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Gesetzliche Bestimmungen über Inhaltsstoffe von Parfums

Gesetzliche Bestimmungen über Inhaltsstoffe von Parfums vor 6 Jahren
Hallo liebe Mitglieder,
bin ganz frisch in diesm Forum unterwegs und mir brennt ein Thema unter den Nägeln: Ich bin 1983 begeisterter Fan von Jil Sander Woman III. Wie allgemein bekannt, gibt es diesen Duft in seiner Ursprungsform nicht mehr. Der Aufguss Womann III The essentials eine traurige Kopie. Ich habe in mehreren Parfümerien nachgefragt, warum der Duft so abweicht und wurde meist verständlislos angesehen : "Nö, kann gar nicht sein". Ich bin dann mal an einen ehrlichen Verkäufer geraten, der meinte es gäbe gesetzliche Bestimmungen aufgrund von Gesundheitsschutz z.B. Allergievermeidung, die bestimmte "Zutaten" nicht mehr erlauben die u.a. auch Haltbarkeit an sich und Duftbeständigkeit an der Haut beeinflussen. Ich habe diese Problematik schon öfter bei z.B. Aliage Estee Lauder, Chanel Nr. 5 und ähnlich lange auf dem Markt befindlichen Düften gehört. Eine identische Info habe ich auch von einem Parfumeur in der Kantstraße, wo man sich u.a. selber Düfte zustammenstellen kann, da ging es um den Zusatz Bergamotteöl in einer bestimmten Konzentration. Weiß einer von Euch etwas darüber? Wenn dem so ist, kann man ja eigentlich nichts online bestellen ohne vorher geschnuppert zu haben. Viele Grüße aus der Hauptstadt
Zuletzt bearbeitet von Woman3 am 15.06.2018, 22:05, insgesamt einmal bearbeitet
vor 6 Jahren
Wenn Du etwas Zeit hast, kannst Du dich durch das Unterforum "Petition" arbeiten, da wirst Du einige Antworten zu deiner Frage finden Wink
Danke vor 6 Jahren
Danke für die schnelle Antwort, also doch keine Einbildung. Hab mal eben kurz reingeschaut, sehr aufschlussreich.
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