Schließen: Sharing veranstaltet-Duftpaket nicht angekommen

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Ich wage aber zu bezweifeln das jemand für die meisst niedrigen Beträge seinen Rechtschutz einsetzt bzw. die Kosten für einen Anwalt im vorraus zahlt, um sagen wir mal eine Summe zwischen 10-30 euro wiederzubekommen.
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Nas2000:
Ich wage aber zu bezweifeln das jemand für die meisst niedrigen Beträge seinen Rechtschutz einsetzt bzw. die Kosten für einen Anwalt im vorraus zahlt, um sagen wir mal eine Summe zwischen 10-30 euro wiederzubekommen.

Das ist eh logisch ...

Nur ist es so, dass bei aussergerichtliche Verhandlungen mit dem Vertragspartner die Rechtslage eine wesentliche Rolle spielt und als Argumentationsgrundlage angesehen werden kann.
Zuletzt bearbeitet von Saphir am 25.08.2012 - 22:19 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Saphir:
Nocheinmal: Es geht nicht um versicherten oder unversicherten Versand sondern um die Übergabe = Erfüllung des Kaufvertrages.

Wenn jemand eine Ware bei Euch zu Hause abholt, dann lässt man sich die Übergabe durch den Käufer bestätigen. Das ist der Beweis, dass die Ware dem Käufer ausgehändigt wurde.

Wenn man über einen Versanddienstleister versendet, dann lässt man sich die Übergabe durch eine Einschreibenummer oder eine Paketnummer oder sei es durch einen Zeugen bestätigen.

Wenn der Verkäufer nichts dergleichen in der Hand hat wird es problematisch, weil nicht bestätigt werden kann, dass der Verkäufer seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachgekommen ist.

Genau um das geht es in erster Linie.

Freundliche Grüße
Saphir

Confused - also dieser juristischen Diskussion hier habe ich nicht detailliert folgen können bzw. wollen, aber das klingt ja so, als müsste ein Vk, um sich rechtlich abzusichern, versichert versenden, auch wenn der Käufer nur unversicherten Versand bezahlt hat Confused:

Mir ist als Käufer einmal Schaden entstanden durch einen nicht ausreichend gesicherten Umschlag, der Kuvert ging auf - Warensendung, war also nur mit zwei Klammern verschlossen, die dann aus den Löchern gerutscht waren - und kam leer bzw. lediglich mit einem Pröbchen bei mir an, hatte eine Abfüllung bestellt. War gsd kein hoher finanzieller Verlust, aber seitdem wähle ich als Versandart grundsätzlich Maxibrief, wenn es unversichert sein soll. Wahrscheinlich sollte ich dazu übergehen, nur noch versichert verschicken zu lassen, kostet ja i.d.R. wirklich nicht so viel mehr.

Und noch mal zur Diskussion über die Rechtslage: Möglich, dass das Recht auf meiner Seite ist, aber oft ist es ein Riesenaufwand, dieses Recht auch durchzusetzen, zeitlich und nicht selten finanziell. Für die 5-6 €, die ich damals bei dem leeren Kuvert verloren hatte, wäre ich nicht vor Gericht gezogen.
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Ich denke, es kommt sehr auf die Anbotstellung an.

Wenn ein Verkäufer im Anbot ausschließlich nur eine Versandart mit tatsächlichem Versandnachweis (d.h. Paket oder Einschreiben) anführt und der Käufer schlägt den Wunsch des Verkäufers ab, dann trägt alleine der Käufer das Risiko, nämlich auch dass der Verkäufer nicht versendet - (wobei da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob das so ist, oder ob der Verkäufer generell den Versand nachweisen können muss, weil eigentlich muss der Verkäufer dem Wunsch einer Versandart ohne Nachweis nicht nachkommen, weil es nicht dem Anbot entspricht.)
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Wenn ein Verkäufer im Angebot auschließlich nur Brief ohne Versandnachweis anführt, dann ist das aus meiner Sicht das Verschulden des Verkäufers, weil er bewusst und grob fahrlässig das Risiko eingeht, dass er dadurch nicht nachweisen kann, dass er auch tatsächlich versendet hat.
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Wenn der Verkäufer im Anbot sowohl eine Versandart mit Versandnachweis als auch eine Versandart ohne Versandnachweis angibt, und der Käufer wählt die Versandart ohne Versandnachweis, dann trifft eine Teilschuld sowohl den Verkäufer als auch den Käufer weil ...
... der Verkäufer geht damit bewusst "grob fahrlässig" das Risiko ein, dass er im Verlustfall nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich versendet hat und der Käufer geht damit bewusst das Risiko ein, dass die Ware im Transportweg untergeht und der Käufer hätte ja die Möglichkeit gehabt eine Versandart zu wählen, die das sicherstellt. Somit trifft beide ein Verschulden = Schadensteilung.
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Das wäre meine Interpretation, aber man müsste das rechtlich prüfen lassen.
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Aber im Anbot nur eine Versandart ohne Versandnachweis anführen und nicht nachweisen können, dass der Verkäufer tatsächlich versendet hat und im Verlustfall alles auf den Käufer abwälzen wollen, wird es in der Realität sehr wahrscheinlich - denke ich - nicht spielen, es sei denn, es gelten spezielle Vereinbarungen, die aber aus meiner Sicht bereits im Anbot enthalten sein müssten, weil das Anbot so hinreichend bestimmt sein muss, dass die Annahme nur noch durch ein "ja" erfolgen kann.

