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Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa

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vor 11 Jahren
Showdown:
Mal was anderes .. hat hier jemand aus Frust ein DoD-Attacke auf ALzD gestartet? Laughing Deren webpage geht heute wirklich nur ab und zu mal ...

O ja, eine Verschwörung gegen Wuchsa Rolling Eyes.

Hmmm, da ja so viel gepostet wurde, ich aber nach der dritten oder vierten Seite nicht mehr regelmäßig reingeschaut habe, weil ich dachte, es sei alles geklärt, versuche ich mal an dieser Stelle soweit wie möglich Stellung zu nehmen:

1. Doch, nach den ersten Postings, in denen suggeriert wurde, dass es unmoralisch sei, ein einmal gesprühtes Parfum zurückzugeben, hatte ich schon ein schlechtes Gewissen, weil ich es überhaupt gewagt und in der Vergangeneit auch schon getan habe. Aber: Den Einwand, dass einmal geöffnete Ware (in diesem Fall Parfum) nicht wiederverkäuflich ist, finde ich nachvollziehbar. Dass Wuchsa das offensichtlich trotzdem getan hat, also gebrauchte Ware wiederverkauft, gibt mir in Bezug auf Herrn Wuchsa nun schon zu denken - unabhängig von meinem Fall (auch wenn mir das vermutlich keiner abnimmt, sei's drum).

2. Von der anderen Seite wiederum heißt es, die Rechtslage sei eindeutig und nach dem Motto ich wäre ja schön blöd, wenn ich nicht auf meinem Recht bestünde (hat niemand so direkt gesagt, aber so steht es allgemein im Raum). Nun, dazu habe ich ja schon ein paar Seiten vorher was zu Schnuffos gesagt, selbst wenn ich im Recht wäre, wäre der Händler immer noch in der stärkeren Position, d.h. ich müsste einen aufwändigen und unsicheren Rechtsweg beschreiten, und da frage ich mich natürlich, ob ich das für diese 40 €, die mir durch diesen Blindkauf verlorengegangen sind, auf mich nehmen soll. Und dann ist der moralische Einwand, dass der Kunde für den vollen Preis keine angebrochene Ware erwartet, m.E. wenn auch nicht gesetzlich abgesichert, so doch berechtigt - wie gesagt, für den vollen Preis; wenn die Ware billiger verkauft würde, hätte ich persönlich gar kein Problem damit.

Im Übrigen rechtfertige ich mich und mein Verhalten als Käufer oder Verbraucher hier nicht. Dass ich mir Ware im Internet bestelle und die dann halb leer zurückgebe oder was hier sonst noch so in den Raum gestellt wurde, das lasse ich unkommentiert stehen.
vor 11 Jahren
Fusspilz:

[...]Venice, was ist denn, wenn Du die Sache ( trotz deiner möglichen Rechte als Kundin ) einfach ruhen lässt und Duft in den Souk stellst, verschenkst etc.? Ich kann verstehe, wenn es hier "um's Prinzip" geht, erfahrungsgemäß ) ebay etc. ...) ist es jedoch manchmal angenehmer, seine Nerven zu schonen - trotz des finanziellen Verlustes.

Oder Du schenkst ihn mir einfach!( Scherz!)

Ach wo, ich habe zwar die AGB so verstanden wie Emmylou, aber falls mir ein solches Recht zustehen würde, mache ich davon aus den o.g. Gründen keinen Gebrauch. Der Flakon kommt in den Souk, sobald ich ihn wieder habe - hatte ihn nämlich schon letzten Dienstag vorschnell in Richtung Bruchsal geschickt und warte jeztt, dass Hermes ihn mir noch mal bringt EmbarassedEmbarassed.

Edit - sry, mein Internet und ich sind beide etwas langsam beim Verfolgen dieses Stranges...

Phalaris:
Vielleicht sind genau die Proben der springende Punkt, wegen dem sich Herr Wuchsa so sicher ist. Der Käufer hätte sich ja eine kostenlose Probe des Duftes beilegen lassen können; siehe die Diskussionen ein paar Seiten weiter vorn. Tut er es nicht, hat er seine Chance auf kostenlose, einem Ladengeschäft-Geschäft ähnliche/gleichartige, Prüfung "verspielt".

