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Duft von 2011 geliefert bekommen?

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Duft von 2011 geliefert bekommen? vor 5 Jahren
Hallo an alle,

ich habe heute 50 ml Guerlain Homme geliefert bekommen. EN 1828 dürfte doch der Batch Code sein, oder? Wenn er es tatsächlich ist, ist der Duft acht Jahre alt. Würdet ihr ihn behalten oder doch eher zurückschicken?
vor 5 Jahren
ShockedShockedShocked
Mit Verlaub, das heißt nichts anderes als 'Gründung des Hauses in Paris im Jahr 1828' auf französisch.
Zuletzt bearbeitet von Daisy am 05.03.2019, 20:22, insgesamt einmal bearbeitet
vor 5 Jahren
Das kann doch nicht dein Ernst sein, oder ? Ich kann Dich nicht wirklich ernst nehmen,sorry Confused
vor 5 Jahren
Schau' einfach mal, ob auf der OVP (also der Verpackung) ein Batch- Code eingestanzt ist.
Den dann eingeben Wink
vor 5 Jahren 1
Ohdeberlin:
Das kann doch nicht dein Ernst sein, oder ? Ich kann Dich nicht wirklich ernst nehmen,sorry Confused

Weil ich eine Frage gestellt habe und das Gründungsdatum für den Batchcode gehalten habe?
Man kann es auch übertreiben. Niemand ist fehlerfrei.
vor 5 Jahren
Ichbins:
Schau' einfach mal, ob auf der OVP (also der Verpackung) ein Batch- Code eingestanzt ist.
Den dann eingeben Wink

Alles klar. Dachte, der wäre eventuell auch auf der Verpackung zu sehen. Dann hätte ich alles verschlossen lassen können. Aber dann mache ich das mal
vor 5 Jahren
vor 5 Jahren
DerDefcon:
Ichbins:
Schau' einfach mal, ob auf der OVP (also der Verpackung) ein Batch- Code eingestanzt ist.
Den dann eingeben Wink

Alles klar. Dachte, der wäre eventuell auch auf der Verpackung zu sehen. Dann hätte ich alles verschlossen lassen können. Aber dann mache ich das mal

Ich meine doch die Verpackung !! Den Batch-Code findest Du nicht auf dem Flakon !!
Schau' mal genau nach. Da ist meistens eine Zahl o.ä. eingestanzt, Du musst ein wenig genauer hinsehen.....
Dann in den Batchcode-Finder eingeben Wink
SIEHE LINK VON OHDE !!!
vor 5 Jahren
Iss schon der Einheitsflakon mit Holzdeckel. Also alles OK!

Gruß
vor 5 Jahren
Jetzt habe ich ihn auch gefunden. Habe mich wirklich etwas blöd angestellt. Bei meinem Prada L'Homme Intense befand er sich auf der Unterseite des Flakons. Daher war ich irritiert.
vor 5 Jahren
Ohdeberlin:
Das kann doch nicht dein Ernst sein, oder ? Ich kann Dich nicht wirklich ernst nehmen,sorry Confused

+1

Die Aussage von OhdeBerlin bezieht sich wahrscheinlich auch aufs zurück schicken. Solange der Duft noch original verschweißt ist und keiner extremen Hitze ausgesetzt war, ist der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch absolut in Takt. Manch einer zahlt sogar einen hohen Aufpreis um einen Duft mit einem bestimmten Batchcode(vor einer Reformulierung) zu bekommen.
Generell finde ich es ziemlich bescheiden, dass manche Personen ihr Widerrufsrecht maßlos missbrauchen(bzw so etwas gar erst in Betracht ziehen). Wäre der Duft nach dem Auspacken schon gekippt, hätte man sich mit dem Shop immer noch in Verbindung setzen können. Auch die Shopbetreiber zahlen für den Versand und haben nicht unendlich viel Geld zur Verfügung. Da sollte man sich vielleicht mal Gedanken drüber machen.

