Proben kaufen und verkaufen?

Proben kaufen und verkaufen? 0
Hallo Leute,

ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist "Proben" von gewissen Herstellern zu kaufen und weiterzuverkaufen. Ich weiß, dass sie für Testzwecke dienen und alles, jedoch würde ich gerne wissen ob das rechtlich legal ist wenn auf dem Probefläschchen nichts drauf steht?

LG Smile
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Mach dir keine Sorgen, das ist nicht illegal und macht hier (fast) jeder. Wink
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Darum geht es mir nicht. Ich will es gewerblich machen, da ich in der Branche bin und die Proben sehr nachgefragt sind. Also würde ich mich darüber freuen, falls jmd adressen kennt wo man auch grössere Mengen kaufen kann?
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Kann durchaus sein, dass auf verkauften Produkten immer der Hersteller draufstehen muss o.ä. Kann aber auch sein, dass das nur bei Lebensmitteln streng gehandhabt wird und bei Parfüms nicht so schlimmt ist.

Frag am besten mal beim Verbraucherschutz nach!
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Nur, wie schaut es bei solchen Proben mit den INCIs aus? Größere Parfümerie-Ketten füllen meist nichts mehr ab, eben wegen der fehlensden INCIs. Wenn jemand auf einen Inhaltsstoff reagiert, haftet dann wohl die Parfümerie/Drogerie. So wurde es mir auf Nachfrage bei Douglas (ich wollte damals gegen € eine kleine Menge zum Testen abbfüllen lassen) und auch im Forum erklärt. Kleine Parfümerien füllen wohl noch ab, keine Ahnung, wie die das mit dem Haftungsausschluß klären.
Zuletzt bearbeitet von Blauemaus am 18.01.2013 - 03:19 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Blauemaus hat recht, bei ebay könnte man deswegen eine Abmahnung kassieren, vielleicht solltest du dir von jeder verpackung den inhalt kopieren und den Käufer mit senden
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Wenn man bei den einschlägigen Shops Proben kauft, erhält man einen Hinweis zur Produkthaftung von Abfüllungen, den man auch noch einmal bei der Bestellung bestätigen muss.
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Tut mir leid ich wurde wieder missverstanden. Ich will das der Name draufsteht.
Ich will auch keine Abfüllungen,sondern ganz normale Proben die es bei douglas auch gibt. Ich meinte mit nix fraufstehen, dass da nicht" nur für Testzwecke" draufstehen soll oder ähnliches. Wisst ihr zb welche Produktionsfirma paco rabanne one million herstellt? Dann könnte die mal anschreiben?
Andere machen das ebenfalls 0
Oncan:
Darum geht es mir nicht. Ich will es gewerblich machen, da ich in der Branche bin und die Proben sehr nachgefragt sind. Also würde ich mich darüber freuen, falls jmd adressen kennt wo man auch grössere Mengen kaufen kann?

Ich kann Dir nur eine webseite von den U.S.A. geben, wo der Inhaber dieses Geschaeft schon macht.

Vielleicht hilft dies zur Orientierung ? Du kannst ja den Text mit einem Komputer/Translator uebersetzen.

www.fragrancevials.com/

Notierung: Dieses Mitglied ist nicht verbunden mit FragranceVials.
Zuletzt bearbeitet von Pipette am 18.01.2013 - 07:23 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Oncan:
Wisst ihr zb welche Produktionsfirma paco rabanne one million herstellt? Dann könnte die mal anschreiben?

Coty.
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Baux:
Oncan:
Wisst ihr zb welche Produktionsfirma paco rabanne one million herstellt? Dann könnte die mal anschreiben?

Coty.

Keine 10 Pkt. Paco rabanne ist puig.

Und es ist nicht erlaubt gewerblich Proben zu verkaufen. Steht ja auch immer drauf unverkäufliche testmuster... Blabla
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Die haben eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft für Paco Rabanne. Im Übrigen sehe ich das natürlich genauso wie du. Proben kann man nicht kaufen, um sie verkaufen.
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in amerika schon ??
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Wenn dir tatsächlich daran gelegen ist dich rechtlich abzusichern, kann dir nur der Weg zum Anwalt empfohlen werden.
Es kommt vielleicht auf die Groesse der Probe an 0
Oncan:
in amerika schon ??


Bei der Firma, die ich oben erwaehnt habe, waren manche Proben so winzig, das da kein Platz war, zu schreiben "Sample only, etc."

Ich kann mich nicht erinnern, ob einige auf der Papierkarte den Versag gedruckt hatten.

Auf jeden Fall scheint es ja mit dieser Firma zu klappen. Ich weiss nicht, wie die sich rechtsgemaess abgesichert hat. Aber schon seit 2 Jahren bestelle ich manchmal von dort.
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Mal das hier lesen:

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprech ung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=747f0c8 0a0b2910eb0a7a13a5a4d6fa3&nr=40842&pos=0&anz=1

Grundsätzlich darfst du nach Ansicht des BGH. Anders sieht das der EuGH:

Coty ./. Symex vom 3.7.2010:
curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&ju r=C,T,F&num=C-127/09&td=ALL

Viel Spaß beim Lesen.
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