Na ja, das war meine Ausgangslage: Ich hatte schon fast eine Probenbestellung zusammen - MBW 16 € >-- i.d.R. 4 Proben, und drei hatte ich - und wollte noch was von Korres dazunehmen, musste aber feststellen, dass Wuchsa von Korresdüften keine Proben anbietet. Darauf hatte ich mich auch bei meinem Rückgabeversuch berufen. Aber in Zukunft schnorre ich hier eben hemmungslos wegen Proben, wie es mir ja auch mehrfach geraten und angeboten wurde Twisted Evil.
vor 11 Jahren
Hallo Venice,

nach der Bestellung bei ALZD wird einem angeboten, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen, was ich jedes Mal anklicke. Das kostet nichts, weil die Fa. ALZD die Kosten übernimmt, und ich fühle mich etwas sicherer. Da wird ja schließlich viel Geld von meinem Konto abgebucht, wofür ich die bestellte Ware dann auch gern haben möchte (natürlich möglichst einwandfrei und ladenneu). Worauf ich hinaus möchte ist, dass in der Bestätigungsmail vom Käuferschutz folgendes steht:
Sie haben mit dem Trusted Shops Käuferschutz bei ausliebezumduft.de eingekauft und sind gegen Kaufpreisverlust bei Nicht-Lieferung oder Nicht-Erstattung nach Warenrücksendung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberechts bis zur vereinbarten Absicherungshöhe abgesichert, unabhängig von der gewählten Zahlungsart.

Hast Du das angeklickt und kannst es ggf. in Anspruch nehmen?

Liebe Grüße
tina
vor 11 Jahren
Emmylou:

Wenn ich das 2x gesprühte Parfum zurückgebe, weiß der arme Herr Wuchsa nicht, was er damit machen soll.
...
Laughing

Mandiana:
<- bewundert gerade Emmylou's Nerven Wink

Dem schließe ich mich uneingeschränkt an ;D
Ich habe schon vor zwei Tagen aufgegeben Laughing

Ich denke auch, daß inzwischen alles gesagt wurde. Venice hat nun mal ein 14-tägiges Rückgaberecht, sie kann die Ware prüfen und zurückschicken - und ALzD die Pflicht, ihr dieses Recht zu gewähren. Und was andere machen würden oder diesbzgl. Skrupel haben, oder wer hier mit ALzD hochzufrieden ist, das hat nun langsam wirklich nichts mehr damit zu tun. Wink
Re: Nur mal so, für alle Halb- und Volljuristen...:) vor 11 Jahren
Phalaris:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in der Hand Gottes." Volksweisheit


Da ist viel Wahres dran, auch wenn ich Emmylou in der Sache zustimme. Es nützt aber letztlich nix, den BGH mit dem Wasserbetturteil auf seiner Seite zu haben, wenn das mit dem Parfümprozess "Venice gegen Wuchsa" befasste Amtsgericht angesichts des Streitwerts (Bagatellverfahren) weder Zeit noch Lust hat, allzu tief in die Materie einzusteigen, kurzen Prozess macht und abweichend entscheidet. Begründen lässt sich das allemal auch.

Deshalb halte ich Deine Entscheidung für völlig richtig, Venice.

Hoffentlich entsteht jetzt nicht noch ein Streit darüber, wer die Kosten der Hin- und Hersendung zu tragen hat Shocked
vor 11 Jahren
@ Teichfrau, hm, man muss doch anklicken, dass man sich mit den aGB einverstanden erklärt oder so... das habe ich jedenfalls gemacht, muss man ja, wie gesagt, auch, sonst geht die Bestellung gar nicht weg. aber das mit "Trustedshops" habe ich wissentlich nicht angeklickt, bei einem anderen Shop habe ich es einmal gemacht, aber bei ALZD soweit ich weiß nicht.

@Antoine, nee, über die Versandkosten, die ich mir ja blöderweise selbst eingebrockt habe, wird es wohl keinen Rechtsstreit geben, weil Wuchsa ja die Ware nicht zurückgenommen hat Idea.
vor 11 Jahren
Eines interessiert mich aber noch: Venice, hast du den Flakon einfach zurückgeschickt oder hast du vorher angerufen und nachgefragt, ob das möglich ist?

