vor 8 Jahren
Warum sollten die Inhaber der Markenrechte "Lizenzen" für den Verkauf von Abfüllungen ausstellen. Das widerspräche völlig ihrer Interessenslage. Die wollen, dass ihr Produkt so verkauft wird, wie sie es auf den Markt bringen - und nicht verstümmelt, d.h. in einem anderen Flakon, ohne Markenlogo, ohne die Liste der Inhaltsstoffe und der Produktbeschreibung.
Im Fall von Brasty scheint es auf den ersten Blick tatsächlich so, dass 10 ml Abfüllungen von Markenparfüms angeboten werden. Sieht man genauer hin, sind diese Abfüllungen aber als Probe deklariert, die in einem hochwertig wirkenden, wieder befüllbaren Zerstäuber / Flakon geliefert werden, und für den bezahlt der Kunde. Das könnte der Trick sein. Wie dünn das Eis ist, auf dem die sich damit bewegen, ist eine andere Sache.