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vor 10 Jahren - 01.03.2014
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Negative Bias - „Negative Voreingenommenheit“ Teil II

Negative Bias - „Negative Voreingenommenheit“ Teil II

Die David Suzuki Gesellschaft

Merkrwürdigerweise wird die EU-Gesetzgebung in Nord Amerika oft als Beispiel zitiert, wie eine Kosmetikrichtlinie in den USA aussehen könnte. Die David Suzuki Gesellschaft in Kanada, eine Umweltaktivistengruppe, hat folgende Aufforderung an ihre Unterstützer ausgegeben: „ Konsumenten haben ein Recht darauf, alle in Kosmetikprodukten benutzten Inhaltsstoffe zu kennen – einschließlich der enthaltenen Riechstoffe. Die EU-Gesetzgebung ist schon strenger. Sie erfordert die Auflistung von 26 als sensibilisierend eingestuften Riechstoffen auf der Produktverpackung. Das ist ein Anfang und das ist besser als das, was wir in Kanada derzeit haben.“
Die DSF sagt dass ihre Mission ist, „ die Artenvielfalt der Natur zu erhalten.“ sei. Unfairer Weise zwingt aber die Europäische Gesetzgebung die Bauern dazu, die Pflanzen, die für die Produktion der ätherischen Öle genutzt werden, unter Bedingungen anzubauen, das sie alle die Chemikalien enthalten, die David Suzuki auf den Etiketten gelistet haben möchte. Eine Entwicklung, die unweigerlich zu noch mehr Einschränkung (Restriktionen) führt. Ich bin nicht generell gegen die Auflistung der Inhaltsstoffe der Parfümöle und begrüße die Hersteller, die in diese Richtung gehen. Aber ich glaube, dass wenn ein Produkt Lavendelöl enthält dann deklariert werden sollte mit „enthält Lavendelöl“, womit die 70 oder noch mehr der im Lavendelöl enthaltenen Stoffe in ausreichender Weise genannt wären. Ich habe mich bereits an anderer Stelle gegen die Auflistung von Inhaltsstoffen aus ätherischen Ölen ausgesprochen. here

Die Umweltaktivistengruppen

Die Umweltaktivistengruppen sind in den USA beheimatete Organisationen, die neuerdings immer schärfere Gesetzgebung, gerade was die Inhaltsstoffe von Parfümöle betrifft, forderern. Uns wird weiß gemacht, das Parfüms „neurotoxische, fruchtschädigende und krebserregende, sowie hormonelle Disruptoren“ enthalten.

Die Datensammlung dieser Umweltgruppen „Skin Deep database“, nimmt die Einstufung der Gefährlichkeit von ätherischen Ölen im Wesentlichen auf Basis der fehlerhaften EU-Gesetzgebung vor. Die Umweltgruppen verweisen überhaupt nicht auf anders lautende Ergebnissen aus Forschungen aus anerkannten wissenschaftlicher Fachkreisen, vielleicht, weil sie diese Forschungsergebnisse nicht kennen, oder, weil sie es vorziehen, diese lieber zu ignorieren. Aber diese Umweltgruppen haben weder eine gesetzgebende Legitimierung, noch sind sie berechtigt, Sicherheitsrichtlinien zu veröffentlichen. Trotzdem vergeben sie Inhaltsstoffen von Kosmetika entsprechend ihrer Gefährlichkeit eine Einstufung von 0 bis 10. Es werden zwar einige Erklärungen abgegeben für den speziellen Grund der Einstufung, aber es werden keine speziellen Empfehlungen gemacht. Skin Deep Database erteilt Linalool ein Gefährdungspotential von 4. Rosenholzöl, welches zu 82%-90% aus Linalool besteht, bekommt die Einstufung 0-1. Korianderöl, das zu 59%-88% Linalool enthält hat die Einstufung 1. Man sieht: dies ist eine vollkommen willkürliche Gefahrstoffeinstufung.

Skin Deep, ist schließlich vollkommen logisch unlogisch. Limonen bekommt eine Einstufung von 6, aber Zitronenöl (57%-76% Limonen) eine von 0. Süßes Orangenöl (84%-96% Limonen) wird mit 1 bewertet. Safrol, ein Nagetierkarzinogen, wird die Gefährlichkeit von 7 erteilt, während Sassafrasöl (83%-90% Safrol) die Einstufung von 0 erhält. Sassafrasöl enthält aber mehr Safrol als alle anderen ätherischen Öle, in denen Safrol ebenfalls vorkommt. Einige andere Karzinogene, die in ätherischen Ölen gefunden wurden, z. Bsp. Asaron, Estragol (Methylchavicol) werden in der Skin Deep Dattensammlung gar nicht erwähnt. Pulegon ist ein lebergiftiger Inhaltsstoff aus dem Pennyroyal Öl. Trotzdem wird das Öl mit 0 eingestuft.

