. Wirklich alle Bestellung der letzten paar Monate waren so deklariert und ich erhielt unmittelbar nach Bestellung eine Email mit der Info, dass die Ware beim Lieferanten befindet und ich mich noch ein wenig gedulden möge. Den Vogel hat hier ALzD abgeschossen, die können mir zu meiner Bestellung vom 18.6. (lieberbar in 1-3 Tagen angeblich) noch nicht mal einen ungefähren Liefertermin nennen. Wäre es nicht ausgerechnet ein Duft, den ich sonst nirgendwo bei einem deutschen Händler bekomme ("Tihota"), hätte ich längst storniert, aber ich will den halt... Evil or Very Mad
vor 5 Jahren
Doppelt ärgerlich finde ich bei ALzD, dass man dort nicht auf Rechnung kaufen kann. So wurde mir der Betrag am nächsten Tag der Bestellung belastet, ohne dass ich die Ware habe. So dicke hab ich's auch nicht.... Mad
vor 5 Jahren
Bisher habe ich mit dem Anbieter nur gute Erfahrungen gemacht.

Angebrochene Ware umtauschen musste ich bisher nur einmal (Allergie) und das war bei Douglas. Hat einwandfrei funktioniert.
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