CitaSelbstverständlich sind nicht die beispielsweise als Sampler Set beim Hersteller selbst gekauften Proben gemeint. Ebensowenig die gekauften Abfüllungen zum Beispiel bei ALZD. Das sind Abfüllungen und keine nicht zum Verkauf bestimmten Muster. Das steht doch alles gar nicht zur Diskussion. Wobei man, um Mißverständnisse zu vermeiden, im Souk eine klitzekleine Bemerkung anfügen kann. Jaja, ich weiß, das hat jetzt wieder Potential zum reaktiven Meckern. Ändert aber nichts an meiner Meinung. Ein im Geschäft geschenktes Pröbchen, das ohnehin nicht zum Verkauf bestimmt ist, zu verkaufen, finde ich, mal unverblümt gesagt, eine Frechheit. Das Argument, man häbe es ja zusammen mit einem Artikel quasi indirekt käuflich erworben, ist nur Gewissensberuhigung und ablenkende Augenwischerei vom Verhalten, um nicht zu sagen von der Gier.
Außerdem bekommt man diese Pröbchen oft genug auch ohne Kauf eines Artikels (doch, ich schon und ihr anderen auch) und oft genug gibts auch gar kein Pröbchen dazu.
Not for sale heißt Not for sale heißt Not for sale.
Und wie willst du das, wie bereits von mir oben erklärt, bestimmen? Die Packungen sind die selben, auch wenn ich diese für Geld beim Hersteller selbst erwerbe…es steht überall „not for Sale“ drauf, sogar vom Hertseller direkt.
Ich kann deinen Punkt verstehen, aber mit deiner Aussage oben „Herstellerproben = kostenlosenlos bzw. nicht verkäuflich“ stimmt einfach nicht.
Daher kann man nur an die Fairness aller apellieren und hoffen jeder verhält sich korrekt diesbezüglich.