Wie war es mit der ausgelaufenen Probe? Warum wurde die nicht ersetzt? Eine nette Anfrage hätte dies sicher möglich gemacht.
vor 11 Jahren
Was, ausgelaufene Probe Confused - Nein, ich habe nicht angerufen, sondern nur eine Mail geschrieben, am Freitag vor dem langen Faschingswochenende. Das Päckchen war noch nicht bei Wuchsa eingetroffen und ich konnte es nach der negativen Antwort bei Hermes zurückrufen - in solchen Momenten lobe ich mir die Schnarchigkeit von Hermes Wink.
vor 11 Jahren
Danke für die Antwort, Venice. Dass man bei Hermes Pakete zurückrufen kann, war mir neu.

Die ausgelaufene Probe war nicht bei dir, war bei Ketjap.
vor 11 Jahren
Ketjap:
Ich hatte auf die Margen nur hingewiesen, um dem Händler folgende Verfahrensweise anzuraten:

1) sollte eine Ware gebraucht, also bereits wenige Male gesprüht zurückkommen, kann er
a) den Rückläufer als gebraucht erheblich billiger verkaufen, und verzichtet nur auf den Großteil des Gewinns, hat aber noch keinen Verlust
b) den Rückläufer als Quelle für Pröbchen verwenden (und diese bei folgenden Bestellungen desselben Parfüms auf Wunsch zur Probe beilegen)

2) sollten die Rückläufer ein erträgliches Maß übersteigen, kann er einsehen, dass sich Parfüm nur schlecht über den "Fernabsatz" verkaufen lassen

Mit anderen Worten, beim Fernabsatz ist nach aktueller Rechtslage mit Rückläufern kaufmännisch zu rechnen. Stellt sich für ihn damit das Geschäft als nicht lohnend heraus, muss er es aufgeben. Ganz einfach.

1. a) Ersetzen wir Gewinn durch Deckungsbeiträge, dann kommen wir hin; zumindest die variablen Kosten sollten gedeckt sein, die fixen Kosten und erforderlichen Gewinne müssen dann über die unproblematischen Transaktionen ohne Rücklauf eingebracht werden.
b) Wenn er für die Probenabfüllungen reguläre Flakons benutzt, dann bietet sich das tatsächlich an – solange er nicht massenweise Rücksendungen hat, die er so nie verarbeiten könnte... Wink

2. Will er einheitliche Preise im Laden- und Versandgeschäft und muss sich dabei jeweils der Preissetzung der Konkurrenz anpassen, dann würde es tatsächlich dazu kommen können. Nach geltender Rechtslage ist dieser Unsicherheitsfaktor gegeben; etliche (preisstrategisch) aggressiv vorgehende Discountonlinehändler setzen auf geringere Kosten im Versandgeschäft, was scheinbar noch funktioniert, solange die Rücklaufquote im Rahmen bleibt. Steigt diese enorm an, dann sind ja nicht einmal mehr die regulären Filialpreise anbietbar.
vor 11 Jahren
FrauBlume:
In der Hektik das falsche Parfum bestellt und erst beim auspacken den Fehler bemerkt? Ganz klar. Alles wieder einpacken und retour. Umtausch oder Geld zurück. Parfum erstmal eine Weile benutzen und dann denken jetzt wäre mal was Neues schön dass geht nicht. Da muß man dann mit dem Händler wenn der sich darauf einlässt über einen Wertausgleich verhandeln. Die Gesichter von Sündhaft in München würd ich gern sehn, wenn man bei denen mit einer angebrochenen Flasche zurückkommt. Oder bei Breathe. Das wär mal ein Versuch. Shocked

Bei den Sündhafts in München bekomme ich zum gekauften Parfüm eine Gratisabfüllung desselben Parfüms dazu. Und das schnupper ich, bevor ich den Flakon benutze.
vor 11 Jahren
Turtle:

... bekomme ich zum gekauften Parfüm eine Gratisabfüllung desselben Parfüms dazu. Und das schnupper ich, bevor ich den Flakon benutze.

