Proben Aus Liebe zum Duft

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Proben Aus Liebe zum Duft 8

Hallo liebe Parfumbegeisterte.

Vielleicht habt ihr schon bemerkt, dass bei ALZD derzeit keine Proben bestellt werden können. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass aufgrund rechtlicher Umstände derzeit ein Verkauf nicht mehr möglich ist. 
Könntet ihr euch vorstellen, welche rechtliche Gründe das sein könnten?

Langsam wird’s echt schwierig, an Proben zu kommen und hoffentlich betrifft das nicht auch die restlichen Anbieter. 

Beste Grüße

Jürgen 

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Bei Essenza habe ich auch keine mehr gefunden. Das ist ja merkwürdig- vor zwei Wochen ging das noch? 

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Vermutlich wg Abmahnungen an Händler, die gewerblich umfüllen und Proben verkaufen... denke, das wird denen zu heikel, falls auch noch andere Marken damit anfangen 🤷🏼‍♀️

https://www.anwalt.de/rechtsti...

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Zuletzt bearbeitet von Elisa1000 am 22.07.2025 - 08:00 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Das wäre ja wirklich sehr sehr schade. Ich kaufe kein teuren Duft ohne den gründlich vorher zu testen . Dann bleibt es ja nur zu hoffen das man hier im souk die passende Abfüllungen finden kann. 

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Das wäre wirklich schade - dann sind Marken ohne Discovery Sets für mich auch einfach raus. 

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Bleibt abzuwarten ob es erstmal nur die gewerblichen Händler betrifft.........

Bei Abfüllungen kann man ggf. auch Privatpersonen gewerbliches Handeln unterstellen. Das geht schneller als man denkt.

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Eigthball

Bleibt abzuwarten ob es erstmal nur die gewerblichen Händler betrifft.........

Bei Abfüllungen kann man ggf. auch Privatpersonen gewerbliches Handeln unterstellen. Das geht schneller als man denkt.

Ich kann mir vorstellen, dass es dann auch beim Sharing schwierig wird...

Echt blöd. Ich finde nicht mal Discovery Sets gut, da ich von einer Marke selten mehr als zwei oder drei Düfte gut finde. Den Rest müsste ich dann verschenken, denn sonst wäre es ja wieder "Handel mit Proben". 

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Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

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Das ist unglaublich ärgerlich, es ist eigentlich unmöglich so an Proben von so so vielen Marken zu kommen, Blindbuys kommen da gar nicht in Frage...

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Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Streng genommen dürfte schon das Umfüllen in ein anderes Behältnis und der anschließende Verkauf für einen Markenrechtsverstoß ausreichen.

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Echt Schade. Betrifft es nur deutsche Händler?

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Laut Artikel gilt das nur für Gewerbetreibende (deren Preise für AF teilweise übrigens recht unverschämt sind - da würde ich mich als Hersteller auch drüber ärgern!) Eigentlich sollten AF im Sinne des Herstellers sein... Einem Endverbraucher Handel nachzuweisen, weil er ein Sharing veranstaltet, wird schwierig - zumal die Preise hier meistens 1:1 dem Kaufpreis entsprechend weitergegeben werden. 

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Die Marken sollen das mal nicht so eng sehen. Im Endeffekt profitieren sie eher davon. Durch die Sharings verkaufen sie auch Flakons. Und ich glaube die wenigstens von uns würden Blindkäufe über 200 € machen.

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Ach, das habe ich noch gar nicht gesehen, eigentlich ein Wunder, dass es überhaupt so lange erlaubt war.

Ich fand diesen Service immer toll und letzten Endes hat es mich oft vor einem Blindkauf bewahrt.......!

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Eigthball
Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Streng genommen dürfte schon das Umfüllen in ein anderes Behältnis und der anschließende Verkauf für einen Markenrechtsverstoß ausreichen.

Um das beurteilen zu können, bin ich zu wenig im Thema. Unabhängig davon, ist das kopieren des Markenlogos und der Verpackung ja auch verboten. 

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Hier mal was von der Kanzlei wbs.legal

Die sind unter anderem auf Markenrecht spezialisiert:

„Grundsätzlich gilt im Markenrecht der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der in § 24 Markengesetz (MarkenG) geregelt ist. Das bedeutet, dass Markenprodukte wie Parfüms, die mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers auf den Markt gebracht wurden, in aller Regel auch weiterverkauft werden dürfen. Der Inhaber kann also den Erstverkauf, nicht aber den weiteren Vertrieb kontrollieren.

