Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa

26 - 50 von 265
0
Danke für die Auskünfte. Ich bin wirklich überrascht, bin bisher gar nicht auf die Idee gekommen, ein Parfüm, mit dem ich schon gesprüht habe, wieder zurückzugeben.

Wenn es so ist, wie Ihr schreibt, dann heißt das für Venice, dass Herr Wuchsa den Duft zurücknehmen MUSS. Sie sollte also auf ihrem Rückgaberecht beharren, nicht wahr?
0
Ja, Herr Wuchsa muss bei einem Online-Verkauf dieses Recht gewähren. Dies gilt nicht bei einem Kauf/Verkauf vor Ort. Allerdings kann er dann in Zukunft Venice als Käuferin ausschließen, da er nicht verpflichtet ist, ihr etwas zu verkaufen.
Manche ebay-Händler verfahren so ... Unprofessionell und traurig, aber wahr.
0
Rechtlich scheint Parfum tatsächlich nicht durch §312d (4) von der Rückgabe ausgeschlossen zu sein allerdings finde ich es im allgemeinen nicht richtig solche Verbrauchsgüter wegen bloßem Nichgefallen zurück zu schicken.
0
Rechtlich scheint Parfum tatsächlich nicht durch §312d (4) von der Rückgabe ausgeschlossen zu sein allerdings finde ich es im allgemeinen nicht richtig solche Verbrauchsgüter wegen bloßem Nichgefallen zurück zu schicken.


+1 .... genauso empfinde ich auch (wenn ion den Paragrafen auch ganz was anderes steht)

man versetze sich nur mal in die Situation des Verkäufers ... gerade bei Düften stelle ich oft erst nach langem !!!! Testen fest, ob mir der Duft wirklich gefällt ... bei 2/3 meiner Düfte hätte ich dann das Recht, sie zurückzugeben - Wenn alle so verfahren, was müßte dann der Verkäufer auf den Preis seiner Ware aufschlagen, um dieses Risiko aufzufangen
0
Also bei all der Paragraphenzitiererei würde mich aber trotzdem brennend interessieren ob die Leute auch bei höherpreisigen Produkten/Parfums sich "trauen" würden es benutzt zurückzuschicken.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass der niedrige Preis im vorliegenden Beispiel zu der Aktion ermutigt/verleitet hat.
Letztens war da auch ein post, wo jemand Hot water night verkauft hat, das er auch getestet hatte (und es gefiel ihm nicht) und im Falle dass er es hier nicht verkaufen könnte, hätte er es an den Händler zurückgeschickt.
Was ich mich frage ist: "Würde man zum Beispiel (ich geh jetzt mal bewusst ins extreme...) CLIVE CHRISTIAN - NO. 1 FOR MEN Preis: 680 Euro für 50 ml auch einfach so zurückschicken, weil man ja angeblich die Ware testen darf?
Wohl kaum wie ich finde. Ich hätte jedenfalls sicher Hemmungen, allerdings auch bei einem Duft von Korres.

Nicht falsch verstehen: jeder wie er will oder wie er es für richtig hält, aber wie hier jemand schon erwähnt hat (Zitat: ...Da es aber anscheinend immer mehr Leute gibt, die sich etwas kaufen, es ein-bis zweimal benutzen und dann unverschämt eine Rücknahme fordern, frage ich mich, wie lange es wohl noch so praktiziert werden kann...) bin ich auch mal gespannt, wie lange die NOCH kulanten ihre Kulanz behalten können.
0
@Maryana: Deswegen ist es ja auf 14 Tage beschränkt und der Händler hat die Möglichkeit, sich den "Schaden" an der Sache durch Benutzung von dir ersetzen zu lassen bzw. dir diesen Betrag nicht zurückzuerstatten.
Klar, ein angebrochener Flakon bleibt das auch, auch wenn nur ein einziger Sprüher davon fehlt.
1
Nasenmann:
Rechtlich scheint Parfum tatsächlich nicht durch §312d (4) von der Rückgabe ausgeschlossen zu sein allerdings finde ich es im allgemeinen nicht richtig solche Verbrauchsgüter wegen bloßem Nichgefallen zurück zu schicken.

