vor 7 Jahren
Der Verkäufer hat mir geantwortet, konnte mir den eigentlichen Grund aber nicht nennen. Ich habe darauf hin mal selber recherchiert.
Hier das, was bei DHL dazu steht:
Prizipiell ist Parfüm aufgrund seines Alkoholgehaltes ein Gefahrstoff.
Im nationalen Paketversand gibt es eine Ausnahme. Höchstgrenze pro Gefäß 1 Liter, pro Versandstück 4 Liter.
Zum internationalen Versand schreibt DHL: "Der Versand von Gefahrgut mit dem Paketprodukt DHL Paket International ins Ausland ist gem. den DHL-AGB Paket International nicht zugelassen." Das rührt aus einer Vorschrift des Weltpostvertrages und ggf. zusätzlich von den Auflagen der internationalen Flugtransportvereinigung. Große Geschäftskunden können offenbar eine Zusatzvereinbarung für das Paketprodukt Europaket abschließen, um innerhalb Europas versenden zu können. Allerdings nicht an Privatpersonen.
Mit DHL Express kann man einige Gefahrgüter in bestimmte Länder senden. Hierzu gibt es eine downloadbare Excel-Tabelle. Bei Kuwait, z. B. steht in den fünf angegebenen Kategorien jeweils sogar ein "ok". Bei Nordkorea und Niederlande (!) steht hingegen fünf mal "NO GO". Niederlande ist also ein No-Go-Area.
Es hat offenbar also nix mit der Region oder Religion zu tun, als vielmehr mit dem Gefahrgut an sich. Und wer aus Deutschland als Privatperson ein Parfüm zu einer Privatperson ins (vor allem) außereuropäische Ausland schickt, verstößt mutmaßlich gegen die AGBs des Transportunternehmens und wohl auch gegen Gesetze. Denn eins wurde bei meiner Recherche mehrfach betont: Verantwortlich und somit haftbar ist wohl der Versender, der die Sendung nicht den AGBs entsprechend und somit nicht richtig deklariert hat und nicht der Transporteur.