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Freundliche Grüße
Saphir
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Bei allem Verständnis für die Diskussion bis ins Haarkleinste hier und mal losgelöst von allem was im BGB steht für Otto Normalverbraucher und für Kaufleute gilt oder nicht gilt. Schlicht und ergreifend seh ich es so. Biete ich im Rahmen eines Sharings, eines Verkaufs eines Flacons, einer Abfüllung oder Proben versicherten und unversicherten Versand an und der Käufer wählt unversicherten Versand, dann trägt er das Risiko.
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Venice:
Confused - also dieser juristischen Diskussion hier habe ich nicht detailliert folgen können bzw. wollen, aber das klingt ja so, als müsste ein Vk, um sich rechtlich abzusichern, versichert versenden, auch wenn der Käufer nur unversicherten Versand bezahlt hat Confused:

Wenn in Deinem Anbot steht "XX EUR" für Einschreiben und der Käufer überweist einen geringeren Betrag, dann bedeutet das, dass der Käufer Dein Anbot nicht angenommen hat. = Ablehnung, wobei eine Änderung in diesem Fall mit einem neuen Antrag verbunden ist, der entweder von Dir angenommen werden kann oder abgelehnt werden kann. § 150 (2) BGB.
D. h. Du kannst ablehnen und das Geld wieder zurücküberweisen, oder den Antrag abändern, womit wiederum ein neuer Antrag impliziert ist, der von der Gegenseite wiederum abgelehnt werden kann und so weiter und so fort bis es irgendwann passt oder endgültig nicht passt.
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Hallo????? das wird ja jetzt hier zum Rechtsforum. Vielleicht sollte man demnächst hier bei Parfumo als Bedingung bei der Anmeldung gleich die dementsprechenden §§ der anwendbaren Gesetze für den Handel unter Gleichgesinnten mit aufführen. Wink
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Ich geb schon Ruh liebe Sunshine Laughing

Wenn es in einem Forum einen Handel gibt, dann tauchen halt zwangsweise auch Fragen auf, die von rechtlicher Natur sind, die man nicht ganz beiseite schieben kann. Smile
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Liebe Parfumos,

danke für eure Antworten

falls ich überhaupt noch mal hier etwas verschicke, dann nur über versicherten Versand.

Ansonsten muss derjenige mir vorher vertrauen, dass der Maxi-Brief ankommt.

Ich hab den Maxibrief wirklich verschickt und kann leider keinen Schadensersatz anbieten (hab schließlich selber auch Parfum verloren und noch Ärger obendrein), denn sonst würde zukünftig jeder Sparfuchs kommen, er hätte die Sendung nicht erhalten...Wobei ich der Person eher glaube, dass sie die Ware tatsächlich nicht erhalten hat Smile
Hab die Diskussion hier in den letzten Tagen nicht mitbekommen und möchte diesen Thread nun auf Wunsch der betroffenen Person schließen.

Werde nochmal zu der Post-Filiale gehen, wo das passiert ist. Die Dame tastete die Sendungen ab... und fragte mich aus, was drin sei. Sie erhielt von mir eine ausweichende Antwort. Ich kann also nur empfehlen, die Sendungen IMMER in den Briefkasten zu schmeißen. Vielleicht passiert das dann möglicherweise nicht so leicht.

Ansonsten danke Jifat; das mit den Hermes-Päckchen für 3,80 wo für 50 Euro gehaftet wird und dem Einwurfeinschreiben für insgesamt 3,80 wo für 20 Euro gehaftet wird werde ich nochmal überdenken.

Mir geht es darum Ärger zu vermeiden, damit ich nicht noch mal in die Situation komme ein schlechtes Gewissen wegen meiner fehlenden Kulanz haben zu müssen Wink

Liebe Grüße
Zuletzt bearbeitet von BalsamBlume am 26.08.2012 - 08:29 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Tut mir leid, dass ihr scheinbar keine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden habt.
Trotzdem glaube ich, dass Du für Dich etwas aus diesem Thread mitnehmen konntest.

Deshalb schau nach vorne und nicht zurück.