Allerdings sieht das Markenrecht eine Ausnahme vor, nämlich dann, wenn der Markeninhaber sich dem weiteren Vertrieb der Ware aus “berechtigten Gründen” widersetzen kann (§ 24 Abs. 2 MarkenG). Dies kann er z.B. dann, wenn die Ware nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wurde, denn dann stammt es nicht mehr in dieser Form vom Unternehmen. Der Markeninhaber kann einem Dritten daher grundsätzlich jede nicht unwesentliche Veränderung der Verpackung oder Umhüllung seines Produkts, die einen Eingriff in das ausschließliche Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers darstellt, untersagen.

Und so machen Markeninhaber in der Regel dann auch umfassende Ansprüche geltend (u.a. Unterlassen, Abgabe Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten). Aufgrund der zumeist sehr bekannten Parfummarken werden in diesen Fällen hohe Streitwerte von 100.000 EUR aufwärts in der Rechtsprechung anerkannt. Eine Abmahnung bedeutet dann zumeist alleine schon Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro. Neben den markenrechtlichen Ansprüchen werden in diesen Fällen auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten Ansprüche geltend gemacht. So werden zum Beispiel Verstöße gegen die Kosmetik-VO reklamiert, da den umgefüllten Parfums nicht die erforderlichen Informationen über Inhaltsstoffe, etc. beigefügt sein sollen. Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, muss aber immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.“, schreibt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei WBS.LEGAL Köln

Quelle:

https://wortfilter.de/marc-geb...,Image%20nicht%20mehr%20vereinbar%20ist.

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Annecy81
Eigthball
Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Streng genommen dürfte schon das Umfüllen in ein anderes Behältnis und der anschließende Verkauf für einen Markenrechtsverstoß ausreichen.

Um das beurteilen zu können, bin ich zu wenig im Thema. Unabhängig davon, ist das kopieren des Markenlogos und der Verpackung ja auch verboten. 

Das mit den Etiketten ist verboten, war es aber schon immer. Simples Markenrecht, man darf Logos nicht ohne Zustimmung der Marke verwenden.

Das Umfüllen ist aber für Privatpersonen weiterhin ok. Allerdings müssten manche hier im Souk, bei ihren regen Verkaufsktivitäten eigentlich eine Gewerbe anmelden und wären dann keine Privatperson mehr.

Wer aber hin und wieder verkauft, oder Sharings veranstaltet hat nichts zu befürchten, solange er eben keine Markenlogos druckt.

Btw Herstellerproben zu verkaufen ist eigentlich auch verboten, auch für Privatpersonen. Steht ja so gut wie immer auf den Proben drauf *nicht für den Verkauf*

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@Aspasia0 

Definitiv. Manche sharen einen Duft nach dem nächsten. 

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Aspasia0
Annecy81
Eigthball
Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Streng genommen dürfte schon das Umfüllen in ein anderes Behältnis und der anschließende Verkauf für einen Markenrechtsverstoß ausreichen.

Um das beurteilen zu können, bin ich zu wenig im Thema. Unabhängig davon, ist das kopieren des Markenlogos und der Verpackung ja auch verboten. 

Das mit den Etiketten ist verboten, war es aber schon immer. Simples Markenrecht, man darf Logos nicht ohne Zustimmung der Marke verwenden.

Das Umfüllen ist aber für Privatpersonen weiterhin ok. Allerdings müssten manche hier im Souk, bei ihren regen Verkaufsktivitäten eigentlich eine Gewerbe anmelden und wären dann keine Privatperson mehr.

Wer aber hin und wieder verkauft, oder Sharings veranstaltet hat nichts zu befürchten, solange er eben keine Markenlogos druckt.

Btw Herstellerproben zu verkaufen ist eigentlich auch verboten, auch für Privatpersonen. Steht ja so gut wie immer auf den Proben drauf *nicht für den Verkauf*

Ob es so einfach ist? Ich lese das bei Solmeckes Ausführung anders.