Ich kann der Aussage nicht folgen. Schließlich ist es kein hygienischer Artikel, wie z.B. eine Unterhose. Außerdem müsste man demnach generell das Umtauschrecht bei allen Verbrauchsgütern in Frage stellen. Ich persönlich finde es kritischer, wenn ich im Laden z.B. eine Jacke kaufe, diese aber ebenfalls 14 Tage lang umtauschen darf, obwohl ich Gelegenheit hatte, diese anzuprobieren, das Material zu fühlen usw. Nach 10 Tagen fällt mir dann auf, dass die Farbe der Jacke nicht zu meinem Teint passt und ich tausche dann um. Ach ...

Ich kenne ein paar Frauen, die sich für eine Hochzeit ein schickes Kleid ausgeliehen hatten und dieses nach der Hochzeit wieder zurückgaben. Dies erfolgt alles ohne Abzug, denn das Geld wird in voller Höhe erstattet!

Wenn ich aber nur die Verpackung öffne, tritt bereits eine Wertminderung ein. Wenn ich den Duft dann noch mit ein paar Sprühern teste, tritt nochmals eine Wertminderung ein. Beides habe ich als Käufer zu tragen, d.h. ich BEZAHLE für meinen Test.
0
Oloroso:

Ich kann der Aussage nicht folgen. Schließlich ist es kein hygienischer Artikel, wie z.B. eine Unterhose. Außerdem müsste man demnach generell das Umtauschrecht bei allen Verbrauchsgütern in Frage stellen.

Ich könnte damit leben, dass generell alle Verbrauchsgüter vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind (nachdem sie benutzt wurden).

Ich persönlich finde es kritischer, wenn ich im Laden z.B. eine Jacke kaufe, diese aber ebenfalls 14 Tage lang umtauschen darf, obwohl ich Gelegenheit hatte, diese anzuprobieren, das Material zu fühlen usw. Nach 10 Tagen fällt mir dann auf, dass die Farbe der Jacke nicht zu meinem Teint passt und ich tausche dann um. Ach ...


Halte ich ebenfalls für eine Unsitte.

Ich kenne ein paar Frauen, die sich für eine Hochzeit ein schickes Kleid ausgeliehen hatten und dieses nach der Hochzeit wieder zurückgaben. Dies erfolgt alles ohne Abzug, denn das Geld wird in voller Höhe erstattet!


Finde ich total daneben.

Wenn ich aber nur die Verpackung öffne, tritt bereits eine Wertminderung ein. Wenn ich den Duft dann noch mit ein paar Sprühern teste, tritt nochmals eine Wertminderung ein. Beides habe ich als Käufer zu tragen, d.h. ich BEZAHLE für meinen Test.


Ja, aber das kompliziert die Sache extrem zu Ungunsten der Händler, wie willst du beispielsweise bei Batterien den Verbrauch nachweisen? Was machen die Händler mit tonnenweise angebrochenen Flakons etc..

Vor zwei Tagen gab es zum Thema einen interessanten Artikel auf Tagesschau.de:

www.tagesschau.de/wirtschaft/hgversandhandel10 0.html


Doch diese sogenannte 40-Euro-Klausel wird schon bald abgeschafft. Am 23. Juni 2011 beschloss die Europäische Union eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die es Online-Händlern ermöglicht, die Kosten für Rücksendungen an die Kunden weiterzugeben. Im Sommer 2014 soll sie europaweit in Kraft treten - und laut der Regensburger Studie wollen 76 Prozent der Online-Händler künftig von diesem Recht Gebrauch machen.
Zuletzt bearbeitet von Nasenmann am 14.02.2013 - 05:07 Uhr, insgesamt 2-mal bearbeitet
1
Ich denke, der Knackpunkt hierbei ist die Wertminderung, der entstandene Schaden.
Ein angebrochenes Parfum hat für den Händler keinen Wert mehr. Die Minderung beträgt 100%, sie können es vielleicht zurücknehmen, müssen aber nicht den Kaufpreis erstatten.
Warum?
Ich könnte theoretisch in einen Flakon Blausäure einfüllen.
Ich könnte auch (etwas wahrscheinlicher, aber auch höchst theoretisch) das Parfum 5 Tage neben einem bullernden Saunaofen stehen haben.
Und so weiter... Punkt ist, dass der Händler nicht rausfinden kann, ob der Flakoninhalt nicht nur im Umfang gemindert ist, sondern auch anderen Schaden genommen hat.
Er darf ihn also nicht weiter verkaufen.

