Mema74Das stimmt.
Dennoch wird die Einfuhrumsatzsteuer (so erklärte es mir der nette Herr vom Zoll, den ich zu der Rechnung anrief, weil mir das auch alles viel zu hoch vorkam) auf den Warenwert plus die (zur Not, wenn man faktisch (wie ich) nichts bezahlt hat) "fiktiven/geschätzen Versandkosten" bis zur Grenze erhoben.
Also werden in den seltensten Fällen nur die reinen 19% auf den nackten Warenwert erhoben.
Er hat unumwunden zugestanden, dass das jeder Lieferant quasi selbst "schätzt". Und in meinem Fall wurde halt auf den Warenwert von 86,-€ noch ein fiktiver Versand (gegen den man sich nicht wehren kann) von 63,-€ addiert und auf die so erlangten 149,- € wurde dann die Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
Wie gesagt, alles nicht sehr fein. Das hat der Herr vom Zoll selbst zugegeben. Auch dass eine Zuschätzung von 63,-€ an Versand bis zur Grenze reinste Wucher und nicht sehr realitätsnah ist - dennoch "darf" DHL das so tun - und meine Rechnung ist korrekt und nicht zu beanstanden gewesen, laut ihm.
Ich hatte es wirklich versucht....
Das mit den Versandkosten hast du aber vorher nicht erwähnt. Die gehören zur "Gesamtrechnung" mit dazu. Allerdings kannst du die tatsächlichen Versandkosten (die werden dir doch von jedem Shop angegeben) auch auf der Rechnung bzw. der Auftragsbestätigung nachweisen. Wenn für 86€ also wirklich diese 63€ an Versand anfallen, dann ist das natürlich legitim.
Wenn du aber in Therorie nur 20€ Versand bezahlt hast, dann darf auch das nur die Grundlage zur Verzollung bzw. Versteuerung sein.