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Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Da ist was Wahres dran. Es darf nicht zu perfekt sein, damit der private Charakter noch gewahrt bleibt. Im Grunde genommen ist „ aus meinem Flakon frisch abgefüllt“ schon grenzwertig. Zumindest bei noch im Handel erhältlichen Flakons, anders bei eingestellten Raritäten, da wäre das aus meiner Sicht ok, weil es nicht anders geht, ebenso bei Pröbchen, Abfüllungen, die man hat und die nicht passen. Ausserdem kann es den Herstellern nicht gefallen, wenn die Qualität nicht kontrolliert werden kann, zum Beispiel durch absichtliches Verwässern des Duftes. Das schadet dem Ruf des Parfumhauses. Nicht in Ordnung ist das Verkaufen von Testern, erstens nicht erlaubt, zweitens dann auch noch zu regulären Preisen. Überhaupt, die Preisgestaltung…. ein angebrochener Flakon und auch Abfüllungen sind Second hand, haben als Gebrauchtware einen Mangel und dürften eigentlich nicht zu regulären oder sogar erhöhten Preisen angeboten werden. Da hab ich mich in letzter Zeit schon öfters geärgert. Das möchte ich nicht mehr unterstützen, dann kaufe ich regulär. Das gleiche bei Abfüllungen, dann verzichte ich. Es muss einfach Spass machen und so geht die Freude verloren.  

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Eigthball
Aspasia0
Annecy81
Eigthball
Annecy81

Definitiv sollte der ein oder andere hier überlegen, wie er seine Abfüllungen "verpackt". Ich habe nicht selten Abfüllungen erhalten, wo die Etiketten vom Hersteller abkopiert wurden. 

Streng genommen dürfte schon das Umfüllen in ein anderes Behältnis und der anschließende Verkauf für einen Markenrechtsverstoß ausreichen.

Um das beurteilen zu können, bin ich zu wenig im Thema. Unabhängig davon, ist das kopieren des Markenlogos und der Verpackung ja auch verboten. 

Das mit den Etiketten ist verboten, war es aber schon immer. Simples Markenrecht, man darf Logos nicht ohne Zustimmung der Marke verwenden.

Das Umfüllen ist aber für Privatpersonen weiterhin ok. Allerdings müssten manche hier im Souk, bei ihren regen Verkaufsktivitäten eigentlich eine Gewerbe anmelden und wären dann keine Privatperson mehr.

Wer aber hin und wieder verkauft, oder Sharings veranstaltet hat nichts zu befürchten, solange er eben keine Markenlogos druckt.

Btw Herstellerproben zu verkaufen ist eigentlich auch verboten, auch für Privatpersonen. Steht ja so gut wie immer auf den Proben drauf *nicht für den Verkauf*

Ob es so einfach ist? Ich lese das bei Solmeckes Ausführung anders.

Im privaten ja, ist es so einfach, die in dem Artikel geschilderten Gesetzte   bezüglich Abfüllungen greifen nur für Gewerbliche.

Das eigentlich schwierige und gesetzlich auch nur ungenau festgelegt ist die Trennung zwischen privat und gewerblich. Wer regelmäßig mit gewinnabsicht verkauft muss ein Gewerbe anmelden. Das dürfte auf so einige hier im Souk zutreffen.

Das heißt aber nicht, dass man gar nichts verkaufen kann. Man darf sein Privateigentum auch anteilig verkaufen, das ist legitim.

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Könntet ihr euch vorstellen, welche rechtliche Gründe das sein könnten?

Wahrscheinlich die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

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Im privaten ja, ist es so einfach, die in dem Artikel geschilderten Gesetzte   bezüglich Abfüllungen greifen nur für Gewerbliche.

Das eigentlich schwierige und gesetzlich auch nur ungenau festgelegt ist die Trennung zwischen privat und gewerblich. Wer regelmäßig mit gewinnabsicht verkauft muss ein Gewerbe anmelden. Das dürfte auf so einige hier im Souk zutreffen.

Das heißt aber nicht, dass man gar nichts verkaufen kann. Man darf sein Privateigentum auch anteilig verkaufen, das ist legitim.

Gewerblich ist ja laut euren Richtlinien überhaupt nicht erlaubt...

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Eben, bei überteuerten Angeboten, also zb Gebrauchtware zu einem nicht angemessenen Marktpreis, bei gängiger erhältlicher Ware, Tester, grosses Angebot, das permanent vorgehalten wird, proffessionelle Verpackung etc könnte man von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Da wird auch Paypal draufschauen, die Finanzinstitute. Man sollte vorsichtig agieren. Der private Charakter des Verkaufs muss gewahrt bleiben. Man merkt das auch als Laie, ob privat, Fehlkauf oder schon drüber. Gilt auch für Sharings, die von Einzelpersonen ständig, unablässig gestartet werden, in kürzester Zeit. 

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