Der Fehler an sich wurde ja bereits schon angesprochen und da möchte ich mich jetzt nicht auch noch drüber auslassen.
vor 5 Jahren 1
Was hat es mit Ausnutzen des gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschrechts zu tun, wenn ich dieses - wäre der Duft tatsächlich von 2011 - wahrnehme? Es mag sein, dass manche für bestimmte Jahrgänge bereit sind, Unsummen zu bezahlen. Das muss aber nicht jeder sein. Vielleicht habe ich auch keine Lust, mich im Fall der Fälle erst kompliziert mit dem Verkäufer darüber zu streiten, ob der Zustand eines Duftes tatsächlich rekamierbar oder noch ok ist. Am Ende stellte sich ja heraus, dass der Duft im August 2018 produziert wurde, weshalb ja alles im grünen Bereich ist.

PS: Wenn ein Online-Shop die Kosten für derartiges Zurücksenden nicht tragen könnte, ist das sein Problem, denn dann läuft da was falsch. Sowas gehört fest mit einkalkuliert und ich bin mir im Falle meines gewählten Verkäufers sicher, dass er an den Kosten nicht "ersticken" wird. Aber vielleicht haben wir da auch einfach andere Ansichten.

Die Aussage, dass man jemanden aufgrund eines Irrtums oder meinetwegen wegen der Äußerung, etwas zurückschicken zu wollen, nicht für voll nehmen könne, ist schlicht ergreifend überzogen und somit auch etwas anmaßend, doch auf der Tastatur tippt es sich halt recht zügig...
vor 5 Jahren
Wenn der Duft wirklich sehr alt gewesen wäre oder sonstige Mängel aufgewiesen hätte, ist es natürlich vollkommen in Ordnung, vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, keine Frage!

Was ich aber nicht nachvollziehen kann (hat mit dir jetzt gar nichts zu tun) und was kleinere Händler wirklich über kurz oder lang vernichten kann, ist folgendes: Kunde lässt sich auf youtube etc. anfixen und statt hier im Souk Proben oder Abfüllungen zu kaufen, ordert er sich gleich ne ganze Pulle, weil gerade im Angebot und kann man ja eh zurückschicken.... Zu Hause wird "testgesprüht", Parfüm als bäh empfunden und schnell der Retourenschein ausgefüllt und samt Flakon auf die Rückreise geschickt. Sowas ist gelinde gesagt wirklich egoistisches A***verhalten.
vor 5 Jahren
Kann man angebrochene Ware bei nicht gefallen zurückschicken? Wäre mir nicht bekannt! Diese Praxis würde ja dem kleinen Händler in Zukunft tatsächlich das Genick brechen... :/
vor 5 Jahren
Sweetdeville:
Kunde lässt sich auf youtube etc. anfixen und statt hier im Souk Proben oder Abfüllungen zu kaufen, ordert er sich gleich ne ganze Pulle, weil gerade im Angebot und kann man ja eh zurückschicken.... Zu Hause wird "testgesprüht", Parfüm als bäh empfunden und schnell der Retourenschein ausgefüllt und samt Flakon auf die Rückreise geschickt. Sowas ist gelinde gesagt wirklich egoistisches A***verhalten.

Das habe ich hier auch schon öfter gelesen und mich jedes Mal gefragt ob das überhaupt geht, teilweise hab ich auch nachgefragt aber nie eine Antwort gekriegt.
Ich kann's mir immernoch nicht vorstellen dass ein getesteter Flakon zurückgegeben werden kann - in OVP und ungetestet sicherlich, aber doch nicht ausgepackt und getestet...
vor 5 Jahren
Klar kann man das zurückschicken. Man hat jedoch nach Öffnen der Ware keinen Anspruch auf Rückgabe. Es gibt also schlicht kein Geld zurück. Wie bei Datenträgern: Wenn die Folie aufgerissen wurde kriegt man nirgendwo sein Geld wieder, außer es gibt echte Reklamationsgründe. Es gibt einige wenige Shops und Anbieter die eine Art "Zufriedenheitsgarantie" geben und das auch nach dem Öffnen noch erlauben. Aber grundsätzlich ist das nicht so.
vor 5 Jahren
Kenshin:
Klar kann man das zurückschicken. Man hat jedoch nach Öffnen der Ware keinen Anspruch auf Rückgabe. Es gibt also schlicht kein Geld zurück. Wie bei Datenträgern: Wenn die Folie aufgerissen wurde kriegt man nirgendwo sein Geld wieder, außer es gibt echte Reklamationsgründe.

