Hallo zusammen,
allgemein gilt ja im Fernabsatz ein 14 tägiges Widerrufsrecht. D.h. ein im OnlineShop geschlossener Kaufvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Jetzt schliessen einige Händler genau das bei Parfums aus!
Das ist eher strittig. siehe zb:
https://www.it-recht-kanzlei.d...
D.h. man hat selbst bei einem geöffneten und einmal gesprühten Flakon das Widerrufsrecht. Muss evtl für den Wertverlust aufkommen.
Wie handhabt Ihr das?
Ich habe konkret den Fall, dass ich mir Tobacco Oud bestellt habe. Das Parfum aber überhaupt nicht so riecht, wie ich es kenne.
Habe den Shop per Mail kontaktiert und nett mein Problem geschildert. Darauf kam eben nur der Hinweis, dass sie so und so lange schon am Markt sind, das auf jeden Fall ein echtes Produkt ist/eine Reformulierung auch nicht bekannt ist und nichts weiter.
Viele Grüße