Nur offene Themen
61 - 76 von 76
Probenverlosung für Neulinge/Duftallesfresser/Schreiber
von Scentence | Archiv
...Ich trag mich auch mal ein. Ich reihe mich auch unter C ein - ich teste mich gern durch alles Mögliche durch und will selbst noch herausfinden, was ich gern hab und was nicht.
70
70
Terra
18.11.2018
Prada lhomme haltbatkeit
von Scentence | Archiv
...Auf meiner Haut hält L'Homme anständige 6-7 Stunden. Trägst du den Duft sehr oft? Wie Schoork schon meinte, kann es sein, dass du dich an das Parfum gewöhnt hast. Hast du schon mal andere Leute gefragt, ob sie den Duft an dir auch nach ein paar Stunden noch wahrnehmen?
10
10
ExUser
15.11.2018
M 27 sucht einen Winterduft für den Alltag
von Scentence | Beratung
...Rookie82:Ich gehe davon aus das du DHI dann ebenfalls als Alltagsduft eingesetzt hast und tendenziell süße Düfte schon dein Ding sind.Probier mal Replica Jazz Club+1 für "Replica - Jazz Club" Vielleicht auch "L'Homme Idéal (Eau de Parfum)" oder "CH Men Privé".
12
12
Carthago911
08.11.2018
Euer Winter- und Weihnachtsduft 2018?
von Scentence | Herren-Parfum
..."Spicebomb""Herod""Bvlgari Man In Black""Replica - Jazz Club"Das sind meine Favoriten. :)
43
43
Carthago911
08.11.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...FragFrog:Wer soll das denn entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht? Rein objektiv könnte das nur durch eine vergleichende Laboruntersuchung ermittelt werden. Und wer bezahlt die? Der Aufwand lohnt sich doch überhaupt nicht. Natürlich lohnt sich das nicht, rein theoretisch würde dann derjenige die Kosten tragen, der ein etwaiges Verfahren verliert. FragFrog:Bei Kauf im Laden gilt natürlich nicht das (EU-weite) Fernabsatzgesetz. Dafür hast du vor Ort eben auch Tester, um den Duft kennenzulernen. Das fällt beim Online Kauf halt weg. Und wenn man mir im Laden einen gekippten Duft verkaufen würde, dann würde ich dorthin zurück gehen, mir den Tester schnappen und einfach mal das Verkaufspersonal beide riechen lassen. Da wird man in der Regel hoffentlich schon ein Einsehen haben und den Duft umtauschen. Beim Online Kauf stelle ich mir das schwieriger vor. Wenn man den Duft für sich selbst kauft, ist das auch kein Problem. Kauft man ihn aber als Geschenk, hilft das Kennenlernen mittels Tester auch nichts - da wird dann oft moniert, dass das Parfum dem Beschenkten nicht zusagt. Der Kauf eines gekippten Duftes im Laden fällt sowieso in den Bereich des Gewährleistungsrechts, da stellen sich auch keine besonderen Fragen. FragFrog:Aber seis drum. Mein Fazit zu dem Ganzen ist, dass ich es wirklich unseriös finde, wenn ein Shop (egal ob in den AGB oder sonstwo auf der Seite) ausdrücklich schreibt, dass der Kunde nur unbenutzte und originalverpackte Ware zurückschicken kann. Und das tun Parfumdreams und Flaconi. Die werden schon wissen warum. Da wird vermutlich der größte Teil der Kundschaft eine Anfrage zwecks Rücksendung (aus welchen Gründen auch immer) gleich bleiben lassen.Das war zu beginn ja auch das, was du eigentlich kritisiert hast - wir sind wohl doch ein bisschen abgedriftet. Ich bin in dieser Sache ganz bei dir, selbstverständlich könnte man diese Hinweise und Belehrungen kundenfreundlicher gestalten. Wie du eben gesagt hast, das wird schon seine Gründe haben. Das wird auch mein letzter Post zu unserem kleinen Diskurs sein. Ich denke, wir haben das Thema von beiden Seiten ausreichend beleuchtet und jeder kann sich nun mehr oder weniger ein eigenes Bild hiervon machen.
258
258
Curlyje1983
28.10.2018
Amouage reflection man Haltbarkeit?
von Scentence | Herren-Parfum
...Ich bekomme auch nach sechs bis sieben Stunden Komplimente, ich selbst nehme den Duft aber nach gut zwei Stunden nicht mehr wahr. Nicht wundern, so gehts mir - leider - bei nahezu jedem Duft, den ich bereits mehr als ein Mal getragen habe. Hautnah rieche ich ihn auch noch nach acht Stunden. Bei mir sinds ebenfalls meistens vier Sprüher: zwei auf den Hals und zwei auf den Oberkörper.