Warum liest man das dann hier immer wieder?
vor 5 Jahren
Das geht. Ist aber vorher evtl. beim Händler zu erfragen. Bei AlzD wurde mir (die ich den Tauer vorher hier über Abfüllung brav getestet habe) ein ebensolcher Retourenflakon unfoliert und mit vermidertem Füllstand angedreht. In diesem Fall habe ich natürlich zurückgeschickt und anstandslos neue und einwandfreie Ware erhalten. Die Händler sehen eben u.U. schon auch noch zu, das Zeug an den Mann zu bringen.
vor 5 Jahren
Sweetdeville:
Bei AlzD wurde mir [...] ein ebensolcher Retourenflakon unfoliert und mit vermidertem Füllstand angedreht. [...]. Die Händler sehen eben u.U. schon auch noch zu, das Zeug an den Mann zu bringen.

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder? Ich dachte immer gerade DIE seien absolut seriös!
vor 5 Jahren
KJV:
Sweetdeville:
Bei AlzD wurde mir [...] ein ebensolcher Retourenflakon unfoliert und mit vermidertem Füllstand angedreht. [...]. Die Händler sehen eben u.U. schon auch noch zu, das Zeug an den Mann zu bringen.

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder? Ich dachte immer gerade DIE seien absolut seriös!

Seriös ist ALzD schon, aber das fand ich auch nicht fair.
Zumal sie ja auch keine Sonder-, sondern Listenpreise verlangen. Da muss dann schon alles stimmen.
vor 5 Jahren
Kenshin:
Klar kann man das zurückschicken. Man hat jedoch nach Öffnen der Ware keinen Anspruch auf Rückgabe. Es gibt also schlicht kein Geld zurück. Wie bei Datenträgern: Wenn die Folie aufgerissen wurde kriegt man nirgendwo sein Geld wieder, außer es gibt echte Reklamationsgründe. Es gibt einige wenige Shops und Anbieter die eine Art "Zufriedenheitsgarantie" geben und das auch nach dem Öffnen noch erlauben. Aber grundsätzlich ist das nicht so.

Doch.

Man darf ein Parfum, das man online gekauft hat, auch nach dem Öffnen noch retournieren und der Händler ist verpfichtet nach Fernabsatzgesetz, den Kaufbetrag zu erstatten.
Natürlich gilt das nicht, wenn der Kunde den halben Flakon leert. Dazu gibt es Fälle, wo der Konsens in etwa lautet, dass der Kunde max. ca. 5% des Inhalts aufbrauchen "darf".

Theoretisch ist eine Rückgabe somit auch bei "Nichtgefallen" möglich. Ob man das moralisch vertretbar findet, wenn der Kunde das so handhabt, das darf jeder selbst entscheiden.

Ich frage mich nur immer wieder, warum hier fast jeder glaubt, dass der Kunde grundsätzlich nur Böses im Schilde führt. Was ist denn, wenn der Fall so aussieht, dass der Kunde das Parfüm erhält, auspackt, sprüht - und der Duft ist ganz anders als er ihn vorher von der Probe, Abfüllung etc. kannte? Vielleicht sogar gekippt?

Es gibt Verkäufer, die wollen vom gesetzlichen Rückgaberecht nichts wissen und sehen ihre Ware grundsätzlich und unumstößlich immer als über jeden Zweifel erhaben an - mit denen darfst du dann Tage lang über sowas diskutieren... - ich hatte selbst mal einen solchen Fall erlebt. Und DA macht dann das Rückgaberecht - das übrigens EU weit gilt! - absolut Sinn!

