Ich habe in den vergangen Stunden auch mal versucht, zu kapieren, was nun eigentlich Sache ist. Ohne dass ich jetzt in irgendeiner Weise dafür die Hand ins Feuer legen kann, dass ich alles richtig verstanden habe, ist die Situation folgende:
- zunächst mal das einfache: der Hermes-Versand schließt - zumindest für Privatleute - von vorn herein alles von der Beförderung aus, was den Gefahrgutvorschriften unterliegt und weist in der Tat in den AGB darauf hin, dass der Einlieferer für Schäden haftet, die daraus resultieren, dass in einer Sendung ein eigentlich ausgeschlossener Gegenstand enthalten ist. Nachdem Parfüm in der Tat als Gefahrgut eingestuft ist, gilt also: kein Parfümversand und im Falle, dass man es doch macht, die Gefahr für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden.
- Bei DHL ist der Parfümversand prinzipiell möglich, sofern die Menge nicht zu groß wird
- Für die Mengen gibt es im Prinzip 2 offizielle Vorschriften:
a) die in der einschlägigen Verordnung (das Ding heißt ADR und ist - leider nur auf Englisch - unter
www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi
/adr/adr2015/ADR2015e_WEB.pdf verfügbar) angegebene "Begrenzte Menge" (limited quantity), die bei Parfum bei 5 Liter pro Sendung liegt (für diejenigen, die es kontrollieren wollen: im PDF auf S. 332/333, UN Nr. 1266)
b) die ebenfalls in der ADR angegebene "Freigestellte Menge", die bei Parfum je nach Beschaffenheit bei 500 oder 1000 ml pro Sendung liegt, wobei jedes Einzelgebinde (in unserem Fall Flakon, Apo, TZ o. ä.) maximal 30 ml enthalten darf
- DHL erlaubt in seinen Paketen (d. h. versicherte Variante) prinzipiell den Versand von Gefahrstoffen in der "Begrenzten Menge" nicht jedoch in der - deutlich kleineren - "Freigestellten Menge". Da bei Sendungen, die nur die freigestellte Menge enthalten, die ADR nicht ganz so hohe Anforderungen an die Verpackung stellt, interpretiere ich diese - zunächst etwas absurde - Aussage so, dass DHL IMMER eine Verpackung verlangt, die auch für den Versand der begrenzten Menge zugelassen ist.
- Unabhängig von den Vorschriften in der ADR stellt DHL aber eigene Mengenbegrenzungen auf. Diese liegen bei Parfum (UN-Nr. 1266, Klasse 3, Klassifikationscode F1, Verpackungsgruppe II bzw. III, alles nach PDF, S. 332-333) bei maximal 4 Liter pro Sendung und maximal 1 Liter pro Einzelgebinde.
- Die Verpackung muss, wie gesagt, den Vorschriften des ADR entsprechen. Worin die genau bestehen, muss ich in den nächsten Tagen allerdings nochmal ausfindig machen.
- Außerdem muss die Sendung mit einem Gefahrgutlabel gekennzeichnet sein. Das scheint allerdings ein für alle Arten von Gefahrgut einheitliches Symbol zu sein, sodass wir Parfumos das ohne uns durch irgendwelche Papierberge wühlen zu müssen auch einfach standardmäßig auf unsere Sendungen draufkleben könnten. (Ich möchte nur das Gesicht der Schalterbediensteten sehen, wenn die plötzlich mit einem solchen Gefahrgutlabel konfrontiert werden
)
- Sofern die Sendung ordnungsgemäß verpackt und mit Gefahrgutlabel versehen ist, muss der Einlieferer nicht mehr für Schäden haften. Es kann allerdings sein, dass "ordnungsgemäße Verpackung" bedeutet, dass die irgendein Prüfsiegel tragen muss, was es für uns Privatverbraucher dann doch wieder schwierig machen würde, die Bedingungen zu erfüllen.
- In jedem Fall wird die Verpackung aber so viel Platz brauchen, dass ein Versand als Groß- oder Maxibrief nicht mehr möglich ist.
- Ohnehin ist der Gefahrgutversand per Brief in den AGB für den Brief im engeren Sinne nicht genauer geregelt. Das ist somit bestenfalls eine Grauzone.
- Offiziell erlaubt ist - unter denselben Bedingungen wie beim Paket - jedoch der Gefahrgutversand in "briefähnlichen Sendungen", zu denen u. a. Päckchen und Warensendungen gehören. Für den unversicherten Versand müsste die Parfumo-Community daher eigentlich auf diese Versandvarianten umsteigen
- ansonsten DHL bietet zwar Geschäftskunden nach spezieller Vereinbarung die Möglichkeit, auch normalerweise nicht erlaubte Güter zu verschicken, da der Parfümversand jedoch wie erwähnt, unter diejenigen Kategorien fällt, deren Versand ohnehin prinzipiell bereits möglich ist, besteht von DHL / Post-Seite KEIN Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden (in wieweit man als Privatmann die betreffenden Bedingungen z. B. hinsichtlich der Verpackung einhalten kann, steht natürlich noch auf einem anderen Blatt)
Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich, und hilft etwas weiter.