Wenn Läden das im Interesse von Kundenbindung machen, wenn sie Flakons zum Test wiederverwerten oder die Ware als "gebraucht" reduziert verkaufen, ist das Ermessen der Verkäuferseite. Rücknahme ist nicht sachlich evident und, wenn man korinthenkackerisch nachprüft, vielleicht rechtlich nicht ganz einwandfrei (?).

Ich bin keine Juristin und keine Händlerin, aber aus der reinen Logik der Sache, würde ich mal drauf tippen, dass es diese Wertminderung ist, um die es geht und dass die Wertminderung bei Parfum eben 100% beträgt (kaufmännisch gesehen), wenn ausgepackt und gesprüht wurde.
1
So wie Louce sehe ich das auch. Das geöffnete/gebrauchte Parfüm kann überhaupt nicht mehr regulär verkauft werden, da es nicht mehr neuwertig ist, ein Totalschaden also. Der Verkäufer kann höchstens versuchen, den Duft noch bei Ebay als gebraucht zu verkaufen, mit erheblichem Verlust.

Irgendwie leuchtet einem doch ein, dass es so nicht laufen kann, bei allem Verbraucherschutz.
1
Was ist dann mit einem z.B. viel teureren technischen Produkt? Da muss ich auch die Verpackung aufreissen, evtl. mitgelieferte Batterien einlegen, Schutzfolien abziehen, Verkabelungen durchführen, Inbetriebnahme usw.
Das ist dann auch nicht mehr neuwertig, und der Händler kann die Folien auch nicht einfach so mit Tesa kleben.

Einzig zu diskutieren ist die Höhe der Wertminderung. Als "Totalschaden" darf es sicher nicht bezeichnet werden, solange mir der Händler keine mutwillige Beschädigung nachweisen kann.

Wo sind die hauptberuflichen Juristen hier im Forum Confused:
0
Meinereiner:
Wo sind die hauptberuflichen Juristen hier im Forum Confused:

Würde mich auch interessieren, am besten anhand von tatsächlichen Fällen/Urteilen.
1
Aber manchmal machen sich Verkäufer auch selbst den Schaden, wie ich schon erlebt habe.
Ich habe bei Douglas einen Duft von Eisenberg gekauft und erst zuhause festgestellt daß mir das Mädchen statt den Damen den Herrenduft eingepackt hat. Kann passieren da bei Eisenberg die Verpackungen gleich aussehen.Ich am nächsten Tag hin zum umtauschen war ja noch in Folie und tip top, da reißt doch die Filialleiterin die Folie weg um nachzusehen ob auch tatsächlich der Duft auch drin ist. Shocked
Ich habe Sie dann nur gefragt ob Sie meint ich hätte da eine Flasche 4711 reingepackt Confused
0
Meinereiner:
(...) Einzig zu diskutieren ist die Höhe der Wertminderung. (...)

Naja...die Wertminderung bei einem Artikel beschreibt freilich auch ex negativem seine Funktion.
Also gebe ich den DVD-Player zurück, ist sein korrektes Funktionieren nicht durch zweimaligen Testbetrieb gemindert.
Aber bei Parfum gehört es m. E. zur Produktfunktion, nicht gebraucht zu sein (unabhängig davon, dass die Händlerseite keine Garantie übernehmen kann, was da eigentlich im zurück gegebenen Flakon schwappt und ihn daher nicht wieder verkaufen sollte).

Ein Vergleich: Wenn ich bei einer online-Handelsfirma eine Flasche Wein kaufe und dann nach einem Schluck davon zurück geben will, könnte der Händler berechtigterweise sagen, dass der Wein, der geöffnet ist, keinerlei Wert mehr für ihn hat (und alle anderen würden mich berechtigterweise für bekloppt halten).
Jetzt reagiert ein Parfum auf Sauerstoffkontakt nicht so drastisch, wie ein Wein... aber im Grunde ist der Vorgang ziemlich vergleichbar. Und hätte ich noch nicht entkorkt, sondern nur die Banderole abgemacht, dann könnte die Händlerseite genau so argumentieren auch ohne Sauerstoffkontakt.
1
man versetze sich nur mal in die Situation des Verkäufers ... gerade bei Düften stelle ich oft erst nach langem !!!! Testen fest, ob mir der Duft wirklich gefällt ... bei 2/3 meiner Düfte hätte ich dann das Recht, sie zurückzugeben - Wenn alle so verfahren, was müßte dann der Verkäufer auf den Preis seiner Ware aufschlagen, um dieses Risiko aufzufangen