Und noch was - ich habe das schon oft hier im Forum geschrieben, aber hier gerne noch einmal:

Eine Folie(nverpackung) eines Parfums (das, was um den Karton herum ist), ist KEINE Versiegelung - wie z.B. bei Datenträgern, die hier unpassenderweise zum Vergleich herangezogen wurden.
Ebenso sind Parfums keine "Hygieneartikel, die aus gesundheitlichen Gründen vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen" werden dürfen. Wären solche gesundheitliche Bedenken tatsächlich angebracht, glaubt ihr wirklich, es würden dann noch Tester bei Douglas und Co in den Regalen stehen? Die Viren und Bakterien auf den Sprühknöpfen, findet ihr ebenso an Türklinken, Knöpfen von Aufzügen, Griffen von Einkaufswägen usw.. Und bei "normalen" Gebrauch, wenn es nicht gerade Schüttflakons sind, ist ein Austausch von Körperausscheidungen und dem Inhalt des Flakons sowieso eher unmöglich, hinzu kommt noch der hohe Alkoholanteil, der desinfizierend wirkt.

Wer es immer noch nicht glaubt, bitte hier klicken und einfach mal durchlesen:

www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung---f1565 66.html
www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ko smetik.htm
www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-origina lverpackung.htm
vor 5 Jahren
Sweetdeville:
Das geht. Ist aber vorher evtl. beim Händler zu erfragen. Bei AlzD wurde mir (die ich den Tauer vorher hier über Abfüllung brav getestet habe) ein ebensolcher Retourenflakon unfoliert und mit vermidertem Füllstand angedreht. In diesem Fall habe ich natürlich zurückgeschickt und anstandslos neue und einwandfreie Ware erhalten. Die Händler sehen eben u.U. schon auch noch zu, das Zeug an den Mann zu bringen.

Das sind natürlich die allertollsten Händler, die - wie man in einem älteren Thread hier im Forum nachlesen konnte - ein Riesentheater machen, wenn der Kunde etwas retournieren will, aber dann selbst die "angebrochenen" Flakons weiterverticken.

Ich würde da aus Prinzip nichts mehr kaufen.

Und von wegen "die armen Händler, so viele Retouren..." - das sind Geschäftsleute, die kalkulieren sowas mit ein, haben ggf. sogar entsprechende Verträge mit den Zulieferern geschlossen, wie mit Rückläufern umgegangen wird und können letztlich sogar Verluste steuerrechtlich geltend machen. Anscheinend lohnt sich der Onlinehandel aber "trotzdem", wer hätte das gedacht! Wink
vor 5 Jahren
FragFrog:
Kenshin:
Klar kann man das zurückschicken. Man hat jedoch nach Öffnen der Ware keinen Anspruch auf Rückgabe. Es gibt also schlicht kein Geld zurück. Wie bei Datenträgern: Wenn die Folie aufgerissen wurde kriegt man nirgendwo sein Geld wieder, außer es gibt echte Reklamationsgründe. Es gibt einige wenige Shops und Anbieter die eine Art "Zufriedenheitsgarantie" geben und das auch nach dem Öffnen noch erlauben. Aber grundsätzlich ist das nicht so.

Doch.

Man darf ein Parfum, das man online gekauft hat, auch nach dem Öffnen noch retournieren und der Händler ist verpfichtet nach Fernabsatzgesetz, den Kaufbetrag zu erstatten.
Natürlich gilt das nicht, wenn der Kunde den halben Flakon leert. Dazu gibt es Fälle, wo der Konsens in etwa lautet, dass der Kunde max. ca. 5% des Inhalts aufbrauchen "darf".

Theoretisch ist eine Rückgabe somit auch bei "Nichtgefallen" möglich. Ob man das moralisch vertretbar findet, wenn der Kunde das so handhabt, das darf jeder selbst entscheiden.

Ich frage mich nur immer wieder, warum hier fast jeder glaubt, dass der Kunde grundsätzlich nur Böses im Schilde führt. Was ist denn, wenn der Fall so aussieht, dass der Kunde das Parfüm erhält, auspackt, sprüht - und der Duft ist ganz anders als er ihn vorher von der Probe, Abfüllung etc. kannte? Vielleicht sogar gekippt?

Es gibt Verkäufer, die wollen vom gesetzlichen Rückgaberecht nichts wissen und sehen ihre Ware grundsätzlich und unumstößlich immer als über jeden Zweifel erhaben an - mit denen darfst du dann Tage lang über sowas diskutieren... - ich hatte selbst mal einen solchen Fall erlebt. Und DA macht dann das Rückgaberecht - das übrigens EU weit gilt! - absolut Sinn!

