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Versand von Parfums in Nicht-EU-Länder

Versand von Parfums in Nicht-EU-Länder vor 5 Jahren
Hallo zusammen,

ich habe einen Käufer, der einige Düfte von mir kaufen möchte. Das Problem hierbei ist, dass der Käufer in China sitzt.

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus dem Forum mit dem Versand von Parfum nach China aus. Dieses wird ja als Gefahrgut eingestuft. Geht der Versand nur mit DHL Express oder FedEx zu Preisen von 300-400€?

Habt Ihr schon mal Düfte ins Nicht-EU-Ausland versandt?

Viele Grüße,
Niklas
vor 5 Jahren
Versand nach China !?!

Hallo,

ich würde mit dem Verkauf nach China vorsichtig sein:

1) Es gibt in China mittlererweile alles, was es auch bei uns gibt - warum dann in D kaufen, da der Versand recht teuer ist?

2) Du hast 'ne Menge Arbeit mit dem Versenden, da Du alles, was Du versendest (falls es mehrere Parfums sein sollten) deklarieren musst.

3) Eventuell bekommst Du noch Ärger, wenn die Flakons in China ankommen und der Käufer muß dann noch diverse Abgaben zahlen.

Dies ist das, was mir auf Anhieb einfällt. Ich würde selber nicht nach China versenden. Selbst wenn Du nur einen Flakon aus dem Nicht-EU Ausland nach Deutschland zugesandt bekommst, musst Du in der Regel zum Zollamt und dort Dein Duftpaket abholen und wenn über der Freigrenze von 22€ (war das letzte Mal, wo ich einen Flakon aus Kuwait abgeholt habe) noch Gebühren bezahlen darfst. In China ist dies gewiss nicht einfacher.
Dies ist nur meine Erfahrung - entscheiden musst Du natürlich selbst. Google am besten mal, was es da alles noch zu beachten gibt ! Sad
vor 5 Jahren
Du bist Privatperson. (Achte bei den Infos drauf, dass du nicht Infos zu Geschäftskunden findest)
Der Gefahrgut Versand ins Ausland ist bei DHL grundsätzlich für dich als Privatperson ausgeschlossen. Bei DHL Express erstrecht, da hier nicht über Land, sondern per Flugzeug transportiert wird.
Abfüllungen sind übrigens nicht nur Gefahrgut, sondern fallen unter die freigestellte Menge. Klingt gut, ist es aber nicht. . Abfüllungen sind damit selbst national vom Transport ausgeschlossen.

Hier first du Infos.
Nationale Regeln zur Deklaration und ZUSÄTZLICHE DHL Regeln.

www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gef ahrgut.html

DHL Paket international AGB Ausschlüße:
www.dhl.de/de/privatkunden/information/agb.htm l

Express wirst du vergessen können.
vor 5 Jahren
Auch wenn's nicht in diesen Thread gehört (bitte um Entschuldigung)...
Maxi1000:
Abfüllungen sind übrigens nicht nur Gefahrgut, sondern fallen unter die freigestellte Menge. Klingt gut, ist es aber nicht. . Abfüllungen sind damit selbst national vom Transport ausgeschlossen.

Kannst du das genauer erläutern?

Lt. 3.2 ADR [1] tragen "PARFÜMERIEERZEUGNISSE mit entzündbaren Lösungsmitteln" in Abhängigkeit von ihrem Dampfdruck den Code für "Freigestellte Mengen" E1 oder evtl. E2.

Dadurch ergibt sich lt. 3.5 ADR [2] eine Höchstmenge je Innenverpackung von 30ml und 500ml bzw. 1000ml pro Außenverpackung.

1: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bunde sanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl217031_Anlageband.pd f S. 340f.
2: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bunde sanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl217031_Anlageband.pd f S. 671
vor 5 Jahren
Sicher.
Du sprichst nur darüber, was du theoretisch nach EU Vorschriften dürfest.

Aber wer transportiert das Gefahrgut dann? DHL & Co.
Und die haben nochmal verschärfte Regeln in ihren AGB.
Und die besagen für uns: freigestellte Mengen sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Aber wenn du ein Unternehmen findest, dass das offiziell macht.... Ich habe bisher nichts gefunden.
vor 5 Jahren
Hier noch zur Vervollständigung der Bezug zu den DHL-Regelungen die du gepostet hast ([1] aus deinem Link):

2.1: Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Stoffe bzw. Gegenstände:
[...]
• in Freigestellten Mengen verpackte Güter gemäß 3.5 ADR
Ausnahme: Stoffe und Gegenstände, die gem. 3.5.1.4 ADR als „Kleinstmenge“ befördert werden können

und noch mal explizit
2.2: In DHL PAKET-Sendungen sind nur solche Stoffe und Gegenstände zugelassen, die
[...]
• als „Kleinstmenge“ gem. 3.5.1.4 ADR befördert werden können
[...]

