Wenn Du eine fertige Parfummischung eines Herstellers einfach nur gestreckt weiterverkaufen willst, dürfest Du noch mit anderen rechtlichen Regelungen in Konfikt kommen als nur mit der KosmetikVO, oder? Ich bin davon ausgegangen, dass Du aus üblichen Rohstoffen selbst was mischen willst.
Mir wurden die Auflagen so seitens des zuständigen Amtes - welches nun jeweils vor Ort für Kosmetiküberwachung zuständig ist, muß man erfragen - mitgeteilt. Bei meiner Anfrage ging es zwar nicht um Parfum, aber um etwas sehr ähnliches, also ein (u.a.) kosmetisches Mittel im Sinne der Kosmetik-Verordung mit verschiedenen Duftstoffen.
Bezügl. des blödsinnigen separaten Zimmers:
Bei der Herstellung kosmetischer Produkte muß man sich üblicherweise an die GMP(Good Manufacturing Practice)-Norm der EU halten. Die Hygieneanforderungen an die "Produktionsräume" sind normalerweise nicht in Zimmern realisierbar, die auch privat bewohnt werden. Deshalb möglicherweise separater Raum entsprechend dieser Norm, d.h. im Prinzip entsprechend lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Inwieweit im konkreten Fall eines kleinen Parfummischers seitens der Überwachungsbehörde tatsächlich Wert darauf gelegt wird, weiß ich natürlich nicht, es wurde mir z.Bsp. aber erst mal pauschal als Auflage genannt.
Als Hersteller eines kosmetischen Produktes ist man für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der eigenen Mixturen verantwortlich (§ 5b Kosmetikverordung, der ganze Kram zu den Produktangaben). Wenn man selbst zufällig aufgrund der Ausbildung anhand der Sicherheitsdatenblätter usw. zu allen verwendeten Rohstoffen in der Lage ist nachzuweisen, dass sämtliche Rohstoffe wie das Endprodukt EU-Rechtskonform sowie hygienisch und gesundheitlich völlig unbedenklich sind, braucht man vielleicht keinen teuren Sachverständigen. Wenn nicht, ist man im Ernstfall - wenn ein Käufer z.Bsp. einen akuten Asthma-Anfall, eine allergische Reaktion, 357 fette Pickel, Kreislaufkollaps, epileptischen Anfall oder whatever bekommt und mit dem Fläschchen in der Hand zum Arzt wankt - wahrscheinlich ganz dankbar, wenn man auf den Sicherheitsbewerter verweisen kann.
Für das ägyptische Parfum, das Du als Rohstoff benutzen willst, brauchst Du vermutlich eine Sicherheitsbescheinigung des Herstellers, aus der hervorgeht, dass es keine in der EU verbotenen oder toxischen Inhaltsstoffe, keine Allergene usw. beinhaltet. Ich kaufe ab und zu Absolues und äth. Öle bei Händlern außerhalb der EU und kriege meistens gleich einen freundlichen Hinweis zur Bestellung, dass der in der EU nötige Papierkram - Analysezertifikat, GC/MS, MSDS, ... - dazu nicht vorliegt. Das wird bei Deinem Parfum sicher ähnlich sein. Dann müßtest Du die Sicherheitsbewertung selbst in einem Labor machen lassen, wenn Du es weiterverkaufen/-verarbeiten willst.
Aber wie gesagt - wenn Du sichergehen willst, erkundige Dich doch direkt bei der zuständigen Überwachungbehörde bei Dir vor Ort oder eben bei einem Sachverständigen nach den genauen Auflagen für Dein Vorhaben.
Man kann das Ganze sicher auch nach der Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter" anfangen, wie diverse andere, die bei ebay oder anderen Märkten ihre selbstgerührte Seife, Creme usw. verscherbeln. Mir wäre das allerdings viel zu riskant. Ich gebe wegen der ganzen rechtlichen Bestimmungen grundsätzlich nichts an Fremde weiter, was ich selbst zusammengerührt habe. Nicht mal als Geschenk.
Raumsprays etc. ist genau so kompliziert
Ein Raumspray ist kein kosmetisches Mittel im Sinne der Kosmetikverordung, schätze ich
Das Problem mit den GMP-Vorschriften hat man allerdings immernoch.