Mir ist aufgefallen, dass dm.de nun viel detailliertere Angaben zu Parfum-Inhaltsstoffen macht als früher. Offenbar liegt das an der o.g. EU-Verordnung vom Juli 2023, die Produzenten noch ein Jahr Zeit gibt (bis Ende Juli 2026), um etwa 50 zus. Stoffe auf Verpackungen anzugeben. Ich dachte, dazu müsste es schon einen Thread geben, aber konnte keinen finden (übrigens auch nicht auf Basenotes und Fragrantica; Korrektur: einen kurzen Basenotes-Thread gibt es doch: link). Und die meisten Webshops sind wohl noch nicht tätig geworden.
Z.B. erfährt man neuerdings - wenn ich die chemischen Bezeichnungen richtig verstehe -, dass 4711 Linalyl-Acetat, Orangenöl, Zitronenöl, Pinen, Terpineol, Geranyl-Acetat, Lavendelöl, Terpinolen, Kampfer, Beta-Caryophyllen, Alpha-Terpinen, Eukalyptusöl, Iso-E, Galaxolide und Carvon enthält. Sollte dem Volumen nach sortiert sein, also offenbar nicht viel Iso-E und Galaxolide. Die restlichen Stoffe könnten wohl alle aus äth. Ölen stammen. Früher waren nur Limonen, Linalool, Citral, Geraniol, Hydroxy-Citronellal und Citronellol angegeben. Zum Vergleich die aktuelle Produkt-Webseite und ein archivierter Snapshot von 2016.
Die 4711-Formel ist eh weitgehend bekannt, aber z.B. beim Klassiker "Tosca" (na ja, bei DM in einer jüngeren EdP-Version) zeigt die Liste, dass ungewöhnlich viel Jonon enthalten ist (das konnte man auch früher schon erfahren), viel Ylang-Ylang-Öl, Patschuliöl und Vanillin – all diese Stoffe werden noch vor Linalool und Cumarin genannt. D.h. die Ylang-Ylang-Note ist offenbar echt, will sagen sowohl einigermaßen hochdosiert als auch natürlich. Andererseits erfährt man, dass z.B. Iso-E und Galaxolide hier nicht zugesetzt wurden. D.h. falls "hexamethylindanopyran" tats. alle Arten von Galaxolide abdeckt und "Tetramethyl acetyloctahydronaphthalenes" (im Plural) alle Arten von Iso-E. Und vorausgesetzt, dass die dm-Angaben korrekt sind und auch korrekt geordnet. Wobei der übliche Hinweis, dass letztlich nur die Angaben auf den Verpackungen zählen, nicht einmal dabei steht.
Hier noch der Link zur Verordnung: 2023/1545
Und die Verordnung von 2009, die durch die neue Verordnung angepasst wird: 1223/2009
Die 2009-Verordnung hatte schon zwischenzeitlich viele, meist kleine, Änderungen erfahren, aber, soweit ich das überblicke, kaum Änderungen an Kennzeichnungspflichten. (2022 kamen wohl BHT/ Butylhydroxytoluol und Methylsalicylat/ Salicylsäure-Methylester dazu [Korrektur: betraf wohl nur Höchstwerte - und BHT musste als Hilfsstoff wohl eh schon immer genannt werden]; 2013 wurden einige Dutzend Höchstwerte eingeführt oder angepasst.) Demnach sollte fast alles, was im Anhang der 2023er-Verordnung genannt wird, bedeuten, dass diese Stoffe neuerdings angegeben werden müssen, wenn die Konzentration 0,001% übersteigt -- mit ein paar Ausnahmen unter Ziffer 1 (wohl bloß Citral, Isoeugenol, Citronellol, Limonen, Benzylalkohol), die vorher schon kennzeichnungspflichtig waren.
Aus den Erwägungsgründen 2023: "Der Wissenschaftliche Ausschuss [...] bestätigte, dass die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 [...] der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführten allergieauslösenden Duftstoffe nach wie vor relevant sind. Darüber hinaus wurden 56 weitere allergieauslösende Duftstoffe ermittelt [...]." Also 27 Einträge waren's, und nun sind es 83. Korrektur: Nope *seufz*, Eintrag Nr. 45 betriff Benzylalkohol, welcher unter 68 erneut behandelt wird. Also stimmt die überall genannte Anzahl von 26 – und neuerdings 82.