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Kein Parfümversand für Privatleute?

Kein Parfümversand für Privatleute? vor 9 Jahren
Ich wurde heute in einem anderen Forum darauf aufmerksam gemacht, dass Hermes eigentlich gar kein Parfüm versendet (habe mich darüber beschwert, dass sie mein Päckchen bei 40° einfach vor die Haustür gelegt hatten). Daraufhin habe ich gegoogelt und das hier gefunden:
www.vz-nrw.de/parfumversand
Das wäre ja das aus für unsere Tauschgeschäfte, oder was meint ihr?
vor 9 Jahren
Das ist ja nun ein offenes Geheimnis, bei der Menge enthaltenen Alkohols etc., darüber hinaus gehören die ja auch auf der OVP gekennzeichnet, nur macht man das nicht – zumindest hab ich noch nicht drauf geachtet. Spirituosen werden ja auch bestellt und verschickt, und was machen wir hier privat schon anders als die Online-Händler?
vor 9 Jahren
Es würde aber auch bedeuten, dass wir den sogenannten versicherten Versand umsonst bezahlen - weil niemand das verloren gegangene oder beschädigte Paket ersetzen wird.
vor 9 Jahren
Trixie:
Es würde aber auch bedeuten, dass wir den sogenannten versicherten Versand umsonst bezahlen - weil niemand das verloren gegangene oder beschädigte Paket ersetzen wird.

Genau so ist das auch, denn es gibt keinen rechtlichen Anspruch in diesem Fall.
vor 9 Jahren
Mit Spirituosen wuerde ich das nicht unbedingt vergleichen. Es ist zwar in beiden Produkten Alkohol enthalten, jedoch enthalten Parfum und etherische Oele sehr oft VOC (fluechtige organische Stoffe). Diese sind umweltschaedlich und muessen zum Beispiel bei einem Import von Deutschland in die Schweiz extra Abgaben bezahlen (CHF 3.- je kg netto).
vor 9 Jahren
Stefanu155:
Trixie:
Es würde aber auch bedeuten, dass wir den sogenannten versicherten Versand umsonst bezahlen - weil niemand das verloren gegangene oder beschädigte Paket ersetzen wird.

Genau so ist das auch, denn es gibt keinen rechtlichen Anspruch in diesem Fall.

Oha. Das heißt, vers. Versand unnötig bei unseren Souk-Deals Surprised ? Oder auch bei online-Parfümkäufen Confused
vor 9 Jahren
Ist es beschädigt ? Dann vielleicht. Ist es weg? Dann habt ihr eben mit Zitronen gehandelt .. Cool
vor 9 Jahren
** ....kann das dramatische Folgen zeitigen. Da rückt die Feuerwehr aus, weil Chemikalien aus einem Päckchen tropfen, andernorts sorgt ein Brand im Transporter für ABC-Alarm.**

**Laut AGB tragen die Kunden das Risiko und die Kosten, wenn‘s dann ätzt, knallt oder brennt, wenn andere Pakete beschädigt oder Menschen verletzt werden. Dazu zählen etwa bei GLS auch alle Kosten, die entstehen "um Gefahren abzuwehren und zu beseitigen", wie "Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung und Reinigung".**

DAS finde ich viel schlimmer! Shocked
vor 9 Jahren
Achilles:
Spirituosen werden ja auch bestellt und verschickt, und was machen wir hier privat schon anders als die Online-Händler?

Ich denke ne ganze Menge, da gewerbliche Händler sicher anders behandelt werden, was die Haftung angeht (ich denke mal, da kommt die Transportfirma im Zweifel schneller an ihr Geld, wenn es hart auf hart kommt) bzw. man es da eher so Auslegen kann, dass die darüber informiert sein müssen, was für Gefahrengüter sie versenden oder gar, dass sie diese nicht verkaufen dürfen, wenn sie keine Gefahrgut-Schulung oder ähnliches haben.

