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Wanderbrief Anima Vinci - *BEENDET*
von Skia | Wanderpakete
...Und jetzt bei mir gelandet, ich freu mich schon!
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Linnea
19.08.2020
Wanderpaket Nische, Geben&Nehmen VOLL!
von Skia | Souk-Archiv
...Oh entschuldige Kima, ich habe scheinbar die Liste damals falsch übertragen. Aber du bist nicht vergessen :)Nach Rücksprache mit Kudi, habe ich sie aus der Liste genommen.Viel Spaß beim weiteren Testen!
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Skia
24.07.2020
Wanderbrief Anima Vinci - *BEENDET*
von Skia | Wanderpakete
...Ich würde sehr gern noch mitmachen :)1. 7BlackSeas 2. Einfachich 3. Yatagan 4. Iffets5. Skia
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Linnea
21.07.2020
Wanderpaket Nische, Geben&Nehmen VOLL!
von Skia | Souk-Archiv
...Eine geht noch ;)Dann sind wir komplett! Ich mach heute das Paket fertig. :)
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Skia
29.06.2020
Wanderpaket Nische, Geben&Nehmen VOLL!
von Skia | Souk-Archiv
...Nachdem ich schon bei ein paar Wanderpaketen teilnehmen durfte, möchte ich auch mal etwas in Verkehr bringen :)Wer einen groben Überblick darüber haben möchte, was ihn im Paket erwarten könnte, kann gerne mal hier schauen:https://www.parfumo.de/Benutzer/Skia/Sammlung/10241Ich werde vor dem Abschicken nochmal alle Proben kontrollieren, und ausgetrockentes o.ä. aussortieren, außerdem habe ich in den Tiefen des Parfumschrankes noch undokumentiertes das auch mitreisen soll :)Regeln: Wenn euch etwas gefällt, nehmt es euch gerne. Legt aber dafür etwas schönes (nischiges) wieder dazu. Das braucht auch nicht unbedingt zahlenmäßig übereinzustimmen, Hauptsache keiner nimmt 30 Proben und legt dafür nur eine neue dazu ;)Versand nur mit SendungsverfolgungVersand und Erhalt bitte hier im Thread dokumentieren.14 Tage TestzeitIch würde gerne 5-8 Teilnehmer zusammen bekommen:1. Chizza2. Jennytammy3. Kima 4. lazybear 5. Lantana776. Inhaleexhale - versendet 7. Parfumine8. Millesfleurs9. zurück an Skia
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Skia
25.06.2020
Fleur d'Oranger Sylvaine Delacourte *BEENDET*
von Skia | Souk-Archiv
...Und es wieder unterwegs weiter zu DonJuanDeCat :)Vielen Dank, dass ich mitmachen durfte!
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Zimtschnecke
25.06.2020
Fleur d'Oranger Sylvaine Delacourte *BEENDET*
von Skia | Souk-Archiv
...Hat mich wohlbehalten erriecht!Ich freue mich schon aufs Testen :)
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Zimtschnecke
13.06.2020
Fleur d'Oranger Sylvaine Delacourte *BEENDET*
von Skia | Souk-Archiv
...In Absprache mit Zimtschnecke würde ich mich gern als Nachrückerin eintragen.Liebe den Duft von Orangenblüten sehr und hoffe auf ein paar Schnupperpfützen :D1. Chrisolina2. Chizza3. Amnesie4. Lantana775. DonJuanDeCatNachrücker6. Skia
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Zimtschnecke
19.05.2020
"Zum Wohl" - Parfums mit Branntweinnoten beendet
von Skia | Wanderpakete
...Der Brief ist wieder auf Reisen! 2 sind fast leer, aber im Rest ist noch genug für Einen zum Testen :)Vielen Dank, dass ich Schnuppern konnte!
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Serafina
07.05.2020
"Zum Wohl" - Parfums mit Branntweinnoten beendet
von Skia | Wanderpakete
...Heute wohlbehalten angekommen.Ich freue mich aufs Testen!
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Serafina
24.04.2020
Abfüllen mit Spritze per Steigrohr
von Skia | Parfum allgemein
...Ich mach's ähnlich. Ich schneide mit einer Schere die vorderen 2-3 mm ab und dann muss man recht beherzt an die Sache gehen. Ich nehme meistens eine stumpfe, aufgeklappte Schere (also nur eine Klinge, nicht beide, und nichts besonders scharfes).Das muss man schon einigermaßen ernst meinen, sonst wird das nix.Feuerzeugmethode hat bei mir versagt, außerdem hab ich dann überall Ruß.Klappt ganz wunderbar und dauert keine 2 Minuten. Bei allem Enthusiasmus sollte man das mit dem Aufweiten aber auch nicht zu beigeistert angehen: Perfekt ist es, wenn man die Spritze gerade so draufbekommt.
