Sind Onlinehändler dazu verpflichtet ausgepackte und angebrochene Parfums wieder zurückzunehmen? Ich rede hier jetzt also nicht von Kulanz, sondern von rechtlicher Pflicht.
Keine Sorge, ich bin Keiner der das ausnutzen würde. Es interessiert mich einfach wie das funktioniert. Weil einmal geöffnet sind die Parfums ja eigentlich nicht mehr so viel wert.
Deshalb habe ich es ehrlich gesagt für selbstverständlich gehalten, dass eine Retour nach Benutzung des Parfums höchstens noch wegen Kulanz retourniert werden kann und das hatte ich auch in Foren (Ich meine sogar diesem) schon so gelesen.
Deshalb hat mich das hier etwas überrascht.
https://www.it-recht-kanzlei.d...
Das klingt ja so als wären die Händler doch eindeutig dazu verpflichtet geöffnete Parfums wieder zurückzunehmen.
Kennt sich da jemand aus und kann sagen was denn nun stimmt? Weil die Händler können die Parfums ja im Prinzip nur wegwerfen nach der Retour. Das kann doch nicht sein.
Liebe Grüße und einen guten Start in die Woche