Forum durchsuchen

Wie ist die Rechtslage zum Verkauf von Abfüllungen?

26 - 36 von 36
vor 5 Jahren
FragFrog:
Heißt das, du hast bei den Herstellern schon gefragt, ob Sie dir das genehmigen? Wie sind da die Reaktionen?

Sieht sehr schlecht aus.
vor 5 Jahren
Sanji:
FragFrog:
Heißt das, du hast bei den Herstellern schon gefragt, ob Sie dir das genehmigen? Wie sind da die Reaktionen?

Sieht sehr schlecht aus.

Das habe ich mir schon gedacht.
Und wie willst du das dann handhaben, wenn ich fragen darf? Abmahnungen etc. einfach in Kauf nehmen?
vor 5 Jahren
FragFrog:
Sanji:
FragFrog:
Heißt das, du hast bei den Herstellern schon gefragt, ob Sie dir das genehmigen? Wie sind da die Reaktionen?

Sieht sehr schlecht aus.

Das habe ich mir schon gedacht.
Und wie willst du das dann handhaben, wenn ich fragen darf? Abmahnungen etc. einfach in Kauf nehmen?

Hartnäckig bleiben
vor 5 Jahren
Sanji:

Hartnäckig bleiben

Das ist wohl in jedem Geschäftsmodell eine gute Grundlage! Smile

Ich stelle mir das trotzdem schwierig vor, wenn man beim Hersteller nachfragt, ein "Nein" bekommt und dann trotzdem deren Düfte als Abfüllung verkauft.

Wenn es nach mir ginge, würde ich mir auch wünschen, dass das jeder einfach so machen darf, sofern er nachweisen kann, dass er Originalware von autorisierten Händlern verkauft.
vor 4 Jahren
Sorry wenn ich den Thread wieder aufleben lasse....

Ist es nun verboten gewerblich Abfüllungen bekannter Parfums in eigenen Zerstäubern zu verkaufen?
Braucht man von jedem einzelnen Produzenten bzw. Marke die Erlaubnis?

Jemand sagte in dem Thread, dass der Anbieter www.yuniqu.net irgendwo schreibt, dass Sie nicht mit den Marken zusammenarbeiten.

Bin etwas verwirrt...
vor 4 Jahren
Robcio:
Sorry wenn ich den Thread wieder aufleben lasse....

Ist es nun verboten gewerblich Abfüllungen bekannter Parfums in eigenen Zerstäubern zu verkaufen?
Braucht man von jedem einzelnen Produzenten bzw. Marke die Erlaubnis?

Jemand sagte in dem Thread, dass der Anbieter www.yuniqu.net irgendwo schreibt, dass Sie nicht mit den Marken zusammenarbeiten.

Bin etwas verwirrt...

Kommt darauf an wo! Hier natürlich ja.
Ebay würde ich nicht mehr machen, wiel sie es ausdrücklich verbieten.
Jeder kunde kann sein Geld zurück verlangen wenn er bei ebay angibt das du im eine Abfüllung verkauft hast!
vor 4 Jahren
Ich meine auch in einem eigenen stationären Laden oder Online Shop
vor 4 Jahren
Direkt verboten nicht (so lese ich das hier), aber die Marken sehen das natürlich nicht gerne.
Das heißt, Du darfst natürlich keinerlei Werbung machen mit den Düften, weder online noch Schaufenster etc., sonst können die Firmen Dich abmahnen. Die AGBs müssten sicher professionell erstellt werden.
Du müsstest die Inhaltsstoffe bei jeder Abfüllung deklarieren etc.
Ist sicherlich viel Aufwand, wenn das rechtlich ok sein soll und ohne umfangreiche Beratung eines Anwalts mit Fachkenntnissen in Markenrecht würde ich das nicht angehen.
vor 4 Jahren
Kernproblem ist m.E. die fehlende Deklaration der Inhaltsstoffe, die der Hersteller beim Verkauf seiner Flakons auf der Umverpackung angibt, insbesondere die Angabe von Allergene. Daher kann auch der Verkauf von Flakons ohne Verpackung zum gleichen Problem führen.
vor 4 Jahren
Bei gewerblichem Verkauf von Abfüllungen gilt die EU Kosmetikverordnung!
Dafür brauchst Du ein vom Landratsamt abgenommenes Labor, welches den zahlreichen hygienischen Vorschriften entspricht.
Die Labelingvorschriften sind einzuhalten.
Du brauchst die Erlaubnis der Hersteller, da Du ihre Produkte unter ihrem Markennamen, aber nicht in der von ihnen hergestellten Form anbietest. Das ist ohne Erlaubnis eine Markenrechtsverletzung, gegen die, je nach Hersteller, mehr oder weniger vorgegangen wird.
Yuniqu hat die Zustimmung der Hersteller, sie beziehen die Düfte auch in anderen Behältern, die sich zum Umfüllen eignen. Ich hatte mit ihnen auch geschäftlich zu tun und kann bestätigen, dass bei ihnen alles absolut professionell läuft.

Robcio:
Sorry wenn ich den Thread wieder aufleben lasse....

Ist es nun verboten gewerblich Abfüllungen bekannter Parfums in eigenen Zerstäubern zu verkaufen?
Braucht man von jedem einzelnen Produzenten bzw. Marke die Erlaubnis?

Jemand sagte in dem Thread, dass der Anbieter www.yuniqu.net irgendwo schreibt, dass Sie nicht mit den Marken zusammenarbeiten.

Bin etwas verwirrt...
vor 4 Jahren
Übrigens bin ich mir ziemlich sicher, dass die Leute bei Parfumo mit proppenvollen Souks (die das hier quasi als Ersatz für andere bekannte Verkaufsplattformen betrachten) als gewerbliche Verkäufer gelten und deshalb denselben Richtlinien und Vorschriften unterliegen. Wenn man es drauf anlegte , könnten die Ärger mit den Herstellern, Landratsämtern und (gehe ich jetzt einfach mal von aus) Finanzämtern bekommen.

"Gewerblich" bedeutet im Wesentlichen nämlich einfach "nicht nur gelegentlich und mit Gewinnerzielungsabsicht". Das reicht schon. Ob Du dem ein Label "Privatverkauf" anheftest oder nicht ist völlig egal.

Aber IANAL.
26 - 36 von 36
Bei Antworten benachrichtigen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Übersicht Parfum allgemein Wie ist die Rechtslage zum Verkauf von Abfüllungen?
Gehe zu