9
9
Eliassport
28.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...FragFrog:Parfumdreams macht drei Dinge: 1) Sie haben den Button "180 Tage Rückgaberecht" ganz oben auf der Seite und wenn man weiter runterscrollt nochmal in der Mitte in dieser "Unser Service" Leiste. Das springt jedem Kunden ins Auge und dort wird er belehrt, dass er nur originalverpackte und unbenutzte Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann (wie von mir zitiert). 2) Sie haben in ihren AGB explizit nur einen Passus zum erweiterten Rückgaberecht unter og. Bedingungen.3) Sie haben unter "Verbraucherinformationen" relativ versteckt den Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes ohne nähere Erläuterung dazu. In der Gesamtschau wird hier beim Kunden der Eindruck erweckt "Ich darf nur originalverpackte und unbenutzte Artikel retournieren". Und das ist gesetzlich nicht richtig und aus meiner Sicht eben ein unseriöses Gebären seitens des Händlers. Das ist meine Meinung dazu. Wer will, kann den Kundenservice mal kontaktieren und fragen, wie es aussieht, wenn ein Parfüm bereits geöffnet und gesprüht wurde. Es ist natürlich ärgerlich, wenn bei einem Verbraucher dieser Eindruck erweckt wird und dieser deswegen davon absieht, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Ich stimme dir auch zu, dass das bei den von dir geschilderten Punkten auch leicht passieren kann. ME dürfte das rechtlich aber in Ordnung sein. Damit gelange ich auch wieder zu meinem vorherigen Standpunkt - wer in einem Online-Shop kauft, sollte sich auch mit den Rechten und Pflichten vertraut machen, die damit einhergehen. FragFrog:Sofern der Verbraucher nicht den halben Flakon leert, muss er das nicht. Und genau das ist das, was ich hier kritisiere und was auch in dem Link in meinem ersten Beitrag hier thematisiert wird. Der Kunde soll glauben, dass er sein Widerrufsrecht verwirkt, sobald er die Folie entfernt und das ist schlichtweg Unsinn. Ich schätze, die meisten werden es gefühlt - entgegen der gesetzlichen Bestimmungen - "nicht einsehen", dass Düfte nur aufgrund Nichtgefallens retourniert werden dürfen und da bin ich auch bei dir. Nur wo endet "Nichtgefallen" und wo fängt "der Duft ist gekippt/verwässert/sonstwie mangehaft" an? Ich stelle mir das schwierig vor, wenn ein Händler in solchen Fällen seine Meinung über die des Kunden stellt. In dem Sinne, dass der Kunde sagt "der Duft ist schlecht" und der Händler "nein, der ist gut, wir verkaufen nur einwandfreie Originalprodukte" und dann die Rücknahme verweigert. Meiner Meinung nach sollte jeder seriöse Händler einen Duft anstandslos zurücknehmen, der online erworben wurde und der vom Kunden bemängelt wird. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet! Über sonstige Mängel (Sprayer kaputt etc.) brauchen wir gar nicht reden. Genau da sehe ich auch das Problem. Ist man als Verbraucher der Meinung, der Duft sei mangelhaft, der Unternehmer das aber abstreitet, wird man wohl erwägen müssen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das anstandslose Zurücknehmen des Duftes, sobald ein Kunde etwas auszusetzen hat, sehe ich ein bisschen anders. Man sollte hier differenzieren, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder nicht. Das Nichtgefallen eines Duftes ist kein Mangel. Im Falle des Kaufs in einem Geschäft (und nicht in einem Online-Shop) hätte der Verbraucher (zumindest nach österreichischem Recht - denke aber, dass es in Deutschland ähnlich sein wird) nämlich auch keine Möglichkeit, seinen Kauf zu widerrufen. Dies wäre nur durch Kulanz des Unternehmers möglich. Das ist nur meine Meinung, rechtlich sieht das anders aus, da stimm ich dir schon zu. ME ist dieses Gesetz nicht sehr gelungen und in manchen Punkten schlicht überschießend.
