Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa

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Hieße ich Wuchsa, und würde hier mitlesen, wäre ich heilfroh, hätte ich diesen Flakon damals zurückgenommen.

Da ich aber nicht Wuchsa heiße, ziehe ich daraus einen anderen Schluss. Nämlich den, dort nicht Kundin werden zu wollen. Selbst wenn es mir grundsätzlich fern liegt angesprühte Flakons zu retournieren.
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Mir kommt das wie eine Hetzkampagne gegen Herrn Wuchsa vor, was mich aber absolut nicht davon abhält, weiterhin dort zu bestellen.

Jetzt würde mich aber mal interessieren, wie es die anderen Online-Shops mit der Rücksendung benutzter Düfte halten. Dass es beim Dougi geht, weiß ich inzwischen.
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Lustigerweise hab ich gerade vor ner Stunde mein erstes Päckchen überhaupt von ALzD bekommen. Absolut korrekt, schön eingepackt, schnell versandt, tolle Pröbchen dabei und sogar noch ein Schokolädchen und ein handschriftliches Kärtchen! Achja, der Duft ist eingeschweißt (und wird auch nicht retourniert werden von mir).

Ich bin absolut zufrieden, liegt mir also fern, gegen irgendwen zu hetzen.
Trotzdem darf auch Herr Wuchsa in seinen AGB nicht Rechte ausdrücklich einräumen und sich die Rechtslage dann später nach Belieben selber zurechtbiegen, wenn jemand dieses Recht in Anspruch nimmt.
Zuletzt bearbeitet von Emmylou am 19.02.2013 - 06:11 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Es ist sicherlich keine Hetzkampagne, wenn man von seinem Vertragspartner erwartet, dass er sich an gesetzliche Vorgaben und die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Regelungen hält!!

ALzD betreibt einen Onlinehandel, der anderen Maximen unterliegt, als das Ladengeschäft. Das weiß der Betreiber auch und er weiß auch um das Widerrufsrecht. Es ist einfach nicht rechtens, dem Verbraucher sein Rückgaberecht streitig zu machen.
Aber versuchen kann man es ja mal. Wink

Im übrigen hatte ich z. B. auch bei RedZilla keine Probleme, ein getestes Parfum zurückzugeben. Vorbildliche Retourenabwicklung.
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Emmylou:
Lustigerweise hab ich gerade vor ner Stunde mein erstes Päckchen überhaupt von ALzD bekommen. Absolut korrekt, schön eingepackt, schnell versandt, tolle Pröbchen dabei und sogar noch ein Schokolädchen und ein handschriftliches Kärtchen! Achja, der Duft ist eingeschweißt (und wird auch nicht retourniert werden von mir).
Das machen die immer so. Das ist, glaube ich, ein Aspekt des Themas, zu dem ich, der nicht Jura studiert hat, auch etwas sagen kann.
Das Oel in der Maschine 0
Jella:
Hieße ich Wuchsa, und würde hier mitlesen, wäre ich heilfroh, hätte ich diesen Flakon damals zurückgenommen.

Da ich aber nicht Wuchsa heiße, ziehe ich daraus einen anderen Schluss. Nämlich den, dort nicht Kundin werden zu wollen. Selbst wenn es mir grundsätzlich fern liegt angesprühte Flakons zu retournieren.

"Hiesse ich Wuchsa, ..." wuerde ich dem Kunden den "Vorteil" lassen, besonders wo es ja schon im Preise einbegriffen ist und vor allem, weil es die Konkurrenz dem Kunden es so angenehm wie moeglich macht.

In der Wirtschaft laeuft es besser mit etwas Oel in der Maschine, das ist einfach praktisch. "Der gute Wille mit dem Kaeufer."

Sollte sich der Verkaeufer auf die Gesetze versteifen ? Nur zum Verlust ! Von diesem Kunden und noch weiteren Kunden. Denn er verkauft viele kleine Produkte und die Mehrzahl muss es einbringen.

Wenn man ein neues Auto kauft - und das ist ein grosses Produkt - wird der Wert sofort vermindert wenn man den Einkaufsplatz verlaesst und das Auto wegfaehrt. Wenn einem das Auto nicht gefaellt - und man probiert hat - kann man es nur zum verminderten Wert wieder zurueckbringen.