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Skia
24.04.2020
Blumiges Leder
von Skia | Beratung
...Byzantium Saffron von MoV!Leder, Lilie, Thymian und Safran
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ExUser
24.04.2020
Sehr ihr so aus, wie ihr duftet ?
von Skia | Parfum allgemein
...Pollita:Ich glaub nein, denn einigen meiner Lieblinge sagt man nach, sie wären was für den kurvigeren Typ. Ich würde ja jetzt schon interessieren welcher Duft das ist, darf man das erfahren? :lol: Ich habe noch nie darüber nachgedacht, zu welcher Figur ein Duft passt. Das sind für mich zwei Dinge, die nichts miteinander zutun haben.Zur Persönlichkeit schon eher. Ich denke Düfte, die nicht zu mir passen, mag ich auch einfach nicht so so so sehr. Wer im Kern seines Ichs ein zartes Mädchen ist, wird wohl auch lieber einen leichten Rosenduft tragen, als eine Oud-Bombe :wink: Ich habe noch nie einen Duft gerochen, den ich zum niederknien schön fand, aber keine Lust hatte ihn zu tragen. Höchstens welche, die auf meiner Haut einfach abgeschmiert sind.Insofern beschreiben unsere Sammlungen uns alle wohl in unseren Facetten - wie spannend!
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Mascha
12.02.2020
"Zum Wohl" - Parfums mit Branntweinnoten beendet
von Skia | Wanderpakete
...Ich würde sehr gerne mitmachen :) (Wie großartig ist bitte die Note "Zimtschnecke?")Dankeschön!1. Schuiche2. Linnea3. coalabeer4. Hildchen935. BelaKiss6. Hobelspan7. Digitoxyn8. Skia
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Serafina
28.01.2020
Wanderpaket Slumberhous und Bruno Fazzolari *VOLL*
von Skia | Souk-Archiv
...Der Brief ist angekommen, vielen Dank! Mache mcih am Wochenende ans Testen.
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Yatagan
02.05.2019
Wanderpaket Gallivant *voll*
von Skia | Souk-Archiv
...Dann würde ich mich sehr über den letzen Platz freuen :)1. Käfermaria2. Salander3. Hildchen934. Hobelspan5. Fefaminz6. Vlach7. Shamis8. SirLancelot9. CosmicLove10. Skia
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Vandana
13.04.2019
Notino ... nimmt angebrochene Parfums zurück ?
von Skia | Parfum allgemein
...Vielleicht ist es für Nicht-Juristen einfach zu schwer nachzuvollziehen. Ich möchte jetzt auch eigentlich nicht anfangen Rechtskurse über Parfumo anzubieten, ich kann das aber auch nicht so stehen lassen.Du hast nicht eine valide Quelle, aus der hervorgeht, dass es gängige Praxis sei. Du nennst lediglich andere Beispiele, mit denen du den Streitstand bezüglich Parfums einfach gleichsetzt.Woher nimmst du die Sicherheit, welche Eingruppierung für Parfums erfolgt?Es ist eine der Jursiprudenz inhärente Eigenschaft abzuwägen, auszulegen, und den Einzelfall zu betrachten. Das macht "Sichtweisen" zum unabdingbaren Teil unseres Rechtssystems.Nicht umsonst lautet die Antwort eines Juristen meistens "Es kommt darauf an..."Das geschriebene Recht kann und wird niemals jeden Fall abdecken können. Das ist unter anderem der Grund, weswegen der Gesetzgeber sich gerne für Gattungsbezeichnungen und/ oder unbestimmte Rechtsbegriffe entscheidet. Damit wird die Konkretiserung verschiedener Sachverhalte den Gerichten überantwortet."Das ist doch gesetzlich geregelt und keine Frage der Sichtweise." Ist einfach falsch. Zum Beispiel vertritt ein Richter bei einer Entscheidung eine Sichtweise. Weil gesetzliche Regelungen (unterschiedlich stark) auslegungsbedüftig sind. Und damit Gegenstand von Diskussionen und meistens verschiedene Sichtweisen.Folgendes ist doch das Problem: Du kannst mir kein Urteil nennen, in welchem ein Gericht Parfums nicht unter dem Begriff des Hygienartikels subsumiert hätte, und ich kann nicht das Gegenteil tun, weil es einfach keine einschlägige Rechtsprechung gibt.Daraus ergibt sich, dass solange es keine Konkretisierung duch den nationalen Gesetzgeber oder ein richtlinienkonkretisierendes Urteil des EUGHs durch Vorabentscheidung gibt, eine Diskussion müßig ist, da es gegenwärtig nicht entschieden ist.Folglich sind pauschale Aussagen mit "das geht" oder "das geht nicht" nicht zielführend. Das mag der Laie anders sehen, aber so gestaltet sich nunmal der juristische Diskurs.Wenn ein Onlineshop sich innerhalb der Wiederrufsbelehrung auf gesetzlich geregelte Ausschlussgründe bezieht, kann das gar kein Verstoß gegen die §§ 305 ff. BGB sein, da es sich nicht um AGBs handelt.Auch wenn manche Onlinehändler ihre Wiederrufsbelehrung zusätzlich in den AGBs erwähnen, handelt es sich bei der Wiederrufsbelehrung, im Gegensatz zu den AGBs selbst, nicht um einen Vertragsbestandteil. Die Wiederrufsbelehrung dient dem Informationsinteresse des Käufers und der Pflichterfüllung des Verkäufers, vgl. § 246 a I 1 EGBGB.Deswegen wird die Wiederrufsbelehrung nicht an den §§ 305 ff. gemessen, sondern an § 246 a EGBGB.Nach § 246 a III Nr. 2 EGBGB Ist der Unternehmer verpflichtet, über ein vorzeitiges Erlöschen eines Wiederrufsrechts zu informieren.Aber selbst wenn sich innerhalb der AGB auf § 312 g BGB rekuriert wird, stellt dies nicht gerade zwangsläufig eine Verletzung der §§ 305 ff. (insbes. § 307) dar, da es sich um gesetzlich geregelte Ausschlussgründe handelt, und keine indidvidualvertragliche Vereinbarungen.
