vor 5 Jahren
Sweetdeville:Kostenlose Teströhrchen würden dieses Nebengeschäft im Nu zunichte machen. Und auf den Retourenkosten und der zusätzlichen Arbeit blieben sie dann auch sitzen.
Ich bin für Probensets, die direkt vom Parfümhaus gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden.
Also in meinem Vorschlag ging es nicht darum, eine beliebige Anzahl kostenloser Teströhrchen zur Verfügung zu stellen, sondern ein solches mit einer kleinen Menge Inhalt beim Kauf eines folierten Originalflakons beizulegen.
Von mir aus auch gegen Aufpreis - nur ist das rechtlich gesehen obsolet und sollte daher nicht optional angeboten werden, weil der Kunde auch den Flakon, den er ausgepackt und testgesprüht hat, zurückschicken kann/darf, wenn er nicht gefällt. Ich würde das als Händler einfach in den Verkaufspreis des vollen Flakons miteinkalkulieren und das Röhrchen immer mitschicken mit dem Hinweis an den Kunden, er möge doch - falls er den Duft nicht kennt - erstmal den Inhalt des Röhrchens testen.
Ich weiß, dass das Thema mit dem Ursprungspost jetzt nicht mehr viel zu tun hat - mir ist es nur ein Anliegen, dass die Kunden einfach mal über ihre Rechte aufgeklärt werden und hier nicht immer wieder und wieder das Märchen von "den ausgepackten Flakon darf man nicht retournieren" weiter verbreitet wird.
Wie gesagt, nur zum Testen bestellen und dann retournieren finde ich auch nicht richtig - wenn ein Kunde sowas oft macht, würde ich als Händler diesem einfach nichts mehr verkaufen.
Aber man braucht jetzt auch keine bitteren Tränen weinen, weil vielleicht der ein oder andere Kunde von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht - in der Kosmetik/Parfumbranche wird wirklich gutes Geld verdient und da würde manch einer staunen, wenn er die Einkaufspreise für diverse Düfte kennen würde. Also alles halb so wild, wenn es auch mal Retouren gibt!