Da nun im Parfum-Verkauf mit vielen kleinen Flaschen der Verlust nicht so sehr gross ist - man kann die Flasche als Tester benutzen - man kann den Inhalt als Proben abfuellen - waere es praktisch und geschaeftsklug nicht eine steife Haltung zu haben - bis zum Zerbrechen der Beziehung mit dem Kunden.

Auf der anderen Seite, wenn nun - in Falle Wuchsa - der Kaeufer nicht zu seinem Recht kommt, mit Telefonanrufen oder schriftlich, wuerde ich es mir zehnmal ueberlegen, einen grossen Gerichtsfall daraus zu machen und einen Anwalt zu bezahlen wegen einer kleinen Flasche.
Zuletzt bearbeitet von Pipette am 19.02.2013 - 06:55 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Pipette, wir haben in Europa Gesetze zum Verbraucherschutz, die sich von denen in den USA sehr stark unterscheiden. Generell stimmt es zwar, dass ein Verkäufer dann kulant sein sollte, wenn er andernfalls den Ruf seines Geschäftes schädigt. Allerdings geht es hier eben nicht darum, dass ein Verkäufer Ware nicht zurück, weil er nicht dazu verpflichtet ist, sondern obwohl er es eigentlich (wahrscheinlich) ist. Damit handelt es nicht nicht um eine Frage der Kulanz, und der Händler kann sich eben nicht auf Gesetze versteifen.

Und wenn man das Auto im Internet bestellt hat, kann man in der EU eben genau das. Wink
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Wahrscheinlich kennt Ihr alle die Gesetze besser, ich gehe immer von dem "gesunden Menschenverstand" aus.

Und ausserdem: Es geht hier auch um das Probieren. Die Gelegenheit zum Probieren. Das hat natuerlich viel mit dem Original-Thema zu tun.

Wenn ich vorbeigeschrieben habe, war das in Unaufmerksamkeit.
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Pipette:
Wahrscheinlich kennt Ihr alle die Gesetze besser, ich gehe immer von dem "gesunden Menschenverstand" aus.

Das haben wir am Anfang dieses Threads alle versucht. Leider sind wir da zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Wink
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Baux:

...
Allerdings geht es hier eben nicht darum, dass ein Verkäufer Ware nicht zurück, weil er nicht dazu verpflichtet ist, sondern obwohl er es eigentlich (wahrscheinlich) ist. Damit handelt es nicht nicht um eine Frage der Kulanz, und der Händler kann sich eben nicht auf Gesetze versteifen.

Gut, dass Du "wahrscheinlich" geschrieben hast.
Als ich mit einer Verständnisfrage das Thema scheinbar noch einmal ins Rollen gebracht habe ( und es rollt ohne mein weiteres Zutun immer noch), musste ich mich von Ketjap belehren lassen, die Sachlage sei doch juristisch bereits geklärt. Der besagte Link mit dem BGH Urteil sollte das belegen. Leider wird dort von einem völlig anderen Sachverhalt gesprochen und der ratgebende Jurist leitet aus diesem Urteil lediglich seine Meinung ab und unterstellt Gleiches für den Fall des angebrochenen Parfüm-Flakons. Wären sich Juristen immer einig, gäbe es keine Streitfälle, jedenfalls keine vor Gericht Wink

Mich verblüfft es daher und ich sehe es mit Befremden, wie der Link über ein BGH Urteil und die damit verbundene Interpretation eines Rechtsanwaltes, viele Mitgliedern hier zu der apodiktischen Aussage bringt, ALzD verstoße gegen geltendes Recht.
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Gerry:
Gut, dass Du "wahrscheinlich" geschrieben hast.

So bin ich halt. Wink

Noch mehr verwundert es eigentlich nur die Annahme, man käme automatisch zu seinem Recht, nur weil es irgendwo ein Urteil gibt. Klassischerweise braucht es dazu trotzdem einen Richter.
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Ich bin zu faul ( gebe ich zu ), die entsprechende Stelle heraus zu suchen, aber es müsste doch Schwarz auf Weiß im BGB zu diesem Sachverhalt ganz klare Regelungen geben - ohne irgendwelche Interpretationen, Punkt.
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Gerry:
Wären sich Juristen immer einig, gäbe es keine Streitfälle, jedenfalls keine vor Gericht Wink


Wären sich Juristen immer einig, würden sie kein Geld verdienen Wink
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Fusspilz:
Ich bin zu faul ( gebe ich zu ), die entsprechende Stelle heraus zu suchen, aber es müsste doch Schwarz auf Weiß im BGB zu diesem Sachverhalt ganz klare Regelungen geben - ohne irgendwelche Interpretationen, Punkt.

