Ich erlaube mir einfach mal, hier FragFrog zu zitieren, der dieses Thema an anderer Stelle gut zusammengefasst hat.
FragFrog:Man darf ein Parfum, das man online gekauft hat, auch nach dem Öffnen noch retournieren und der Händler ist verpfichtet nach Fernabsatzgesetz, den Kaufbetrag zu erstatten.
Natürlich gilt das nicht, wenn der Kunde den halben Flakon leert. Dazu gibt es Fälle, wo der Konsens in etwa lautet, dass der Kunde max. ca. 5% des Inhalts aufbrauchen "darf".
Theoretisch ist eine Rückgabe somit auch bei "Nichtgefallen" möglich. Ob man das moralisch vertretbar findet, wenn der Kunde das so handhabt, das darf jeder selbst entscheiden.
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Es gibt Verkäufer, die wollen vom gesetzlichen Rückgaberecht nichts wissen und sehen ihre Ware grundsätzlich und unumstößlich immer als über jeden Zweifel erhaben an - mit denen darfst du dann Tage lang über sowas diskutieren... - ich hatte selbst mal einen solchen Fall erlebt. Und DA macht dann das Rückgaberecht - das übrigens EU weit gilt! - absolut Sinn!
Und noch was - ich habe das schon oft hier im Forum geschrieben, aber hier gerne noch einmal:
Eine Folie(nverpackung) eines Parfums (das, was um den Karton herum ist), ist KEINE Versiegelung - wie z.B. bei Datenträgern, die hier unpassenderweise zum Vergleich herangezogen wurden.
Ebenso sind Parfums keine "Hygieneartikel, die aus gesundheitlichen Gründen vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen" werden dürfen. Wären solche gesundheitliche Bedenken tatsächlich angebracht, glaubt ihr wirklich, es würden dann noch Tester bei Douglas und Co in den Regalen stehen? Die Viren und Bakterien auf den Sprühknöpfen, findet ihr ebenso an Türklinken, Knöpfen von Aufzügen, Griffen von Einkaufswägen usw.. Und bei "normalen" Gebrauch, wenn es nicht gerade Schüttflakons sind, ist ein Austausch von Körperausscheidungen und dem Inhalt des Flakons sowieso eher unmöglich, hinzu kommt noch der hohe Alkoholanteil, der desinfizierend wirkt.
Wer es immer noch nicht glaubt, bitte hier klicken und einfach mal durchlesen:
www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung---f1565
66.htmlwww.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ko
smetik.htmwww.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-origina
lverpackung.htm Es handelt sich übrigens um die Richtlinie 2011/83/EU.