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Spicebomb schnäppchen?

Spicebomb schnäppchen? vor 11 Jahren
Bin heute in einem Kaufhaus durch die Parfum Abteilung geschlendert um einige Düfte zu testen.
Dann fiel mir auch das besagte und hier vielfach gelobte Spicebomb von Viktor&Rolf ins Auge, leicht versteckt im untersten Regal.
Gleich mal aufgesprüht und es hat mir auf Anhieb gut gefallen.

Die große Verwunderung kam aber erst als ich auf den Preis schaute. 28€ für 100ml!! Shocked

Ich wusste gleich dass da etwas nicht stimmen kann, da man in Onlineshops für diese größe mindestens 60€ zahlt.

Vermute mal die haben die Ziffern vertauscht und es sollte 82€ kosten, da auch die kleinere Flasche mehr kostet Very Happy

Nun Frage ich mich ob die Mitarbeiter an der Kasse den Fehler bemerken beim Zahlvorgang, da sie ja den Strichcode durch scannen.
vor 11 Jahren
Deinen Beitrag verstehe wer will? Was willst Du uns nun mitteilen?
Auf die naheliegendste Idee, einfach mal konkret nachzufragen, biste nicht gekommen, aber hier dann so ein (Ich bitte um Entschuldigung) Sinnlospost starten. Tsts Rolling Eyes
Zuletzt bearbeitet von Schnuffos am 29.01.2013, 14:50, insgesamt einmal bearbeitet
vor 11 Jahren
Geh doch einfach zur Kasse damit und lass es scannen... wenn es 82€ sind dann verweist du auf die angegebenen 28€, eventuell erwischt Du dann einen naiven Mitarbeiter an der Kasse der das einfach überschreibt Cool wenn nicht musst Du es ja nicht kaufen.

Sollte es dort wirklich aus Versehen für 28€ im System sein, dann wäre es super wenn du gleich mehrere kaufst Smile
vor 11 Jahren
Spicebomb gibt es bloß als 50 ml und als 90 ml Flakon´s.
vor 11 Jahren
Michael:
Spicebomb gibt es bloß als 50 ml und als 90 ml Flakon´s.

Wollte es gerade auch schreiben ... im Übrigen verstehe ich auch nicht, was der OP mit seinem Post sagen will. Fehler bei Preisangaben gibt es immer wieder - ein Anrecht darauf, nur diesen Preis zahlen zu müssen, hat man aber nicht. Und den Mut, einfach mal zur Kasse zu dackeln und zu schauen, ob es jemanden auffällt oder nicht - naja, den muss man schon selbst aufbringen ...
vor 11 Jahren
Showdown:
Michael:
Spicebomb gibt es bloß als 50 ml und als 90 ml Flakon´s.

Wollte es gerade auch schreiben ... im Übrigen verstehe ich auch nicht, was der OP mit seinem Post sagen will. Fehler bei Preisangaben gibt es immer wieder - ein Anrecht darauf, nur diesen Preis zahlen zu müssen, hat man aber nicht. Und den Mut, einfach mal zur Kasse zu dackeln und zu schauen, ob es jemanden auffällt oder nicht - naja, den muss man schon selbst aufbringen ...

Man könnte fast meinen: Chance gehabt, Chance vertan.
Wäre damit sofort zur Kasse gegangen und hätte den Unwissenden gemimt. Ein Versuch wär´s gewesen ... Cool
Re: Spicebomb schnäppchen? vor 11 Jahren
Tschuk:

Nun Frage ich mich ob die Mitarbeiter an der Kasse den Fehler bemerken beim Zahlvorgang, da sie ja den Strichcode durch scannen.

Ja sie merken es beim bezahlen denn in der Kasse ist zu 99,9% der richtige Preis.