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Joline
13.04.2019
Notino ... nimmt angebrochene Parfums zurück ?
von Skia | Parfum allgemein
...Entschuldige FragFrog, aber allein schon die Aussage, dass es geregelt sei und damit klar und Sichtweisen unmöglich mache zeigt klar auf, dass du juristisch nicht überdurchschnittlich gebildet bist.Es ist so, dass in den allermeisten Fällen Normen ausgelegt werden. Das bedeutet, dass vermeintlich klare (nicht selten auch von vornherein schwammige) Formulierungen erst nachträglich, durch höchstrichterliche, oder ständige Rechtsprechung konkretisiert werden.Solange es eine solche Rechtsprechung nicht gibt und häufig selbst dann, werden verschiedene Auslegungen mehr oder weniger inbrünstig von verschiedenen Juristen vertreten. Beispielsweise durch Fachliteratur. Diese juristischen Diskussionen können Einfluss auf die Rechtsprechung haben, oder auch nicht, wenn die Richter diese Ansichten ablehnen und etwas anderes entscheiden.Das Problem, dass sich hier darstellt, ist, dass es keine eindeutige Regelung gibt, welche sich auf Parfum bezieht. Es gibt Regelungen, die den Verbraucherwiderruf ausschließen. Und es gibt Ansichten, die vertreten, dass Parfum unter diese Regelungen fällt. Es gibt wiederum andere Ansichten, die dies anders sehen, und Parfum nicht dazu zählen.Das ist bisher nicht entschieden worden. Es gibt dazu also bisher kein richtig oder falsch, nur eine nicht unerhebliche Tendenz in der Literatur. Etwas anderes habe ich im Gegensatz zu dir aber auch nicht behauptet.Deine letzte Quelle stellt auch zwei verschiedene Argumentationen dar. Es fällt aber auch der Satz "Die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes darf bis auf die gesetzlich geregelten Fälle des § 312 d Abs. 4 nicht eingeschränkt werden."Nun wurde der §312d BGB inzwischen neu gefasst, und die Ausschlüsse finden sich nunmehr in §312g, aber ursprünglich stand in §312d V 1. a.F. :"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [...] die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind [...]."Und auf diesem Satz fußt die Diskussion. Was fällt denn darunter? Und wie du vielleicht feststellen kannst, ist das alles andere als eindeutig gesetzlich geregelt.In deiner ersten Quelle bezieht sich der Anwalt auf ein Urteil bezüglich Wasserbetten und zieht eine Analogie.Das ist eine Form der Auslegung und damit platt gesagt auch nur eine Meinung, aber keine Tatsache.In deiner zweiten Quelle geht es um ein Urteil, in dem sich das Oberlandgericht Köln mit der Frage der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung über Rücknahme von Kosmetika nur in unbenutztem Zustand beschäftigt hat.Das Gericht hat hier aber nicht darüber entschieden, ob Kosmetika geöffnet werden darf oder nicht, sondern ob der Paragraph der AGB zu allgemein gefasst war, und hat dies bejaht.OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2010 – I-6 W 43/10 –"Die Formulierung der Antragsgegnerin lässt den Verbraucher nämlich darüber im Unklaren, ab wann bei Kosmetikprodukten - als konkrete Verletzungsform ist das Angebot von (Anti-Falten-) Gesichtscreme in einer Tube in Bezug genommen - sein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein soll. Dass er den noch in der Tube befindlichen und insofern "unbenutzten" Teil der Creme in jedem Fall soll zurückgeben dürfen, liegt allerdings fern. Ob jedoch erst die Entnahme eines größeren oder kleineren Teils der Creme oder das bloße Öffnen der Tube oder die Entfernung einer Versiegelung oder bereits das Öffnen einer etwa vorhandenen Original-Umverpackung als Beginn der Benutzung des Produkts gelten soll, kann der Verbraucher der Klausel nicht entnehmen. Klarer wird der Belehrungstext im Streitfall auch nicht