Nein, dieses Recht hast du nicht. Es ist auf 14 Tage beschränkt! Und ich habe es bereits erklärt. Der Umfang des Tests muss der Sache angemessen sein. Wer von einem Flakon mehr als ca. 5-10% aufbraucht, hat gegen diesen Grundsatz verstoßen und kann nicht mehr auf dem Widerrufsrecht beharren, auch wenn erst zwei Tage seit Kauf vergangen sind.

Noch etwas, da ich selbst unternehmerisch tätig bin. Wer als Unternehmer tätig ist, trägt ein bestimmtes Risiko. Als Händler und Verkäufer von Waren trage ich das Risiko unzufriedener Kunden, beschädigter, verdorbener usw. Ware.
Dies hat Einfluss auf die Preisgestaltung, denn der Unternehmer legt dies ohnehin auf die Gesamtheit seiner Kunden um. Ja, manchmal habe ich in BWL aufgepasst. Wink

Der arme Händler ist daher nicht so arm, da NICHT ER die Kosten trägt. Hat noch niemand von euch erlebt, dass die KfZ-Versicherung zum Jahreswechsel deutlich ansteigt, also weit über der Inflationsrate? Dies liegt daran, dass das Unternehmen in einem schlechten Jahr mit vielen Schadensbegleichungen die gestiegenen Ausgaben auf alle Versicherungsnehmer umlegt, auch wenn diese selbst keinen Unfall verursacht haben und in der SF-Klasse sogar gesunken sind, alles bei gleicher Regional- und Typklasse.

Ein Händler hat daruber hinaus die Möglichkeit, diese Verluste steuerlich abzusetzen, sodass ihm schlussendlich kein direkter Schaden entsteht. Was ihm nicht ersetzt wird, ist der Arbeitsaufwand, der damit verbunden ist und davor scheuen sich manche Unternehmer und stellen sich daher quer.
0
@Louce:
Im DVD-Player könnte eine Bombe versteckt oder auf dem Laptop Viren installiert sein Wink

Der Denkfehler scheint zu sein, dass man überhaupt nicht abstrahieren soll, *was* mit dem Produkt beim Testvorgang passiert sein *könnte*

Als Kunde habe ich das Testrecht, deswegen darf ich es auch ausüben. Weist mir der Händler einen unsachgemäßen Gebrauch nach, kann ich ebenfalls gegen seine Behauptung klagen.

Dass ich eine Jacke einfacher testen kann als ein Parfum ist klar. Aber Jacke und Parfum sind zwei grundverschiedene Dinge. Und es geht hier eben nicht um Ladengeschäfte, sondern um Fernabsatz. Deswegen leuchtet es mir ein, dass der Händler ein gewisses Riskio tragen muss, aber auch seine Rechte hat (siehe u.a. Olorosos Beitrag bzw. die AGBs).
Zuletzt bearbeitet von Meinereiner am 14.02.2013 - 05:34 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
0
Louce:

Ein Vergleich: Wenn ich bei einer online-Handelsfirma eine Flasche Wein kaufe und dann nach einem Schluck davon zurück geben will, könnte der Händler berechtigterweise sagen, dass der Wein, der geöffnet ist, keinerlei Wert mehr für ihn hat (und alle anderen würden mich berechtigterweise für bekloppt halten).
Jetzt reagiert ein Parfum auf Sauerstoffkontakt nicht so drastisch, wie ein Wein... aber im Grunde ist der Vorgang ziemlich vergleichbar. Und hätte ich noch nicht entkorkt, sondern nur die Banderole abgemacht, dann könnte die Händlerseite genau so argumentieren auch ohne Sauerstoffkontakt.