258
258
Curlyje1983
28.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...FragFrog:Das ist so nicht richtig. Die Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Wenn ein Händler ganz oben auf seiner Shopseite das "Rückgaberecht" zum Anklicken hat inkl. FAQs, dort klar kommuniziert, dass nur originalverpackte Waren zurückgenommen werden und sogar den eigentlichen gesetzlichen Standardtext aus seinen AGB entfernt, dann ist das nicht zulässig, sondern schlicht rechtswidrig. So sehe ich das. Wäre ein klarer Fall für einen Abmahnanwalt. Sie informieren ja auch über das gesetzliche Widerrufsrecht. Im Falle von Parfumdreams eben unter "Verbraucherinformationen". Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind hier zwei verschiedene DInge und auch strikt zu trennen. Parfumdreams kommt mit der Widerrufsbelehrung mE der Informationspflicht nach. Für mich ist hier alles korrekt. Ein Unternehmer ist außerdem nicht zu AGB verpflichtet, er kann also auch nichts aus den AGB streichen, sondern lediglich etwas nicht hinzufügen. FragFrog:Flaconi ist da auch kaum besser, wie ich gerade gesehen habe: https://faq.flaconi.de/hc/de/articles/115012093388-Wie-lauten-die-R%C3%BCcknahmebedingungen-"Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige, originalverpackte Artikel und Sets zurücknehmen."Flaconi hat sogar den Gesetzestext in den AGB extra umgeschrieben/umgedeutet: Aus " Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."wird: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.Darunter fallen z.B. das Testen von Kosmetik- oder Parfumartikeln sowie das Öffnen von Verpackungen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Ihrem Kauf einen Haut- bzw. Hauttyptest zu machen und Produkte vor dem Kauf zu testen."Das ist echt dreist. Eine Folie, die außerhalb der Umverpackung eines Parfumflakons angebracht ist, ist keine Versiegelung! Eine Versiegelung wäre z.B. das, was man unter den Deckeln einer Hautcreme oder Zahnpasta findet, oder z.B. eine Blisterverpackung bei Medizinprodukten. Ebenso gilt diese Einschränkung bzgl. der Hygiene/gesundheitlicher Gründe nicht bei Parfums. Wäre es anders, dürfte kein Händler im Laden Tester bereitstellen. Da sehe ich ein gewisses Spannungsfeld. Man muss das Parfum ja öffnen bzw sprühen, um herauszufinden, ob es gekippt ist etc. Der Verbraucher muss also nicht für einen etwaigen Wertverlust aufkommen, da dies unter Prüfung der Beschaffenheit fällt. Wenn das Parfum in Ordnung ist, es aber einfach nicht gefällt, sehe ich aber auch nicht ein, weshalb der Unternehmer dafür aufkommen soll, dass der Duft den Geschmack des Verbrauchers nicht getroffen hat.
258
258
Curlyje1983
27.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...Ich wollte hier niemanden die Absicht unterstellen, etwas verschleiern zu wollen, deshalb meine Formulierung (dass es so ist, wissen wir sowieso alle). Die AGB liest doch auch nur ein kleiner Teil der Kunden und nur weil es üblich ist, muss man es ja nicht auch so machen. Wer wissen will, welche Rechte er/sie hat, muss sich eben informieren. Gut, es ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber auf jeden Fall zulässig.
258
258
Curlyje1983
27.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...FragFrog:Ja, das haben Sie da tatsächlich so angegeben, wie es sich gehört - schön versteckt, damit es niemand findet und die Leute vermutlich bei Retouren mit "Sie haben das schon ausgepackt, das nehmen wir nicht zurück" abgewimmelt werden. So wie darauf im eigentlichen Punkt zum Widerrufsrecht und in den FAQs auch mehrfach extra hingewiesen wird. Wie sie das nach Ablauf der 14 Tage machen, ist deren Sache. Das habe ich doch bereits geschrieben.Das eigentliche Widerrufsrecht ist eben jenes, welches bei den Verbraucherinformationen angeführt wird. Die anderen Punkte und die FAQs betreffen das freiwillige Rückgaberecht. Ich muss dir aber zustimmen, dass"Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzusenden, sofern diese originalverpackt und unbenutzt/unbeschädigt ist."ziemlich unglücklich formuliert ist und der Zusatz, die Ware müsse originalverpackt und unbenutzt sein, dort nichts verloren hat.
258
258
Curlyje1983
27.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...Wenn du ganz unten auf Verbraucherinformationen klickst, gelangst du zur Widerrufsbelehrung, dort steht es "richtig".Wie sie den Widerruf regeln, der über die 14-Tages-Frist hinausgeht, bleibt ihnen überlassen.
258
258
Curlyje1983
27.10.2018
parfumdreams.de
von Scentence | Archiv
...Wo hast du die Formulierung gefunden? Ich hab mir gerade die Widerrufsbelehrung der Seite angesehen und finde nur Folgendes:"Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen."Von originalverpackt und unbenutzt lese ich zumindest beim Rücktrittsrecht nach dem FAGG nichts.Edit: Habs gefunden. Wäre wohl eleganter, an dieser Stelle nur das 180-Tage-Rückgaberecht zu erwähnen.
258
258
Curlyje1983
27.10.2018
Welche Düfte begegnen euch im Alltag?
von Scentence | Herren-Parfum
...Gefühlt die Hälfte der Männer in meinem Alter trägt Sauvage.
94
94
Ichigo99
21.10.2018
*verlost*Blitz-Verlosung: Neugierig auf Nischendüfte? Nr. 17
von Scentence | Souk-Archiv
...Wollte sowieso schon immer nach Argentinien, hat sich bis jetzt aber leider noch nicht ergeben. Ich probier hier auf jeden Fall mein Glück.Danke für diese Aktion! :)
51
51
ExUser
18.10.2018
Vorankündigung - Adventskalender
von Scentence | Souk-Archiv
...Schöne Idee, ich schmeiß mich auch gleich in den Lostopf. :)
101
101
ExUser
08.10.2018
welches parfüm habt ihr euch als letztes gekauft?
von Scentence | Parfum allgemein
..."Replica - Jazz Club" Herrlicher Duft. :D
20833
20833
ExUser
19.09.2018
61 - 76 von 76