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Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa

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Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa vor 11 Jahren
Hallo Parfumos,

vor kurzem hatte ich bei ALZD "White Tea / Bergamot / Freesia" blind bestellt. Ursprünglich hatte ich eine Probenbestellung machen wollen, da aber die Korres-Düfte bei Wuchsa nicht als Proben angeboten werden, bin ich - verhängnisvollerweise... - umgeschwenkt und habe auch angesichts des relativ geringen Preises einen Flakon in den Warenkorb gelegt. Aber ich dachte, ich könnte den Duft bei nicht gefallen einfach wieder zurückgeben. Das habe ich bislang zweimal gemacht, d.h. einen geöffneten und getesteten Duft zurückgegeben, einmal bei A****n, einmal bei einem Dougi vor Ort. Also bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das bei "Aus Liebe zum Duft" auch möglich wäre - fälschlicherweise, denn heute bekam ich die Antwort, eine Rückgabe sei nicht möglich, wenn die Ware schonmal benutzt worden ist. Ich hatte zurückgeschrieben, dass ja leider keine Proben verkauft würden, und Erstattung der Wertminderung angeboten - so steht es in den AGB. Daraufhin erhielt ich aber eine entschiedene Antwort, diesmal anscheinend von Herrn Wuchsa persönlich. Eine entschieden negative Antwort, versteht sich, nach dem Motto, in einem Geschäft würde man ja auch nicht einfach eine Packung aufreißen; und was die Proben angehe, wären aufgrund des "besonderen Angebots von 'Aus Liebe zum Duft'" (mehr oder weniger wörtliches Zitat) nicht immer Proben von jedem Duft da Rolling Eyes.

Nun geht es mir natürlich nicht darum (kann es auch gar nicht), die Praxis, mir Parfüms zu kaufen und dann wieder gebraucht zurückzuschicken nach dem Motto "Ich krieg ja eh mein Geld wieder", zu verteidigen. Sicher ist die Ware danach nicht mehr ohne weiteres wiederverkäuflich, wobei ich persönlich das nicht so gravierend finde wie bei Cremes und Kosmetika, bei denen man direkt in den Tiegel fasst, um das Zeug auszuprobieren. Ansonsten würde ich ja auch den Souk hier meiden Wink.

Trotzdem frage ich mich, habe ich nur Pech oder nimmt Wuchsa wirklich keine angebrochene Ware zurück?
Das heißt, Pech habe ich jetzt so oder so, aber vllt. hat ja jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht Confused
vor 11 Jahren
Die sind nicht verpflichtet, angebrochene Ware bei Nichtgefallen zurück zu nehmen, das basiert rein auf Kulanz.

Dass man aber einen angebrochenen Flakon nicht zurückgeben kann wäre mir irgendwie einleuchtend. Das machen manche Filialen wie Douglas weil sie die Ware als Tester ins Regal stellen können. Da klebt dann meistens auch irgendein Fresszettel dran.

Und wenns da keine Probe gibt, einfach vorher mal anmailen oder woanders Proben organisieren.
vor 11 Jahren
Sie müßten das doch genauer in den AGBs erklären. Steht das da nicht?
vor 11 Jahren
Also ich finde das genau so gravierend wie bei anderen Waren.
Wenn ich ein Parfüm bestelle, wünsche ich schon ein Neues für das ich ja schliesslich auch bezahle und nicht eins das schon von jemandem getestet wurde. Zumal dann auch die Menge nicht mehr exakt stimmen kann. Würden sie mir ein gebrauchtes Parfüm als neu verkaufen, wäre das mir gegenüber Betrug. Ein gutes Geschäft kann sich so was nicht leisten, darauf vertraue ich zumindest. Oder haben die auch Angebote mit Gebrauchtwaren? Ich weiss es nicht.

