Bei einer offiziellen Prüfung gibt es Regeln. Aber es gibt auch persönliche Rechte. Und ein angemessener Duft (Ermessensfrage) und ein angemessener Geräuschpegel (Ermessensfrage) müssen flexibel möglich sein. Sonst sitzen wir irgendwann im geruchsneutralen Vakuum. Bewegungslos. In grau.
1. Ein persönliches Recht auf ein Geräuschpegel in der Prüfung gibt es nicht - außer Du bist an Hilfsmittel gebunden, die Geräusche verursachen. In diesem Fall wirst Du einzeln geprüft, um die anderen nicht zu stören. Hatte ich alles schon in meinem Berufsleben.
2. Geruchsneutraler Raum wäre bei einer Prüfung wünschenswert. Geräuschneutral ist es bereits.
Es geht hier nur um die Prüfung, nicht um das Leben grundsätzlich - bitte nicht verallgemeinen.
Ich spreche nicht abstrakt, sondern aus Erfahrung, habe schon einige Fälle erlebt. Die Prüflinge sind mit Eltern (oder noch schlimmer - mit Anwälten) angekommen, um zu beweisen, dass die Prüfung unter gegebenen Umständen nicht optimal verlaufen konnte. Warum also eine Angriffsfläche bieten?
Mich beschäftig die Frage: warum die Regeln für Geräusche, nicht aber für Gerüche gelten? Warum das Licht nicht blenden darf, der Duft aber doch? In einer Prüfung sind keine vermeidbare Geräusche zugelassen. Ich würde es genauso mit Gerüchen halten. Was vermeidbar ist und eine Störung darstellen könnte, hat in einer Prüfung nichts zu suchen. Wobei man bei Geräuschen zumindest die Ohren zuhalten kann
Und noch mal: wer definiert, was angemessen ist (Ermessungsfrage)? Ich hoffe, nicht der Duftträger selbst? Wer dann?