Parfümöle

Wenn man bei der “Fragrance” in der von den Umweltguppen erstellten Datensammlung „Skin Deep“ nachschaut, wird man feststellen, das Parfüm eine Gefahreneinstufung von 8 bekommt. Das wird ganz allgemein auf alle Parfümöle angewendet, wobei 11376 Produkte genannt werden. Das erscheint eher wie eine Kriegserklärung gegen die Kosmetikindustrie als ein Vorschlag für eine ernstzunehmende Sicherheitsrichlinie. Man beachte, das „Parfüm“ als gefährlicher bewertet wird als Sassafras Öl (ein bekanntes nagetierkarzinogen) oder Pennyroyal Öl (ein bekanntes Lebergift). Die genannten Gründe für die schlechte Bewertung der Parfümöl ist ganz pauschal weil Parfümöle:

-allergieauslösend und immunotoxisch,

-allgemein giftig und

-neurotoxisch

sind, oder eben einfach keine Daten zur Verfügung stehen.

Es ist erhellend, einen genaueren Blick auf die Skin Deep Datensammlung zu werfen:

Allergie & Immunotixizität

Diese Eigenschaften werden weitgehend definiert als „in Zusammenhang mit der Schädigung des Immunsystems sind Gesundheitsprobleme verbunden, die sich äußern in allergischen Reaktionen, verminderter Abwehrkraft gegen Krankheiten und Verschlechterung der Fähigkeit des Körpers, beschädigtes Gewebe zu reparieren“. Parfüm wird dann genannt als „bekanntes immunschädigendes Gift“ mit einem einzigen Verweis auf eine Veröffentlichung des SCCNFP 1999. Diese Veröffentlichung war letztendlich die Grundlage für die Gesetzeserneuerung, die 2003 in Kraft trat und zur Auflistung der 26 potentiellen Allergene auf den Verpackungen der Produkte führte.

Das ist ein 63 Seiten dickes Dokument, das hier nicht im Detail auseinandergenommen werden soll. Nur als Beispiel für die Art und Weise, wie Willkürlich hier mit einem möglichen Gefährdungspotential von Stoffen umgegangen wird: es wird empfohlen für 24 „bedenkliche“ Parfüminhaltsstoffe in Konsumprodukten Höchstmengenbegrenzungen einzuführen, weil sie möglicherweise als Kontaktallergene zu betrachten sind (Eichenmoos Absolue und Baumoos Absolue wurden später hinzugefügt). Diese 24 Stoffe sind aber nur 0,8% von den ungefähr 3000 in Parfümölen benutzten Riechstoffen. Daraus ein allergenes Gefahrenpotential abzuleiten ist doch wohl eindeutig eine negative Vorverurteilung, denn das tatsächliche Risiko spiegelt diese Betrachtung in keiner Weise wieder.

Um auf die Deep Skin Datensammlung zurückzukommen: etwas ist falsch. Eine einzige Referenz wird für Hautallergie angegeben, aber kein Beleg für den Nachweis der Immuntoxizität. Mögliche Immuntoxizität ist aber eine vielfach ernsthaftere Gefahr. Das kann man als absichtliche Manipulation der Worte und/oder der Fakten betrachten, dienlich zur Verbreitung von irreführender und negativer Information. Hautallergien sind tatsächlich ein Untertyp von Immuntoxizität, aber um deutlich zu werden: von der Schädigung des Immunsystems kann man in keiner Weise sprechen. Aber Deep Skin legt sich die Worte so zurecht, dass „Allergie/Immuntoxizität - hier korrekterweise definiert als Ausdruck einer Schädigung des Immunsytems (ist) – hat jede Substanz, die eine Allergie oder Entzündung verursachen kann, ebenfalls die Fähigkeit, die Kraft unseres Immunsystems Krankheiten zu bekämpfen einzuschränken“. Das ist aber eine viel zu grobe Verallgemeinerung und beide Sachen haben gar nichts miteinander zu tun. Das es keinen Beweis für die Immuntoxizität außer der des allergenen Potentials gibt, scheint dann schon wieder bloß eine negative Vorverurteilung.

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