Das sollte man meinen!
Wäre es so, hätte es wohl kein BGH Urteil geben müssen. Ich nehme an, es war auf beiden Seiten ein ganzer Stab qualifizierter Juristen beteiligt. Wink
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Eine typische Basenotes Diskussion. Nie wird es im Parfumo langweilig.
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Gerry:

Als ich mit einer Verständnisfrage das Thema scheinbar noch einmal ins Rollen gebracht habe ... musste ich mich von Ketjap belehren lassen ... ich sehe es mit Befremden, wie der Link über ein BGH Urteil und die damit verbundene Interpretation eines Rechtsanwaltes, viele Mitgliedern hier zu der ... Aussage bringt, ALzD verstoße gegen geltendes Recht.

Ketjap hat den Rechtsverstoß nicht auf das BGH-Urteil bezogen. Sondern, aufgemerkt nun also!, die grundsätzliche Weigerung Wuchsas, überhaupt eine Rücknahme zu gewähren ist zweifelsfrei rechtswidrig. Nach aktueller Rechtslage müsste Herr Wuchsa sogar völlig entleerte Flakons zurücknehmen - allerdings gegen Wertersatz.

Das wird aus den oben stehenden Beiträgen Ketjaps sonnenklar, oder darf ich um ein Originalzitat bitten, wo ich anderes behauptet hätte? Als fast Halbjurist achte ich schon auf das was ich schreibe.
Zuletzt bearbeitet von ExUser am 19.02.2013 - 07:56 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Tja, mmmhhh.... Wink

Venice, was ist denn, wenn Du die Sache ( trotz deiner möglichen Rechte als Kundin ) einfach ruhen lässt und Duft in den Souk stellst, verschenkst etc.? Ich kann verstehe, wenn es hier "um's Prinzip" geht, erfahrungsgemäß ) ebay etc. ...) ist es jedoch manchmal angenehmer, seine Nerven zu schonen - trotz des finanziellen Verlustes.

Oder Du schenkst ihn mir einfach!( Scherz!)
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Das kann Venice ja machen wie sie will. Auf jeden Fall wurden hier im Verlauf der Diskussion weite Flaechen mit Licht bestreift und untersucht.

Es wuerde mich interessieren was Du nun entscheidest, Venice.
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Fusspilz:
Ich bin zu faul ( gebe ich zu ), die entsprechende Stelle heraus zu suchen, aber es müsste doch Schwarz auf Weiß im BGB zu diesem Sachverhalt ganz klare Regelungen geben - ohne irgendwelche Interpretationen, Punkt.

Diese Stelle im BGB wurde hier bereits von mehreren Leuten genannt.

Die Frage ist ja, ob der angebrochene Flacon zurückgenommen werden muss. Das steht leider in keinem Gesetz, kann aber eigentlich ganz direkt aus den ALzD AGB agbeleitet werden: Da steht, dass der Kunde im Falle eines Widerrufs Wertersatz zu leisten hat, WENN der Wertverlust "auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht."

Und gerade das war ja nicht der Fall. Warum soll dann also der ledglich getestete Flacon (= Eigenschaftsprüfung) GAR NICHT zurückgegeben werden können, wenn selbst unter extremen Bedingungen (Wertverlust) der Flacon zurück genommen werden müsste, wenn auch mit Wertersatz? Den hat Venice ja sogar angeboten, was aber abgelehnt wurde - entgegen dem, was in den AGB steht.
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@ Emmylou

Ja, wenn dem so ist, dann verstehe ich das Gewusel hier nicht.

1. Dann handelt Herr Wuchsa rechtwidrig, Venice könnte über mehrere Instanzen gehen und ihr Recht einfordern, was vermutlich nur mit sehr viel Aufwand und Ärger verbunden ist oder

2. sie lässt es bleiben, zieht aus dieser Erfahrung Konsequenzen/oder nicht, ganz, wie sie möchte. Ob man das jetzt alles doof/moralisch vertretbar/ok/nicht ok/unverschämt oder sonstwas findet, ist doch keine Rechts -, sondern eine ganz persönliche Angelegenheit sprich ein anderer Schuh.