Liebe Grüße
Saphir
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Ein paar Sachen konnte man hier tatsächlich mitnehmen:

Du bist kein Anwalt, Saphir. Du lehnst jede Verantwortung für das, was du hier schreibst ab. Und du hast keine Ahnung, was die Rechtslage ist.

Ergebnis: Ob gewollt oder nicht, die Verunsicherung ist größer als vorher, einige sind genervt und weisen zu recht darauf hin, dass hier kein Platz für sowas ist.
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Dannyboy:
Ergebnis: Ob gewollt oder nicht, die Verunsicherung ist größer als vorher,

Das stimmt. Jetzt muss man sich fragen, ob man überhaupt noch per Groß- und Maxibrief versenden soll/darf, denn diese Versandart beinhaltet das Risiko, ggf. nichts nachweisen zu können, weder die Tatsache, DASS die Sendung aufgegeben wurde, noch die des Zustellens bzw. der nicht erfolgten Zustellung.

Jedenfalls widerspricht die Forderung an denjenigen, der als Sharing-Veranstalter schon den Aufwand des Aufteilens und Versendens der Abfüllungen übernommen hat, einen behaupteten (!) Verlust teilweise zu erstatten, dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl.
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@Dannyboy: Zick? Wink

Wieso ist hier kein Platz für "sowas"?

Die Antworten ergeben sich doch aus dem Problem und sind nicht OT.
Ich find das grundsätzlich schon mal interessant.

Was soll denn sonst in den Fred? Nur ein "Oh, Du Arme - das tut mir aber leid..."?
@Jifat: Abgesehen davon, dass wohl kaum jmd wegen 10 Euro vor Gericht ziehen wird, ist es doch nicht schlecht sich genau über diese Dinge mal Gedanken zu machen und für sich dann selbst zu entscheiden, welches Risiko man bereit ist zu tragen.

Ich versteh euer Problem nicht.
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Sferics:
Was soll denn sonst in den Fred? Nur ein "Oh, Du Arme - das tut mir aber leid..."?

Das wäre gute Parfumo-Tradition. Wink Wenn sich jemand mit so einer Frage an die anderen User wendet, dann ist ihm/ihr und den Mitlesern nicht damit geholfen, wenn daraus eine Art Monats-Rätsel für Jura-Studenten oder solche, die es gerne wären wird. Ganz einfach, denn das Resultat ist immer dasselbe, s.o.
Zuletzt bearbeitet von Dannyboy am 26.08.2012 - 07:17 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Dann sollte man einen Tröstet-mich-bitte-aber-verschont-mich-mit-mög lichen-Fakten-Fred eröffnen.
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Das sollte man. Und juristische Fragen stellt man vielleicht grundsätzlich besser in Foren, wo man auch mögliche Fakten als Antworten bekommt.
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Sferics:
@Jifat: Abgesehen davon, dass wohl kaum jmd wegen 10 Euro vor Gericht ziehen wird, ist es doch nicht schlecht sich genau über diese Dinge mal Gedanken zu machen und für sich dann selbst zu entscheiden, welches Risiko man bereit ist zu tragen.

Genau das meine ich doch. Es existiert offensichtlich eine rechtliche Unsicherheit, die man tunlichst aus dem Weg räumen sollte, um sich und anderen Ärger zu ersparen.
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Wink !
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Saphir:
Grundsätzlich ist es so:
Würde der Fall vor Gericht gehen müsste der Verkäufer die Ware ohne Zweifel nachliefern, es sei denn, der Verkäufer kann Beweise (z. B. Zeugen) vorlegen, dass die Ware auch tatsächlich versandt wurde...

Das finde ich eine - ähm Rolling Eyes - interessante Aussage von jemandem, der selber wg. Portosparerei ausdrücklich auf unversichertem Versand besteht und ebenso ausdrücklich erklärt, er trage das Versandrisiko (mir gegenüber so geschehen).
Da muss man sich, wenn man mal was verkauft oder ein Sharing macht, offenbar gut überlegen, mit wem man es zu tun hat und mit welchen Partnern man Geschäfte machen will/kann (ich habe den betreffenden Deal gecancelt).

Saphir:
...weil, wenn man nur per Einschreiben/Paket versenden würde, wäre man gegenüber den anderen nicht konkurrenzfähig, weil die Ware insgesamt gegenüber der Konkurrenz teurer werden würde...

Das ist, pardon, schlicht Blödsinn. Wo, bitte, gibt es "Konkurrenz", wenn jemand per Abfüllung oder Sharing privat etwas verkauft, was es auf dem "Markt" gar nicht gibt: nämlich maßgeschneidert kleine Portionen von bestimmten Düften? Der Vorteil des unversicherten Versandes gerade bei kleinen Duftportionen liegt beim Käufer: der Gesamtpreis bleibt niedrig, die Abfüllung erschwinglich. Für den Verkäufer ist's ziemlich wurscht, ob er versichert oder unversichert verschickt. Gerade bei Sharings - arbeitsaufwendig - kommt es auf den einen zusätzlichen Schritt, das Päck versichert aufzugeben, dann auch nicht mehr an.