Der Vergleich hinkt doch sehr ... Lebensmittel und Getränke sind vom Umtausch ausgeschlossen.
0
Das Beispiel mit dem Wein trifft es recht gut. Überhaupt scheint die Rückgeberitis sich immer mehr breit zu machen. Ich denke an die Kundinnen, die im Laden lange und ausgiebig Lippenstifte testen, um ein paar Tage später das Produkt zurück zu geben, weil ihrem Mann die Farbe nicht gefällt. Oder die Stammkundin, die vor allem Putzmittel und Katzenfutter kauft, aber alle paar Monate eine Wimperntusche zurückbringt, die sie "plötzlich" nicht mehr verträgt. Wir wissen inzwischen langsam, wann sie wieder dran ist;) Nun gut, das liegt dann im Ermessen des Verkäufers, wie weit die Kulanz geht. Da es sich schnell rumspricht, welche Firmen großzügig sind, wird so manchesmal eine Lawine losgetreten.
Aber bei dem angesprochenen Beispiel von Korres und Herrn Wuchsa, da erkenne ich doch ein "Wehret den Anfängen". Wenn das Schule macht, dann sprechen wir doch in Zukunft nicht mehr von Blindkäufen, sondern von Testkäufen. Das kann es nicht sein, im Interesse aller Käufer, denn den Schaden rechnen die Firmen natürlich wieder in ihre Kalkulationen ein.
0
Ich habe einmal einen Duft bei ALzD umgetauscht, da er auslief und zwar ordentlich. War auch gar kein Problem, die zweite Flasche war allerdings genauso undicht - die habe ich dann allerdings behalten.
Da hatte ich auch kein schlechtes Gewissen, denke den werden die auch reklamieren.

Die Rechtslage kenne ich nicht. Aber wenn ich blind etwas bestelle, dass durch meinen Test unverkäuflich wird, würde ich es auch bei nicht Gefallen nicht umtauschen wollen - ich habe die Bestellung ja dann in dem Bewußtsein gemacht, dass es mir nicht gefallen könnte und fände es dem Verkäufer gegenüber unfair.
Faires Verhalten 0
Es kommt darauf an, wie sehr der Verkaeufer den Kaeufer braucht, um seine Waren abzusetzen.

Wenn der Verkaeufer den guten Willen erhalten will, kann er eine Ausnahme machen, und den angebrochenen Flakon als Tester benuetzen. Oder den Inhalt in kleine Abfuellungen fuer Proben-Nutz abfuellen und als Werbegeschenke freigeben.

Wenn der Verkaeufer genug andere Abnehmer hat, kann er sich auf das moralische Recht versetzen und diesen Kunden verlieren.

Der Kaeufer hat eine ziemliche Unverschaemtheit, die angebrochene Flasche ueberhaupt zurueckgeben zu wollen. Es sei denn, bereit zu sein einen verminderten Kaufpreis als Erstattung anzunehmen. Nur dann ist es fair.
0
Turandot:
Aber bei dem angesprochenen Beispiel von Korres und Herrn Wuchsa, da erkenne ich doch ein "Wehret den Anfängen". Wenn das Schule macht, dann sprechen wir doch in Zukunft nicht mehr von Blindkäufen, sondern von Testkäufen. Das kann es nicht sein, im Interesse aller Käufer, denn den Schaden rechnen die Firmen natürlich wieder in ihre Kalkulationen ein.

Sehe ich auch so. Im Licht dieser gesamten Problematik lobe ich mir die Parfümerie Sündhaft, die der Sendung eine kleine Probe des bestellten Dufts beifügt (bei mir haben sie es jedenfalls gemacht), damit man vorher testen kann. Dieser kleine Aufwand ist auf alle Fälle besser, als einen geöffneten und benutzten Duft zurückzubekommen.
Re: Faires Verhalten 0
Pipette:
Es kommt darauf an, wie sehr der Verkaeufer den Kaeufer braucht, um seine Waren abzusetzen.

Wenn der Verkaeufer den guten Willen erhalten will, kann er eine Ausnahme machen, und den angebrochenen Flakon als Tester benuetzen. Oder den Inhalt in kleine Abfuellungen fuer Proben-Nutz abfuellen und als Werbegeschenke freigeben.

Wenn der Verkaeufer genug andere Abnehmer hat, kann er sich auf das moralische Recht versetzen und diesen Kunden verlieren.

Der Kaeufer hat eine ziemliche Unverschaemtheit, die angebrochene Flasche ueberhaupt zurueckgeben zu wollen. Es sei denn, bereit zu sein einen verminderten Kaufpreis als Erstattung anzunehmen. Nur dann ist es fair.