Beim Versand und Widerrufsrecht gibt es ja da auch meilenweite Unterschiede. Bestellst du was als Endverbraucher muss der Paketdienst es dir bis an die Haustür bringen (auch wenn du im 10. Stock wohnst), bestellst du das Gleiche als Gewerblicher, nur bis zur Bordsteinkante. Ebenso hast du bei Bestellung als Gewerblicher kein Widerrufsrecht, nur als Privatperson.
vor 9 Jahren
Franciska:
Beim Versand und Widerrufsrecht gibt es ja da auch meilenweite Unterschiede. Bestellst du was als Endverbraucher muss der Paketdienst es dir bis an die Haustür bringen (auch wenn du im 10. Stock wohnst),

Ich glaube, es gilt da die Regel, "bis zur 1. verschließbaren Tür", oder sowas in der Art, und das wäre dann meist nur die Eingangstür. Auch, wenn der Paketbote das meist totzdem bis zur eigenen Wohnung hochbringt, eigentlich müßte er es nicht.
vor 9 Jahren
Interessante Sendung zu diesem Thema:

www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sen dungen/postauto112.html
LG
Riechegut
vor 9 Jahren
DHL - Regelungen für den nationalen Versand:
www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/a gb-2013/infoblatt-gefahrgut-deutsch-072015.pdf
Keine Ahnung, ob man daraus schlau wird. Für ein genaueres Studium ist es heute Abend zu spät...
vor 9 Jahren
Ich habe in den vergangen Stunden auch mal versucht, zu kapieren, was nun eigentlich Sache ist. Ohne dass ich jetzt in irgendeiner Weise dafür die Hand ins Feuer legen kann, dass ich alles richtig verstanden habe, ist die Situation folgende:

- zunächst mal das einfache: der Hermes-Versand schließt - zumindest für Privatleute - von vorn herein alles von der Beförderung aus, was den Gefahrgutvorschriften unterliegt und weist in der Tat in den AGB darauf hin, dass der Einlieferer für Schäden haftet, die daraus resultieren, dass in einer Sendung ein eigentlich ausgeschlossener Gegenstand enthalten ist. Nachdem Parfüm in der Tat als Gefahrgut eingestuft ist, gilt also: kein Parfümversand und im Falle, dass man es doch macht, die Gefahr für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden.