Ein recht auf den Preis am Regal hast du in keinem Fall, der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande, Preise am Regal sind nicht verbindlich!
vor 11 Jahren
Nein, das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich ist die (hier vermutlich falsche) Preisangabe in diesem Falle bindend, da das Auslegen der Ware in Verbindung mit der Auspreisung eine Inaussichtstellung eines Kaufvertrages darstellt, die der Käufer mit dem Ansichnehmen der Ware bestätigt. Der Vorgang an der Kasse stellt dann lediglich den Vollzug des Kaufvertrages dar. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf Selbstbedienungsläden wie Supermärkte und Warenhäuser. Das falsch ausgezeichnete Kleid im Schaufenster einer Boutique stellt keine uneingeschränkte Willenserklärung seitens des Verkäufers dar.
vor 11 Jahren
Siebter:
Nein, das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich ist die (hier vermutlich falsche) Preisangabe in diesem Falle bindend, da das Auslegen der Ware in Verbindung mit der Auspreisung eine Inaussichtstellung eines Kaufvertrages darstellt, die der Käufer mit dem Ansichnehmen der Ware bestätigt. Der Vorgang an der Kasse stellt dann lediglich den Vollzug des Kaufvertrages dar. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf Selbstbedienungsläden wie Supermärkte und Warenhäuser. Das falsch ausgezeichnete Kleid im Schaufenster einer Boutique stellt keine uneingeschränkte Willenserklärung seitens des Verkäufers dar.

Siebter hat soeben seinen Beruf offenbart. Very Happy
vor 11 Jahren
Was Siebter schreibt ist komplett falsch, sorry ist leider so, wenn er es beruflich macht ist er nicht gut in seinem Beruf. Very Happy

Wie ich es geschrieben habe stimmt es zu 100%!!!

Das steht überall, einfach mal googeln - bzw.wenn man viele Jahre im Einzelhandel tätig war weiss man sowas auch! Lernt man in der Berufsschule sogar gleich als erstes.

Ein Einzelhandelsgeschäft könnte sogar irgendwelche Produkte mit dem Preis 29,95 Euro auszeichnen und an der Kasse dann z.B. sagen "das kostet ab heute 34,95 Euro" - das wäre rechtens... der Kunde hat kein recht auf den ausgezeichneten Preis!

Natürlich macht das niemand! Aber so ist nunmal die rechtliche Lage.
Und wenn wirklich mal ein versehen passiert und die Ware falsch ausgezeichnet ist dann bekommt man als Kunde in 8 von 10 Fällen auch den ausgezeichneten Preis (wenn es sich nicht um einen gravierenden Unterschied handelt der wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre, z.B. der Azubi hat das Notebook für 899,00 Euro ausversehen für 89,90 Euro ausgezeichnet, das wird natürlich KEINER machen). Das nennt man Kulanz!
vor 11 Jahren
Hab hier mal Schriftstücke von Fachanwälten:

Ware Falsch ausgezeichnet (an der Kasse dann teurer).

Der Kunde kann also nicht die Ware zum günstigeren Preis fordern. Der Kaufvertrag zwischen dem Einzelhändler und dem Kunden wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschlossen. Der Kaufvertrag kommt unabhängig von der Preisauszeichnung an der Ware erst an der Kasse zustande.
Juristisch gesehen gibt der Verbraucher dort ein Kaufangebot ab. Das Verkaufspersonal kann das Angebot annehmen, in dem es den Preis eingetippt und die Ware übergeben wird. Der Verkäufer kann das Kaufangebot aber auch ablehnen, indem er einen höheren Preis fordert. Dem Kunden bleibt dann nur die Wahl, auf den Kauf zu verzichten oder den höheren Preis zu bezahlen.


Und wenn ich google benutze stehts überall... hier nur mal 2 Ergebnisse:

www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Vertra gsrecht/Preis.html

www.allgemeine-tipps.de/falscher-preis-an-der- ware-ausgezeichnet/

PS: Es ist immer wieder lustig was für Halbwissen so in Foren verbreitet wird... Very Happy
vor 11 Jahren
Siebter:
Nein, das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich ist die (hier vermutlich falsche) Preisangabe in diesem Falle bindend, da das Auslegen der Ware in Verbindung mit der Auspreisung eine Inaussichtstellung eines Kaufvertrages darstellt, die der Käufer mit dem Ansichnehmen der Ware bestätigt. Der Vorgang an der Kasse stellt dann lediglich den Vollzug des Kaufvertrages dar. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf Selbstbedienungsläden wie Supermärkte und Warenhäuser. Das falsch ausgezeichnete Kleid im Schaufenster einer Boutique stellt keine uneingeschränkte Willenserklärung seitens des Verkäufers dar.

Leider falsch.
vor 11 Jahren
Ihr habt schon recht, wenn Ihr Euch auf den stinknormalen Einzelhandel bezieht, ich beziehe mich aber auf Selbstbedienungsläden, wo die Ware frei ausliegt (Warenhaus, Supermarkt etc.), und da gilt die Preisauszeichnung nun mal als bindend.