Ich würde schon niemals auf die Idee kommen es so zu machen, wirkt für mich sehr befremdlich. Falls ALzD keine Proben hat, auf Risiko gehen oder irgend wo anders eine Probe besorgen.
vor 11 Jahren
Venice, ich fürchte, da liegst Du falsch. Ein Parfüm ist schon dann nicht mehr neuwertig, wenn das Cellophan entfernt ist. Damit gilt es als gebraucht (außer es ist von vorneherein keine Cellophanhülle vorhanden). Nachdem Du mit dem Flakon schon gesprüht hast, kann er natürlich nicht mehr als neu verkauft werden. ALzD könnte ihn höchstens noch für den Probenversand verwenden, was sie aber bei diesem Duft nicht machen. Der angebrochene Flakon wäre für ALzD also wertlos. Es ist verständlich, dass sie ihn nicht zurücknehmen.
vor 11 Jahren
Shocked klang mein Post wirklich so selbstgerecht? - Ok, wieder was gelernt - und Lehrgeld bezahlt.
vor 11 Jahren
Liebe Venice, ich war schon bei Deinen zwei Beispielen erstaunt, dass eine Rücknahme möglich war. Niemals würde ich auf die Idee kommen, dass ein 'aufgerissener' Flakon zurückgegeben werden kann. Ich kann die Antwort von Herrn Wuchsa nachvollziehen.
vor 11 Jahren
Venice:
Shocked klang mein Post wirklich so selbstgerecht? - Ok, wieder was gelernt - und Lehrgeld bezahlt.

Durch Deine 'guten' Erfahrungen bist Du halt fehlgeleitet worden Wink
vor 11 Jahren
Callas:
Venice:
Shocked klang mein Post wirklich so selbstgerecht? - Ok, wieder was gelernt - und Lehrgeld bezahlt.

Durch Deine 'guten' Erfahrungen bist Du halt fehlgeleitet worden Wink

Ja, das ist wohl das Fazit des Ganzen Wink. Ich kenne auch Leute, die sich Klamotten online kaufen und wieder zurückgeben, wenn sie ihnen nicht passen oder nicht stehen - ja hoffentlich keine Unterwäsche, da ist das, glaube ich, auch nicht möglich...
vor 11 Jahren
Das mit dem Klamotten ist ja auch eine andere Sache, die sind auch nach dem Anprobieren noch neuwertig (Solange man keinen Schaden anrichtet oder Etiketten abreißt). Das ist bei Düften eben nicht so.