Ein Händler braucht immer Kunden. Ohne diese kann er seine Ware nicht absetzen. Hat er ausreichend Kunden und kann es sich "leisten", Kunden zu verlieren und tritt im Reklamationsfalle abweisend auf, so ist dies garantiert falsches Beschwerdemanagement und eine Unart. Dies hat nichts mit einem moralischen Recht zu tun, denn wo soll dieses herkommen, wenn der Kunde tatsächlich im Recht ist und der Artikel Grund zur Beanstandung gibt?

Es ist keine Unverschämtheit, sondern dient dem Schutz des Verbrauchers. Offensichtlich geht hier die Mehrheit davon aus, dass alle Händler im Netz Heilige sind und alle reklamierenden Käufer moralisch zu tadelnde Parasiten sind.
Der Gesetzgeber hat dem Verbraucher dieses Recht gewährt, da es in diesem Markt mit gewaltigem Wachstum zu einer Notwendigkeit wurde.

Im Gegenzug hat der Gesetzgeber dem Händler das Recht gewährt, die Wertminderung geltend zu machen, d.h. der Käufer muss eine Minderung seines Kaufpreises ohnehin akzeptieren, ob er will oder nicht.

Der Online-Handel boomt. Aber die Branche beklagt sich über hohe Rücklaufquoten und macht trotzdem Jahr für Jahr weiter. Hierbei verrschweigt sie die Angabe von Gewinnen und hält sich bedeckt, indem sie nur die Umsatzzahlen nennt.
Wenn ein Unternehmen hohe Rücklaufquoten hat, dann muss auch das Qualitätsmanagement geprüft werden, denn ich bezweifle sehr, dass 50% der Online-Besteller nur bestellen, um die Ware wieder zurückzuschicken.
0
Ich muss jetzt mal für Venice in die Bresche springen. Da sie nichts genaueres dazu geschrieben hat, gehe ich jetzt mal zu Ihren Gunsten davon aus, das folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
1. Die Kontaktaufnahme erfolgte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware
2. Ihr Test hat keine 10-20ml gekostet.

Die einzige Person, die sich in diesem Fall unverschämt verhält ist Herr Wucha. Er ist nämlich von niemand geringeren als dem Gesetzgeber dazu verpflichtet (!) die Ware zurück zunehmen und, Achtung, den vollen Kaufpreis zuerstatten!
Sollte der Preis des Parfums bei über 40 Euro gelegen haben, muss er zusätzlich die Versandkosten übernehmen! Das Ganze heißt Widerrufsrecht und hat nichts mit der Rückgabe, Umtausch eines Artikels zu tun den ich vor Ort gekauft habe.
Das ist, außer mein gekaufter Artikel ist mangelhaft, nämlich nicht verpflichtend für den Händler sondern reine Kulanz.
In dem Moment in dem ein Händler sich entscheidet einen Onlineshop zu eröffnen, ist ihm klar, dass jeder Kunde das Recht dazu hat. Es ist mir ehrlich gesagt auch völlig unverständlich, warum ihr alle so "Händler freundlich" seit und euch selbst eure eigenen Rechte beschneidet, es gibt klare Regeln für den Versand und an die haben sich alle zu halten sowohl Kunde, als auch Händler.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ich als Kunde vor Fehlkäufen geschützt werde, da ich im Versand keine Chance habe den Artikel auf seine Eigenschaften zu prüfen. Also bekomme ich die Sachen nach Hause und habe 14 Tage Zeit zu schauen ob der Artikel den erwarteten Eigenschaften entspricht. Und ehrlich, bei Parfum ist es unmöglich ohne daran zu riechen, denn ob die Verpackung toll aussieht interessiert mich dabei herzlich wenig.
Eine Wertminderung, die dabei passiert ist unumgänglich. Demnach haftet dafür auch nicht der Kunde. Kein Mensch kann von seinen Kunden erwarten die Katze im Sack zu kaufen und dafür auch noch das Risiko zu tragen. Wer das will darf keinen Versandhandel führen. Der Witz ist, den "Verlust" trägt er noch nicht einmal selbst, sondern er kann ihn voll umfänglich von der Steuer absetzen, demnach der einzige echte Verlust den der Laden dadurch erleidet ist die halbe Stunde in der ein Mitarbeiter mit der Abwicklung der Retoure beschäftigt ist. Und sorry, auch Retourenbearbeitung gehört zu den üblichen Aufgaben eines Angestellten im Onlineversand. Und Blumen, Wurst, Wein etc. sind was völlig anderes da es sich hierbei um Waren handelt die leicht verderblich sind und in den 4 Wochen der Hin- und Herschickerei schon hinüber, man kann jetzt sagen das sich der Gesetzgeber überlegen sollte es den Passus auf Parfum oder ähnliches aus zudehnen, aber solange das nicht passiert ist, befindet sich Venice im Recht und das Verhalten von Herr Wucha ist, ich nenne es jetzt mal, äußerst grenzwertig.
1
Mandiana:
Eine Wertminderung, die dabei passiert ist unumgänglich. Demnach haftet dafür auch nicht der Kunde. Kein Mensch kann von seinen Kunden erwarten die Katze im Sack zu kaufen und dafür auch noch das Risiko zu tragen. Wer das will darf keinen Versandhandel führen.