1: www.dhl.de/content/dam/images/pdf/GK/dhl-infob latt-gefahrgutregelungen-de-072019.pdf
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,

erstmal danke an Euch, dass Ihr Euch die Mühe macht.

Letztendlich wird es wohl an den vorgegebenen Regelungen scheitern. Nur frage ich mich, wieso man beispielsweise im Aufgabegepäck Parfums mitnehmen darf. Selbst im Handgepäck gehen ja Flakons bis 100ml.

Mir ist das Risiko zu hoch. Man hätte natürlich die Waren als Badezusatz oder Creme deklarieren können, aber im Zweifel ist mir das zu heikel. (Jedoch ging dies bei verschiedenen Parfumhäusern, die aus Nicht-EU-Ländern versendet haben, immer gut.)
vor 5 Jahren
Wie ich sagte; die meisten Abfüllungen hier könnte man theoretisch korrekt versendet bekommen, es scheitert aber daran, dass das Transportunternehmen die Beförderung ausschließt. Nicht generell, aber für Privatpersonen.

Meiner Meinung nach bringt es nichts hier nun einfach immer weiter und weiter ins Detail zu gehen und nun auch noch Kleinstmengen einzubringen. Es geht doch um gängige Abfüllungen. Oder was verstehst du unter Kleinstmengen? @Groxxda

Zudem bleibt ja das Problem, dass es Vorgaben gibt, wie man zu verpacken hat und welche Kennzeichnung und Deklaration nötig ist. Und wenn man das nicht macht, dann ist die Sache auch wieder nicht unzulässig. Und wer macht das schon korrekt?

Letztendlich ist es ein sehr komplexes Thema, was man auch nicht pauschal abarbeiten kann. Jeder Fall muss einzeln und neu bewertet werden.

Sicher...es wird vermutlich transportiert. Aber wenn was schief geht, haften sie eben nicht und sind fein raus.
Die Frage ist, ob du bzw. der Empfänger das Risiko eingehen möchten.
vor 5 Jahren
@ Niklas
Ja, es gibt leider viele Stolpersteine. Der Zoll ist eine davon. Aber wenn du Pech hast, wird das Paket abgefangen und zurückgesendet, weil es Gefahrgut enthält.
Es ist schade, aber ich würde es vermutlich auch sein lassen.
Vielleicht kennt derjenige ja jemanden in D oder der EU, der es ihm mitbringen kann? Und du sendest es dann nur zu der Person. Ist zwar immernoch voller Risiken, aber die sind geringer als die Alternative.
vor 5 Jahren
Maxi1000:
Meiner Meinung nach bringt es nichts hier nun einfach immer weiter und weiter ins Detail zu gehen und nun auch noch Kleinstmengen einzubringen. Es geht doch um gängige Abfüllungen. Oder was verstehst du unter Kleinstmengen? @Groxxda

Siehe vorletzter Post:
[...] eine Höchstmenge je Innenverpackung von 30ml und 500ml bzw. 1000ml pro Außenverpackung.
Mit anderen Worten: Gängige Abfüllungen Smile

Maxi1000:
Wie ich sagte; die meisten Abfüllungen hier könnte man theoretisch korrekt versendet bekommen, es scheitert aber daran, dass das Transportunternehmen die Beförderung ausschließt.

Dafür wüsste ich gerne die Basis, für mich sieht es nämlich so aus, dass unser Probenversand absolut konform ist.

Maxi1000:
Ja, es gibt leider viele Stolpersteine. Der Zoll ist eine davon. Aber wenn du Pech hast, wird das Paket abgefangen und zurückgesendet, weil es Gefahrgut enthält.
Es ist schade, aber ich würde es vermutlich auch sein lassen.

