vor 4 Jahren
Jafu:
Das ist falsch. Man kann sich laut Recht mit "der Natur seiner Sache vertraut machen". Dies bezieht das Sprayen des Parfüms zum Test nach vielerlei Meinung mit ein.
Ob dies bei dem jeweiligen Versandhaus auch so gewürdigt wird, ist eine andere Sache. Im Härtefall hat man es als Kläger sicher nicht leicht.
Als Beispiel kann ich Notino miteinbeziehen, die mir den vollen Kaufpreis von GIT nach Test auf Haut rückerstatteten.
Also zumindestens versuchen sollte man es.
Da liegst Du leider falsch. Nach Deutschem Recht hast Du als Verbraucher nur einen Umtausch- oder Rückerstattungsanspruche, wenn die Ware mangelhaft ist.
Ein Mangel besteht dann, wenn eine Ware nicht die Beschaffenheit aufweist oder nicht die Eigenschaften hat, die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden. Gibt es keine Vereinbarungen, dann liegt ein Mangel vor, wenn die Ware nicht wie üblich verwendet werden kann oder nicht die Eigenschaften hat oder die Tauglichkeit vorweist, die Produkte gleicher Art normalerweise haben.
Bei Parfum wäre dies eine arg beschädigte Verpackung, ein defekter Sprühkopf oder wenn der Duft gekippt ist.
Nichtgefallen ist kein Umtausch- oder Rückgabe-/Erstattungsgrund, wird aber (z.B. bei Kleidung) oft vom Verkäufer akzeptiert. Das ist aber reine Kulanz des Verkäufers und kein Rechtsanspruch.
Sich mit 'der Natur der Sache vertraut machen' kannst Du bei Parfum, indem Du es in einer Parfumerie testest oder Dir Proben bestellst.