dadurch, dass in dem (im Beschlusstenor nicht mehr eingeblendeten) weiteren Text des eBay-Angebots der Zustand des Artikels als "Neuware - Ohne Karton" beschrieben wird. Ob ein Ausschluss der Rücknahme "angebrochener Kosmetika" (vgl. Becker / Föhlisch, a.a.O. [3755]; Palandt / Grüneberg, a.a.O. Rn. 9) sprachlich transparenter wäre, hat der Senat nicht zu entscheiden. Im Ergebnis kommt es darauf auch nicht an."Es geht hier also lediglich um die Wirksamkeit der AGB. Außerdem habe ich schon mehrfach erklärt, dass Teil des Problems ist, ob Parfum überhaupt unter Kosmetika oder nicht doch unter Luxuswaren gefasst werden.Es ist einfach bisher nicht entschieden und deswegen bitte ich davon Abstand zu nehmen, den Händlern vorzuwerfen sie würden sich nicht rechtstreu verhalten.Hier noch ein Auszug aus: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien3. Auflage 2015; zu § 312g BGB, Rn. 21-25 (Bearbeiter Schirmbacher) der die ganze Thematik zusammenfasst:"Der Wortlaut ist ein wenig missverständlich. Entscheidend ist nicht, ob hygienische Gründe die Rückgabe (oder gar die Rücksendung) ausschließen, sondern ob diese Gründe einer Wiederveräußerung der Ware durch den Unternehmer entgegenstehen.Unter die Vorschrift fallen zunächst alle Waren, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung intensiv mit dem Körper in Kontakt kommen, wie zB Zahnbürsten, In-Ear-Kopfhörer, Hörgeräte, Kontaktlinsen und Erotikspielzeug.Auch Kosmetika, bei deren Öffnung der Wiederverkauf aus hygienischen Gründen ausgeschlossen erscheint, weil der Unternehmer nicht mit zumutbarem Aufwand prüfen kann, ob die Inhalte verunreinigt wurden, sind nun ausgeschlossen. Dies betrifft zB Cremes. Schwierig ist die Entscheidung für Parfums. Die Nähe zu anderen Kosmetika legt eine Gleichbehandlung und einen Ausschluss vom Widerrufsrecht nahe. Andererseits ist eine Verunreinigung sehr unwahrscheinlich. Das Problem, dass der Inhalt nicht mehr vollständig vorhanden ist, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts jedenfalls nicht aus.Ähnlich ist es bei Lebensmitteln, die lose oder flüssig sind und in versiegelten Behältnissen verkauft werden. Wenn eine mögliche Verunreinigung durch den Erstkäufer eine Weiterveräußerung unmöglich macht, erlischt das Widerrufsrecht bei Bruch des Siegels. Dies kann zB auf Alkoholika oder losen Tee zutreffen. Hygienefragen stellen sich auch bei der Kleidung, die direkt auf dem Körper getragen wird. Eine erweiterte Auslegung auch auf solche Ware kommt aber nicht in Betracht. Bei Ware, die sich – wenn auch mit einigem Aufwand – wieder verkaufsfähig machen lässt, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Damit sind etwa Bettwäsche, Matratzen oder Schlafsäcke nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen."
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Joline
13.04.2019
Notino ... nimmt angebrochene Parfums zurück ?
von Skia | Parfum allgemein
...Bitte sag doch wenigstens dazu, dass das nur deine Sichtweise ist. Es wird durchaus eine andere Ansicht vertreten. Nachzulesen unter anderem hier:https://www.parfumo.de/forum/viewtopic.php?t=78074&highlight=verbraucherwiderruf
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Joline
12.04.2019
Tauschspiel Nischendüfte
von Skia | Archiv
...Ich biete Safran:AF SaffronSaffron 6mlAF "white Saffron | Illuminum" 9mlAF "chypre 21" 5mlAF "Armani Mania for Women (1999)" 5mlProbe "2 Violaceum" 1mlOder Frühling:AF "Caraibi - Martinique" 10mlAF "Trèfle Pur" 5mlAF "Graines Vagabondes - Kedu" 5mlProbe "Winter's Spring" 1mlProbe "Vert Reseda" 2mlAF Luna 5ml https://www.parfumo.de/Parfums/Penhaligon_s/Luna
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ExUser
07.04.2019
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