Volle Zustimmung!
vor 5 Jahren
Der Käufer der Flakons möchte, dass ich die Flakons versende, da er bisher viele Pakete aus Deutschland bekommen hat. Er ist ein Sammler und hat bisher extrem viel aus Deutschland erhalten. Ich könnte ihm vorschlagen, es auf sein Risiko zu versenden und er die Versandkosten trägt, falls das Paket zurückgeschickt wird.
vor 5 Jahren
hoffentlich wird es in einem solchen falle wenigstens zurückgeschickt - ein von mir versendeter, sehr teurer flakon (nach Griechenland) wurde als gefahrgut dort vernichtet, so wurde uns jedenfalls schriftlich mitgeteilt.
vor 5 Jahren
Oh, danke für diese Schilderung. Das wäre extrem ärgerlich. In diesen Fall werde ich nichts versenden.
vor 5 Jahren
nun ja, wenn der käufer bereit wäre, auch dieses finanzielle risiko zu seinen lasten zu nehmen, könntest Du es ja nochmal überlegen.
vor 5 Jahren
Er würde den Betrag per PayPal bezahlen. Ich weiß nicht, wie bindend eine solche Absprache in einem Chat ist.... Nachher wird einfach der Käuferschutz eingeschaltet und dann muss ich im Zweifel den Schaden ersetzen, wenn er seine Ware nicht erhält. Schwierig. Aber das, was ich in meiner Jugend lernen musste, findet nun Anwendung: Im Zweifel das Geschäft sein lassen und keinen Streit bekommen. Wink
vor 5 Jahren
wie sähe es mit WesternUnion oder so aus ? das ist nun meine letzte idee, vielleicht auch eine blöde.
vor 5 Jahren
Könnte man auch in Erwägung ziehen. Hätte aktuell 52€ PayPal-Gebühren zu zahlen. Ich informiere mich mal hierüber. (:
vor 5 Jahren
Maxi1000:
Meiner Meinung nach bringt es nichts hier nun einfach immer weiter und weiter ins Detail zu gehen und nun auch noch Kleinstmengen einzubringen. Es geht doch um gängige Abfüllungen. Oder was verstehst du unter Kleinstmengen? @Groxxda

Groxxda:
Siehe vorletzter Post:
[...] eine Höchstmenge je Innenverpackung von 30ml und 500ml bzw. 1000ml pro Außenverpackung.
Mit anderen Worten: Gängige Abfüllungen Smile

Vielleicht solltest du dir deinen eignene Post erstmal nochmal durchlesen. Hast du das wirklich im Bezug auf "Kleinstmengen" geschrieben? Oder steht da "freigestellte Menge"? Wink Das sind unterschiedliche Sachen.

Obige Werte beziehen sich auf freigestellte Mengen. Und die schließt DHL aus.
Kleinstmengen sind zugelassen. Aber lies Dir mal durch, was du zitiert hast (3.5.1.4 ADR) und wieviel ml Kleinstmengen maximal fassen dürfen. Und dann kannst du Dir das selbst beantworten, warum unsere Abfüllungen hier keine Kleinstmengen sind.
vor 5 Jahren
Wenn ich das alles so lese, speziell auch von Dir (Niklas1993), wo Du etwas über 52€ Papal Gebühren schreibst ..... also, lass besser die Finger von dieser Sache - ist nur mein Rat ! Shocked
vor 5 Jahren
Maxi1000:
Hast du das wirklich im Bezug auf "Kleinstmengen" geschrieben? Oder steht da "freigestellte Menge"? Wink Das sind unterschiedliche Sachen.

Um's noch für andere Interessiere festzuhalten: Unter Kleinstmenge versteht das ADR 1ml je Innenverpackung, bis maximal 100ml je Außenverpackung.
Der Versand von größere Mengen ist mit DHL nur als "Begrenzten Menge" möglich mit den entsprechenden Vorschriften (mindestens Verpackung & Kennzeichnung).
Vielleicht lässt sich ja klären, was das für Parfumos konkret bedeutet, die "gängige Abfüllungen" versenden wollen..? (gerne gemeinsam an anderer Stelle, der Thread wurde schon zu weit entführt)

Damit genug Off-Topic von meiner Seite Wink
vor 5 Jahren
Als "begrenzte Menge" geht das aber nur national, oder?
vor 5 Jahren
Niklas1993:
Als "begrenzte Menge" geht das aber nur national, oder?
Maxi hat einführend ja geschrieben dass ins Ausland für Privatpersonen bei DHL grundsätzlich nicht möglich ist.

Vielleicht kann man dir hier noch weiterhelfen:
www.tnt.com/express/de_de/site/home/how-to-shi p-parcel/dangerous-goods.html
Und Österreich? (Passt hier vielleicht nicht ganz, aber..... vor 5 Jahren
Darf ich Euch auch um Euren Rat fragen? Ich möchte ein Wanderpaket nach Österreich schicken und war heute bei der Post. Dort hat man es nicht angenommen, weil ich auf die Frage, ob Alkohol enthalten sei, mit ja geantwortet habe. Grundsätzlich werde das auch in kleinen Mengen nicht befördert (ich hatte dem Postbeamten mitgeteilt, dass es sich um Parfumproben handelt). Die Flasche Wein, die ich kürzlich nach Dänemark versendet habe, wurde ohne Probleme angenommen?!
Meine Frage: wie bekomme ich das Päckchen nach Österreich? Gibt es Erfahrungen? Vielleicht Hermes?
vor 5 Jahren
Puh, wenn ich das so alles lese, dann bin ich echt froh, dass ich einen Deal nach Russland hab sein lassen.. und ich habe mich nur oberflächlich mit der Materie beschäftigt. Rolling Eyes
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