Bei mir hat die Parfum-Rückgabe übrigens auch schonmal geklappt, das war damals bei einem Amazon Händler.
vor 11 Jahren
*kopfkratz* Ich war mir fast sicher, dass grundsätzlich durchaus ein Recht besteht, eine Ware ausprobieren zu können - was, wenn sich z.B. Hautunverträglichkeiten herausstellen?
vor 11 Jahren
Hier im Forum habe ich schon öfter gelesen, dass bei Douglas bei online-Bestellungen eine Rückgabe bei Nichtgefallen möglich sei - was mich auch verwunderte.
Es hängt wohl von den AGBs und der Kulanz ab. Die AGB von "ALzD" enthalten keinen Rückgabe-Passus. Die Kulanz ist auch nicht immer gegeben, selbst bei einer Fehllieferung und falschem Flakonfoto.
Andererseits ist es natürlich tatsächlich so, dass mit der Öffnung der Verpackung ein "Wertverlust" eintritt.Ärgerlich, aber es ist so. Auch wenn man mit einem Neuwagen vom Hof fährt, sind gleich ein paar sehr große Scheinchen weg. Tröste dich und stell die Flasche in den Souk.
vor 11 Jahren
und genau dafür gibt es das Widerrufsrecht. Du kannst die Ware prüfen und innerhalb von 14 Tagen den Kauf widerrufen und die Ware (auch besprühte Parfums!) zurücksenden. Dass dies für den Händler ärgerlich ist, ist nachvollziehbar, aber genau so rechtlich geregelt. Du darfst da ruhigen Gewissens drauf bestehen.
Rückgabemöglichkeit macht Kundenbindung vor 11 Jahren
Man mag ja von Douglas halten, was man will; ich bin auch nicht immer mit dem Angebot zufrieden, weiß aber mittlerweile, wo ich welchen Duft beziehen kann. Meine Pflege kaufe ich ausschließlich bei Douglas, früher Shiseido, heute Eisenberg, weil Douglas angefangene Produkte zurücknimmt. Für mich absoluter Kundenservice, denn was tun, wenn das Makeup im Geschäft bei künstlichem Licht toll war und draußen aussieht wie Folklore der amerikanischen Ureinwohner? Bei Unverträglichkeiten oder einfach nur Nichtgefallen. Für mich ein klarer Punkt für Douglas, so erzielt man eine Kundenbindung. Aber auch manche inhabergeführten Parfumerien ermöglichen ihrer Stammkundschaft ein Rückgaberecht in einem gewissen Rahmen, wie z.B Gabriel im Großraum Berlin/Brandenburg.
Da es aber anscheinend immer mehr Leute gibt, die sich etwas kaufen, es ein-bis zweimal benutzen und dann unverschämt eine Rücknahme fordern, frage ich mich, wie lange es wohl noch so praktiziert werden kann. Und damit ist keiner der Vorschreiber gemeint, bitte nicht die Jacke anziehen!
....auch für Düfte! vor 11 Jahren
und das gilt bei Douglas auch für Düfte, eigentlcih für alles!
vor 11 Jahren
Ein Rückgaberecht gibt es nicht.
Und wenn ein Parfum nicht gefällt, ist das kein Mangel an der Ware. Idea
vor 11 Jahren
Lolita:
Ein Rückgaberecht gibt es nicht.
Und wenn ein Parfum nicht gefällt, ist das kein Mangel an der Ware. Idea

Da sie den Flakon online gekauft hat, hat sie ein Widerrufsrecht.
Dieser ist ganz klar geregelt. (Steht genau so in den AGBs von ALZD)
und letztendlich ist es unerheblich, ob ihr der Duft nicht mehr gefällt, sie es sich anders überlegt etc.!
Sie kann innerhalb der 14 Tage widerrufen und die Ware zurückschicken. Punkt.
vor 11 Jahren
Jepp, steht dort sogar gelb eingerahmt.

Ist es dann Auslegungssache, wie oft ich zur "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" sprühen darf? Das scheint mir ein Knackpunkt zu sein. Ansonsten weisen die auf eine Verschlechterung der Sache hin mit Wertersatz durch den Kunden.
vor 11 Jahren
Schnuffos:
Da sie den Flakon online gekauft hat, hat sie ein Widerrufsrecht.

Das ist richtig. Das Widerrufsrecht bei Käufen im Internet ist im Fernabsatzgesetz geregelt.

und letztendlich ist es unerheblich, ob ihr der Duft nicht mehr gefällt, sie es sich anders überlegt etc.!
Sie kann innerhalb der 14 Tage widerrufen und die Ware zurückschicken. Punkt.

Bist Du Dir sicher, dass man auch ein gebrauchtes Parfüm zurückgeben kann? Das ist etwas anderes als ein Kleidungsstück, das man anprobiert hat.
vor 11 Jahren
Jifat:
Bist Du Dir sicher, dass man auch ein gebrauchtes Parfüm zurückgeben kann?

Deine Frage deckt sich mit meinem obigen Post. Es sollte möglich sein, aber möglicherweise ist bei Überbenutzung (Auslegungssache?) Wertersatz zu leisten.
vor 11 Jahren
Jifat:
Schnuffos:
Da sie den Flakon online gekauft hat, hat sie ein Widerrufsrecht.