RumpelBumpel:
PS: Es ist immer wieder lustig was für Halbwissen so in Foren verbreitet wird...

Ja, zum Beispiel in Foren für ausgewiesene Juristen, da habe ich mein Halbwissen nämlich her. Hier ein thread, der beide Kaufsituationen juristisch differenziert (das tun Deine Beispiele nämlich nicht): www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/ falsch-ausgepreiste-ware-welcher-preis-zaehlt- 27766 - der erste Beitrag auf der zweiten Seite schlüsselt das auf.
vor 11 Jahren
Siebter:
Ihr habt schon recht, wenn Ihr Euch auf den stinknormalen Einzelhandel bezieht, ich beziehe mich aber auf Selbstbedienungsläden, wo die Ware frei ausliegt (Warenhaus, Supermarkt etc.), und da gilt die Preisauszeichnung nun mal als bindend.

Und weiter gehts mit dem Quark, Sorry.

Siebter:
Ja, zum Beispiel in Foren für ausgewiesene Juristen, da habe ich mein Halbwissen nämlich her.

Das ist eben auch der Nachteil, dass Halbwissen verbreitet wird.
Und bitte, dies ist kein Forum von ausgewiesenen Juristen, sondern eines für "Juristen, Jurastudenten und Rechtsinteressierte"!
Ergo, da kann jeder rumpinseln.
vor 11 Jahren
...es heißt auch nicht umsonst in jeder Werbung,an jeder Ecke "UNverbindliche Preisempfehlung". Wink
vor 11 Jahren
Eine Preisauszeichnung kann niemals bindend sein, denn es ist kein verbindliches, an eine Einzelperson gerichtetes Angebot.

Leider können wir als Verbraucher nichts machen, wenn ein falscher Preis ausgezeichnet wird.

Media Markt könnte auch ein iPhone für 9,99€ ins Prospekt reinstellen und wenn du dann ankommst sagen; Pech gehabt, war nur ein Scherz, kostet 679€.

Du kannst sie dann zwar anzeigen wegen unlauterem Wettbewerb und Irreführung und sie würde eine Strafe bekommen vom Gewerbeamt.

Aber du würdest das iPhone trotzdem nicht für den Preis bekommen.
vor 11 Jahren
Siebter:
Nein, das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich ist die (hier vermutlich falsche) Preisangabe in diesem Falle bindend, da das Auslegen der Ware in Verbindung mit der Auspreisung eine Inaussichtstellung eines Kaufvertrages darstellt, die der Käufer mit dem Ansichnehmen der Ware bestätigt. Der Vorgang an der Kasse stellt dann lediglich den Vollzug des Kaufvertrages dar. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf Selbstbedienungsläden wie Supermärkte und Warenhäuser. Das falsch ausgezeichnete Kleid im Schaufenster einer Boutique stellt keine uneingeschränkte Willenserklärung seitens des Verkäufers dar.

Der falsch ausgezeichnete Duft ist kein Angebot seitens Verkäufers, er ist in diesem Fall ein "invitatio ad offerendum", eine Aufforderung an die Kunden, ein Angebot abzugeben. Bei der Kunde macht dem Verkäufer bei der Kasse ein Angebot, den Duft für 28€ zu kaufen. Der Verkäufer lehnt das Angebot ab, da der ja weiß oder durch das Einscannen sieht, dass der Duft tatsächlich mehr kostet.

>= Verkäufer lehnt das Angebot ab.

>= Kein Kaufvertrag kommt zustande.
vor 11 Jahren
Bob:
"invitatio ad offerendum" ...
>= Kein Kaufvertrag kommt zustande.

Das Kaufhaus könnte den Vertrag, sollte er überhaupt zustande gekommen sein auch noch wegen Irrtums anfechten. Es wäre dann zu Schadensersatz verpflichtet, sofern der Schnäppchenjäger einen nachweisen könnte.

Im übrigen gilt auch 'Treu und Glauben'. Der arglistige Kunde verstößt dagegen. Er will weniger zahlen, als er weiss, dass der Verkäufer verlangt. Das Kaufhaus könnte sogar auf Betrug abheben, wenn Vorsatz beweisbar wird ...

Und nicht zuletzt ist die angesprochene Seite für Juristen (juraforum.de) keine solche ... brrr ... immer diese Leihen Wink
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