Wenn sich das ausbreitet, wird auch niemand mehr einen Versandhandel führen und wir können schauen, wo wir unser Zeug herkriegen... Rolling Eyes
Außerdem muss man sich mal die AGBs des Unternehmens genau ankucken, um zu sehen, ob da Detailregelungen getroffen wurde, die gültig sind.
Der Witz ist, den "Verlust" trägt er noch nicht einmal selbst, sondern er kann ihn voll umfänglich von der Steuer absetzen, demnach der einzige echte Verlust den der Laden dadurch erleidet ist die halbe Stunde in der ein Mitarbeiter mit der Abwicklung der Retoure beschäftigt ist.


Äh: hast Du mal Rechnungswesen, Steuerlehre oder irgendwas aus der Richtung gehabt?!
Nur weil man das voll absetzen kann heißt das nicht, dass man keinen Verlust macht; man kann diesen lediglich vom ohne diesen erwirtschafteten Gewinn abziehen und hat dann eine geringere Basis zur Steuerberechnung; bei einem Stuersatz von 100 % würde das allerdings zutreffen, dass der Staat einem den Verlust voll ersetzt, bei 40 % bleibt man auf den restlichen 60 % sauber selber sitzen... Idea
(dem Aufwand in Höhe des "Verlusts" steht der Minderaufwand in Höhe der "Stuerersparnis" gegenüber, der selbstredend bei Steuersatz < 100 % geringer sein muss, da Steuersatz x "Verlust")
1
Parfum zählt im weitesten Sinne zu Hygieneprodukten. Gebrauchte Kosmetika kann und darf ein Händler nicht weiterverkaufen und hat dadurch bei Rücknahme einen Totalverlust. Wenn kleinere Firmen dann als "privat" diese Produkte in ebay verkaufen ist das rechtlich grenzwertig. Große Unternehmen, wie z. B. ALzD oder Amazon machen das sicherlich nicht. Amazon bietet ja auch -um einiges günstiger-Retouren verschiedenster Artikel an, aber eben keine Kosmetika, da hier eben andere Regeln gelten als z.b. bei einem DVD-Player. Die Rücknahme bei Kosmetik ohne den Wertverlust geltend zu machen ist somit Kulanz, da diese Artikel ja nicht mehr gebraucht verkauft werden dürfen und im Normalfall vernichtet werden.

Auch wenn hier auf Rechte gepocht werden, sollte man sich in die Lage des Händlers versetzen. Wenn das alle so handhaben würden mit dem Umtausch schadet das dem Unternehmen und der Verlust wird natürlich auf die Preise aufgeschlagen. Wenn wir jetzt alle munter Originalflacons bestellen, testen und wieder zurückschicken würden, bräuchte sich hier ja auch keiner mehr um Proben zu kümmern.

Als sozial denkender Mensch ist es meiner Meinung nach "recht unverschämt" dem Unternehmer gegenüber auf das Rückgaberecht zu pochen, auch wenn die Gesetze eben nicht jeden Fall berücksichtigen können. Zumal tut es mir in der Seele weh, wenn kaum benutzte Parfums im Müll landen.
26 - 50 von 265
Bei Antworten benachrichtigen
Übersicht Parfum allgemein Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa
Gehe zu