Geht also doch ...
vor 11 Jahren
Olinehexchen:
Danke für die Antwort, Venice. Dass man bei Hermes Pakete zurückrufen kann, war mir neu.
[...]

Ja, man kann Pakete zurücknehmen und umleiten lassen, bei DHL oder DPD, die ja beide recht fix sind, wäre das wohl nicht möglich.
Verkauf angebrochener Ware vor 3 Jahren
Louce
Ich denke, der Knackpunkt hierbei ist die Wertminderung, der entstandene Schaden.
Ein angebrochenes Parfum hat für den Händler keinen Wert mehr. Die Minderung beträgt 100%, sie können es vielleicht zurücknehmen, müssen aber nicht den Kaufpreis erstatten.
Warum?
Ich könnte theoretisch in einen Flakon Blausäure einfüllen.
Ich könnte auch (etwas wahrscheinlicher, aber auch höchst theoretisch) das Parfum 5 Tage neben einem bullernden Saunaofen stehen haben.
Und so weiter... Punkt ist, dass der Händler nicht rausfinden kann, ob der Flakoninhalt nicht nur im Umfang gemindert ist, sondern auch anderen Schaden genommen hat.
Er darf ihn also nicht weiter verkaufen.

Wenn Läden das im Interesse von Kundenbindung machen, wenn sie Flakons zum Test wiederverwerten oder die Ware als "gebraucht" reduziert verkaufen, ist das Ermessen der Verkäuferseite. Rücknahme ist nicht sachlich evident und, wenn man korinthenkackerisch nachprüft, vielleicht rechtlich nicht ganz einwandfrei (?).

Ich bin keine Juristin und keine Händlerin, aber aus der reinen Logik der Sache, würde ich mal drauf tippen, dass es diese Wertminderung ist, um die es geht und dass die Wertminderung bei Parfum eben 100% beträgt (kaufmännisch gesehen), wenn ausgepackt und gesprüht wurde.

Es ist vielleicht etwas spät, hierauf nach so langer Zeit noch einmal zu sprechen zu kommen, aber das ganze ist eine nach wie vor interessante Sache, die mir aktuell wieder im Kopf rumschwirrt. Inzwischen ist wohl anerkannt, dass selbst angebrochene Parfüms zurückgegeben werden können. Keineswegs klar hingegen ist mE, ob diese Parfüms dann nicht einfach an den nächsten Kunden weiterverkauft werden. Ich würde spontan vermuten, dass der Verkauf auch als Neuware gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn nämlich nur eine sehr geringe Menge versprüht wurde. Besondere Haftungsrisiken würde ich jetzt nicht vermuten, sofern nach visueller Untersuchung des Flakons nicht ernsthafte Bedenken zur Produktsicherheit bestehen, was gewöhnlich nicht der Fall sein dürfte. 

Interessant... vor 3 Jahren

Hallo zusammen, 

ich bin gerade durch Zufall auf diesen Threat gestoßen und mir ist ganz aktuell etwas sehr komisches geschehen, was irgendwie passt: 

Ich habe bei ALzD den "B683 Extrait" bestellt. Diese Flakons werden vom Hersteller ohne Folie ausgeliefert. Ich habe dann voller Vorfreude den Schuber geöffnet und erst, als er offen vor mir lag, gesehen, dass am unteren Rand ein kleines Siegel ist. Quasi als Ersatz für die Folie. Habe mich gewundert, dass ich das Siegel beim Öffnen nicht "gespürt" habe...

Dann die Überraschung: Im Inneren der Parfumverpackung fehlte das bei Ganymede mitgelieferte und auch auf den Produktfotos vom B683 Extrait abgebildete "Heftchen". Ebenso war das "Bett" des Flakons sehr verdrückt. 

Aufgefallen ist mir auch, dass der Flakon sehr schnell sprühte, also diese typischen Leersprüher bei neuen Flakons eigentlich nicht zu spüren waren.

Ich habe den Fall dem ALzD-Support geschildert. Ich soll Jetzt den Flakon einsenden. Bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Irgendwie fühlt es sich an, als wenn das ein schonmal geöffneter Karton war... Ich will aber niemandem etwas unterstellen.

Liebe Grüße 

Daniel

vor 3 Jahren

Ich bin sehr auf das Ergebnis gespann!

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