Jifat:
... Jedenfalls widerspricht die Forderung an denjenigen, der als Sharing-Veranstalter schon den Aufwand des Aufteilens und Versendens der Abfüllungen übernommen hat, einen behaupteten (!) Verlust teilweise zu erstatten, dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl.

Ja. Und den hier üblichen Gepflogenheiten auch: Es ist hier oft genug geschrieben worden, dass bei unversichertem Versand der Adressat das Versandrisiko trägt.

Wenn jemand profundes juristisches Wissen besitzt und mitteilt, für das er auch die Verantwortung übernimmt, wär's ja hilfreich. Pseudojuristische Spitzfindigkeiten nützen aber niemandem.

Und ohne Vertrauen funktionieren private Deals sowieso nicht, dann könnte man sie gleich bleibenlassen. Das wäre schade.

Schöne Grüße
Undine
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Sehr geehrte Frau Udine,
Ich sehe mich gezwungen durch Veröffentlichen meiner PN an Sie die Wahrheit zu bezeugen.

vor 28 Tagen
Nach diesem Satz: "Wer Recht hat oder was "gerecht" ist, frage ich dabei nicht; das interessiert mich hier nicht die Bohne."

ist mein Vertrauen zu Dir, dass Du überhaupt versendest weg.

Ich will nur mehr, dass Du per Einschreiben versendest.

Ich überweise heute noch 2,05 EUR zusätzlich für Einschreiben und ich will einen entsprechenden Versandnachweis dafür.
Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung: Realname des Käufers entfernt


Daraufhin haben Sie Frau Udine den Rückzug angetreten.
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Gepflogenheiten, Vertrauen und GerechtigkeitsEMPFINDEN helfen nicht viel, wenns passiert ist.

Wenn es faktisch so ist, oder auch nur zu 99% so zu interpretieren ist, dass ich als Versender unter allen Umständen beweisen können muss, dass ich versandt habe, dann muss ich halt abwägen, bis zu welchem Betrag/Wert der Ware ich das Risiko trage, wenn ich diesen Beweis nicht erbringen kann.

Was ist daran so kompliziert?
Aber ich seh schon, jetzt artets wohl aus, wenn hier schon PNs ausgepackt werden...nungut, hol ich mir halt n Eimer Popcorn :/
Zuletzt bearbeitet von ExUser am 26.08.2012 - 08:28 Uhr, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Das Zitat

Wer Recht hat oder was "gerecht" ist, frage ich dabei nicht; das interessiert mich hier nicht die Bohne.


stammt aus diesem Thread www.parfumo.de/forum/viewtopic.php?t=10366&pos tdays=0&postorder=asc&start=25

geschrieben von Frau Udine am 29.07.2012 um 13:05 Uhr
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Saphir, ich finde weder Deine PM muß hier veröffentlicht werden, noch müssen die von anderen Usern veröffentlicht werden. Ich frag mich, was das soll?
Ich frag mich auch, warum dies hier toleriert wird. Ob es die eigenen PM's sind oder die man erhalten hat. Gehört hier nicht hin.
Mal abgesehen davon, daß hier jetzt persönliche Differenzen ausgetragen werden
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Sunshine2006

Es geht hier um üble Nachreden und die öffentliche Verbreitung von falschen Tatsachen.

Und es steht mir zu mich dagegen zur Wehr zu setzen.
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Seufz Sad.

Dann sei, der Vollständigkeit halber Rolling Eyes, hier auch zitiert, was ich auf die von Saphir zitierte PN geantwortet habe:
"... Deine PN ... kann ich nicht so stehenlassen. Weder von ihrem Inhalt noch von ihrem Ton her.
Ich erwarte eine Entschuldigung.
Alternativ: deine Kontonummer ... für die Rückabwicklung.
Mit jemandem, der mir unterstellt, ich würde nicht nur gegen eine feste, von beiden Seiten bestätigte Absprache verstoßen, sondern womöglich sogar betrügen, kann und will ich kein Geschäft machen.
Nachdenkliche Grüße..."


Saphir:
...Es geht hier um üble Nachreden und die öffentliche Verbreitung von falschen Tatsachen. ...

Sunshine2006:
...Mal abgesehen davon, daß hier jetzt persönliche Differenzen ausgetragen werden

Um beides geht es definitiv nicht.

Für mich geht es einzig darum, wie man hier auf Parfumo private Geschäfte macht/ machen kann. Und da ist - ich wiederhole mich - das Entscheidende: Ohne Vertrauen geht gar nichts.

@Sunshine: Grundsätzlich hast du natürlich Recht, PNs gehören hier nicht her.

Schöne Grüße
Undine
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