Und noch was - ich habe das schon oft hier im Forum geschrieben, aber hier gerne noch einmal:

Eine Folie(nverpackung) eines Parfums (das, was um den Karton herum ist), ist KEINE Versiegelung - wie z.B. bei Datenträgern, die hier unpassenderweise zum Vergleich herangezogen wurden.
Ebenso sind Parfums keine "Hygieneartikel, die aus gesundheitlichen Gründen vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen" werden dürfen. Wären solche gesundheitliche Bedenken tatsächlich angebracht, glaubt ihr wirklich, es würden dann noch Tester bei Douglas und Co in den Regalen stehen? Die Viren und Bakterien auf den Sprühknöpfen, findet ihr ebenso an Türklinken, Knöpfen von Aufzügen, Griffen von Einkaufswägen usw.. Und bei "normalen" Gebrauch, wenn es nicht gerade Schüttflakons sind, ist ein Austausch von Körperausscheidungen und dem Inhalt des Flakons sowieso eher unmöglich, hinzu kommt noch der hohe Alkoholanteil, der desinfizierend wirkt.

Wer es immer noch nicht glaubt, bitte hier klicken und einfach mal durchlesen:

www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung---f1565 66.html
www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ko smetik.htm
www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-origina lverpackung.htm

Danke für die Aufklärung, insbesondere den ersten Link finde ich sehr interessant.
vor 5 Jahren
Erstaunlich. Ziemlich unintuitive Rechtsauslegung, aber wenn das so geurteilt wurde, ist es eben so.

Klar wird das auch immer eingepreist. Genau so, wie Diebstahl u.ä.
vor 5 Jahren
Viala:

Danke für die Aufklärung, insbesondere den ersten Link finde ich sehr interessant.

Bitte, gern geschehen! Freut mich, wenn das mal jemand wertschätzt.

Kenshin:
Erstaunlich. Ziemlich unintuitive Rechtsauslegung, aber wenn das so geurteilt wurde, ist es eben so.

Klar wird das auch immer eingepreist. Genau so, wie Diebstahl u.ä.

So erstaunlich finde ich das nicht. Im Laden kannst du testen, da gilt das Rückgaberecht in dieser Form natürlich nicht.
Im Onlinehandel ist das etwas anderes.

Natürlich kann man an den gesunden Menschenverstand der Käufer appellieren und von Blindkäufen abraten. Der smarte Parfumo weiß ja sowieso, dass man sowas nicht machen sollte (außer wenn ein neuer Tom Ford erscheint, gell? Wink ).

Letztlich ist halt ein Parfum auch nur ein Produkt/Artikel, wie viele andere eben auch und der Kunde muss bei Onlinekauf das Recht haben, die Ware zu "testen" bzw. zu überprüfen und selbst bei "Nichtgefallen" zu retournieren. Das kann er halt nur, wenn er sie auch auspackt und "in Gebrauch" nimmt.

Ich habe es schon oft geschrieben: Ich würde gerade Händlern von teuren Nischenparfums einfach dazu raten, wenn sie sowieso schon Abfüllungen anbieten, vom gekauften Duft einfach nochmal einen halben Milliliter abzufüllen und ins Packerl zu legen.

Was wäre so schlimm daran? Kann man preislich wohl einkalkulieren und für einen Kunden, der echt blind bestellt hat, ohne den Duft jemals vorher gerochen zu haben, wäre das wohl auch besser so.

Ich kann mir aber schon denken, warum das kaum ein Händler so macht - weil die meisten nämlich genau wissen, dass die Mehrheit der Kunden keine Ahnung hat, dass man Parfums überhaupt retournieren darf, wenn man sie schon benutzt hat (die oft rechtswidrigen AGB sprechen da eine deutliche Sprache).
Selbst bei Parfumo scheint das nicht die Runde gemacht zu haben, obwohl es schon etliche Threads zu dem Thema gab.

Und nur, dass wir uns nicht falsch verstehen: Ich finde es auch gar nicht gut, wenn man nur zum Testen bestellt!
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