Eigentlich recht simpel. Wink
Finde diesen Thread trotzdem gut -ö er erinnert mich daran, in ZUkunft noch mal besonderes Augenmerk auf die AGB zu legen. Wink
Re: Meine kleinen Troepfchen (mit der Pipette) 0
Emmylou:
Callas:

Es wurde hier irgendwann an anderer Stelle im Forum schon einmal erwähnt, dass einige Konsumenten den Flakon zu allererst an (fast in) die Nase halten, bevor sie aufsprühen. Das ist unhygienisch.

Ich frage mich ja, in was für einer sterilen Welt man sonst lebt, um ernsthaft diese Sichtweise zu vertreten.

Wie hygienisch isses wohl, im Fahrstuhl auf den Knopf zu drücken, auf der an diesem Tag schon 35 andere Finger gelegen haben?
Wie hygienisch mag es sein, bei H&M oder sonstwo Kleidung von der Stange anzuprobieren, bei der man unmöglich sagen kann, wessen Achselschweiß da bereits dran haftet?
Euch ist klar, dass die Abfüllungen, die ihr hier kauft/tauscht, sehr wahrscheinlich auch schon angefasst und "beschnuppert" wurden?
Wer weiß, wer schon alles in die Sessel gepupst hat, auf denen ich im Restaurant sitze?
Und wie lässt es sich mit Eurem Hygieneverständnis vereinbaren, mit Münzgeld zu bezahlen, das schon durch X Hände gegangen ist?

Mir ist schon klar, dass jetzt das Argument kommt, immerhin habe mam ja bezahlt für den Flacon, den man folglich auch unberührt und absolut steril erhalten möchte. Aber die Dynamik dahinter finde ich durchaus erstaunlich, denn wenn man dieser Argumentationslogik auch weiterhin folgen würde, dann dürfte man so gut wie gar nichts mehr kaufen, bei dem man nicht absolut sicher sein kann, dass es auch wirklich immer "hygienisch" behandelt wurde, bevor man es erhält.

Laughing - genau das habe ich gedacht, aber nicht sagen wollen.

@Florblanca: Vielen Dank für die Informationen, aber genau diese Infos sind mir inzwischen schon zur Kenntnis gebracht worden, und ich werde versuchen, den Flakon hier im Souk an die Frau zu bringen - auch wenn ich das Ding jetzt wahrscheinlich nicht loswerde, aber das ist Murphys Gesetz...
Nichtsdestotrotz herzlichen Dank für das Probenangebot.#
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@ Venice:

Siehste, das klingt doch gut! Very Happy
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Pauline:
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich ein Parfüm ohne Folie und eindeutig benutzt verkauft bekomme. Kein Hinweis darauf beimn Kauf, ich konnte dieses Parfüm nicht an Herrn Wuchsa zurück schicken, da ja bereits benutzt (aber nicht von mir).

Ach nee...!

Nun ja, da wird es natürlich verständlicher, dass sie meinen gebrauchten Duft nicht zurücknehmen.

Lilienfeld:
Außerdem fragt man sich doch wo die Falkons herkommen, wenn Herr Wuchsa
eh nix zurücknimmt

Das frage *ich* mich natürlich jetzt auch, gehe aber davon aus, dass es dort früher einmal gängige Praxis war, getestete Ware zu zurückzunehmen.
Zuletzt bearbeitet von Venice am 19.02.2013 - 09:32 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Fusspilz:
@ Emmylou

Ja, wenn dem so ist, dann verstehe ich das Gewusel hier nicht.

Eben, ich auch nicht Wink

Ich VERMUTE dass Wuchsa genau darauf spekuliert, dass jemand sich einschüchtern lässt von der Aussage, die Rücknahme angebrochener Flacons sei nicht möglich. Leider kennen viele Verbraucher ihre Rechte (aber auch Pflichten) tatsächlich nicht so gut.
Und das als Händler bewusst auszunutzen ist... naja, nicht anständig Wink
Nur mal so, für alle Halb- und Volljuristen...:) 0
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in der Hand Gottes." Volksweisheit

Vielleicht sind genau die Proben der springende Punkt, wegen dem sich Herr Wuchsa so sicher ist. Der Käufer hätte sich ja eine kostenlose Probe des Duftes beilegen lassen können; siehe die Diskussionen ein paar Seiten weiter vorn. Tut er es nicht, hat er seine Chance auf kostenlose, einem Ladengeschäft-Geschäft Smile ähnliche/gleichartige, Prüfung "verspielt". So könnte es ein Richter auch sehen...

Just my 2 Cents...

VG
Phalaris
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