- Bei DHL ist der Parfümversand prinzipiell möglich, sofern die Menge nicht zu groß wird
- Für die Mengen gibt es im Prinzip 2 offizielle Vorschriften:
a) die in der einschlägigen Verordnung (das Ding heißt ADR und ist - leider nur auf Englisch - unter www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi /adr/adr2015/ADR2015e_WEB.pdf verfügbar) angegebene "Begrenzte Menge" (limited quantity), die bei Parfum bei 5 Liter pro Sendung liegt (für diejenigen, die es kontrollieren wollen: im PDF auf S. 332/333, UN Nr. 1266)
b) die ebenfalls in der ADR angegebene "Freigestellte Menge", die bei Parfum je nach Beschaffenheit bei 500 oder 1000 ml pro Sendung liegt, wobei jedes Einzelgebinde (in unserem Fall Flakon, Apo, TZ o. ä.) maximal 30 ml enthalten darf
- DHL erlaubt in seinen Paketen (d. h. versicherte Variante) prinzipiell den Versand von Gefahrstoffen in der "Begrenzten Menge" nicht jedoch in der - deutlich kleineren - "Freigestellten Menge". Da bei Sendungen, die nur die freigestellte Menge enthalten, die ADR nicht ganz so hohe Anforderungen an die Verpackung stellt, interpretiere ich diese - zunächst etwas absurde - Aussage so, dass DHL IMMER eine Verpackung verlangt, die auch für den Versand der begrenzten Menge zugelassen ist.
- Unabhängig von den Vorschriften in der ADR stellt DHL aber eigene Mengenbegrenzungen auf. Diese liegen bei Parfum (UN-Nr. 1266, Klasse 3, Klassifikationscode F1, Verpackungsgruppe II bzw. III, alles nach PDF, S. 332-333) bei maximal 4 Liter pro Sendung und maximal 1 Liter pro Einzelgebinde.
- Die Verpackung muss, wie gesagt, den Vorschriften des ADR entsprechen. Worin die genau bestehen, muss ich in den nächsten Tagen allerdings nochmal ausfindig machen.
- Außerdem muss die Sendung mit einem Gefahrgutlabel gekennzeichnet sein. Das scheint allerdings ein für alle Arten von Gefahrgut einheitliches Symbol zu sein, sodass wir Parfumos das ohne uns durch irgendwelche Papierberge wühlen zu müssen auch einfach standardmäßig auf unsere Sendungen draufkleben könnten. (Ich möchte nur das Gesicht der Schalterbediensteten sehen, wenn die plötzlich mit einem solchen Gefahrgutlabel konfrontiert werden Smile )
- Sofern die Sendung ordnungsgemäß verpackt und mit Gefahrgutlabel versehen ist, muss der Einlieferer nicht mehr für Schäden haften. Es kann allerdings sein, dass "ordnungsgemäße Verpackung" bedeutet, dass die irgendein Prüfsiegel tragen muss, was es für uns Privatverbraucher dann doch wieder schwierig machen würde, die Bedingungen zu erfüllen.
- In jedem Fall wird die Verpackung aber so viel Platz brauchen, dass ein Versand als Groß- oder Maxibrief nicht mehr möglich ist.
- Ohnehin ist der Gefahrgutversand per Brief in den AGB für den Brief im engeren Sinne nicht genauer geregelt. Das ist somit bestenfalls eine Grauzone.
- Offiziell erlaubt ist - unter denselben Bedingungen wie beim Paket - jedoch der Gefahrgutversand in "briefähnlichen Sendungen", zu denen u. a. Päckchen und Warensendungen gehören. Für den unversicherten Versand müsste die Parfumo-Community daher eigentlich auf diese Versandvarianten umsteigen
- ansonsten DHL bietet zwar Geschäftskunden nach spezieller Vereinbarung die Möglichkeit, auch normalerweise nicht erlaubte Güter zu verschicken, da der Parfümversand jedoch wie erwähnt, unter diejenigen Kategorien fällt, deren Versand ohnehin prinzipiell bereits möglich ist, besteht von DHL / Post-Seite KEIN Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden (in wieweit man als Privatmann die betreffenden Bedingungen z. B. hinsichtlich der Verpackung einhalten kann, steht natürlich noch auf einem anderen Blatt)

Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich, und hilft etwas weiter.
vor 9 Jahren
Und werdet ihr jetzt euer "Sendeverhalten" ändern? Also ich habe gerade noch ein Päckchen für Hermes gepackt. Erstens ist der Hermesladen vor meiner Haustür, zweitens ist das die günstigste Art, eine Sendungsnachweis zu haben. Bei der Post gibt es den ja erst als Paket, oder? Und das finde ich jetzt wirklich zu teuer.
vor 9 Jahren
Colognissimo:
[...] Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich, [...]

ähm - nö Laughing. Liegt aber wohl an dem ausgeklügelten Regelsystem Wink.

Also habe ich das jetzt richtig verstanden: Parfümversand ist für Privatpersonen nur unter bestimmten Bedingungen versichert (zumindest bei dHL), die aber ohnehin keiner erfüllt?
vor 9 Jahren
Also solange hier die Transportfirma nicht bei jedem einzelnen Lieferservice also z. B. DHL Päckchen/Paket aufklärt, dass Parfüm etc nicht reingehört, sehe ich für mich keinen Grund. UND: wir sind ja Haftpflichtversichert oder bin ich da etwas blauäugig?

LG
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