Das ist richtig. Das Widerrufsrecht bei Käufen im Internet ist im Fernabsatzgesetz geregelt.

und letztendlich ist es unerheblich, ob ihr der Duft nicht mehr gefällt, sie es sich anders überlegt etc.!
Sie kann innerhalb der 14 Tage widerrufen und die Ware zurückschicken. Punkt.

Bist Du Dir sicher, dass man auch ein gebrauchtes Parfüm zurückgeben kann? Das ist etwas anderes als ein Kleidungsstück, das man anprobiert hat.

Ja klar, es steht sehr deutlich so geschrieben. Um es zu testen muss ich es doch gebrauchen.
vor 11 Jahren
Hier gilt das Fernabsatzgesetz, das ein vierzehntägiges Widerrufsrecht vorsieht. Bei Nutzung entsteht Wertminderung, die der Käufer zu tragen hat. Der Wert der Minderung wird durch den Verkäufer bestimmt, nachdem er die Ware zurückerhalten und geprüft hat.
Der Käufer hat innerhalb dieser 14 Tage die Möglichkeit, die Ware zu testen und zu prüfen. Dies muss aber der Sache angemessen sein. Wer also einen halben Flakon versprüht und danach mit dem Argument des Nichtgefallens den Flakon zurückgeben möchte, erscheint unglaubwürdig und hat das Recht verwirkt. Wer aber lediglich 5-10% verbraucht, kann das Recht geltend machen.

Schaut mal auf ebay. Hier haben alle Händler/gewerblichen Verkäufer das Widerrufsrecht eingeräumt - und sie tun dies nicht, weil sie alle ach so kulant sind. Wink
vor 11 Jahren
Was machen denn die Händler mit den angebrochenen Flakons? Auf Ebay verhökern?
vor 11 Jahren
Der Grund der Rückgabe spielt übrigens keine Rolle, da man diesen nicht angeben muss. Wirtschaftlich gesehen interessiert sich der Händler auch nicht dafür. Ich hatte schon Flakons zurückgegeben, da die Qualität nicht mehr dem Originalduft entsprach (überlagert) oder weil sich bei einem Vergleich herausstellte, dass dies nicht das Original sein kann. In allen Fällen habe ich, um kein Gezeter loszutreten, keinen Grund angegeben und die Rücknahme wurde akzeptiert. Meinerseits habe ich die Wertminderung akzeptiert.
Zuletzt bearbeitet von Oloroso am 15.02.2013, 09:21, insgesamt 3-mal bearbeitet
vor 11 Jahren
Jifat:
Was machen denn die Händler mit den angebrochenen Flakons? Auf Ebay verhökern?

Ich weiß, dass die meisten Händler noch einen privaten Account haben und gebrauchte Flakons als Privatperson verkaufen. Nur wenige Händler verkaufen einen angebrochenen Duft. Meist sind dies gewerbliche Verkäufer, die ohnehin gebrauchte Ware anbieten.

Die Gesetzeslage zu Kosmetika sieht vor, dass z.B. gebrauchte Cremetiegel, Lippenstifte usw. vernichtet werden müssen, da sie bei Gebrauch mit der Haut in Kontakt kommen und damit bestimmte Krankheiten übertragen werden können.

Der Gesetzgeber hat aber m.W. die Sachlage zu Parfums (noch nicht) eindeutig geregelt, sodass ein Händler durchaus angebrochene Flakons verkaufen dürfte. Dass es die allermeisten nicht tun, liegt eher daran, dass der Kunde bei einem Händler skeptisch ist und vermutet, mit dem Duft könne etwas nicht stimmen. Dies mindert den Verkaufspreis enorm.
Privat erbringen sie mehr, denn bei einer Privatperson vermutet man zunächst nur, dass er des Dufts überdrüssig wurde - so wie es uns allen sicherlich auch schon ergangen ist.
Zuletzt bearbeitet von Oloroso am 15.02.2013, 09:18, insgesamt einmal bearbeitet
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