vor 11 Jahren 0
Achilles:
Würde auch sagen, dass das Diebstahl ist...er füllt sich etwas ab von einer Sache, vom Eigentum eines anderen, dazu noch mit Vorsatz. Nimmt sie zwar nicht im Ganzen, aber in Teilen mit, Teile werden dann auch zu Sachen/körperlichen Gegenständen - auch wenn es Parfum ist, dann eben eine Flüssigkeit, die nicht ihm gehört.
Die Tester sind ja zum testen da, nicht zum ml- weise abfüllen. Hätte der Inhaber ihm es gestattet, sich was abzufüllen, manche geben ja auch Pröbchen mit - wäre das was anderes.
Von meinem Rechtempfinden sehe ich die Sache annähernd zu 100 % genau so, aber ist das auch juristisch haltbar.
Streng genommen wurde doch eigentlich nur etwas genommen, was ehe jedem frei zur Verfügung steht nur eben nicht in "haushaltsüblichen Mengen".
Soblad ein Verkäufer oder der Inhaber sagt, man möge das doch bitte unterlassen ist die Sache klar. Nur solange dies nicht passiert ...?
Ich weiß, das Thema könnte man überspitzen: Ein voller 100 ml Tester wird zu 98 % umgefüllt und den Tester mit 2 ml Restinhalt stellt man ins Regal zurück, klar. Aber trotzdem: Wo endet der Test und wo beginnt der Diebstahl?
Vielleicht ist es sogar umgekehrt und wir müssten eigentlich fragen, ob wir den Teststreifen, den wir gerade besprüht haben, behalten dürfen.
Damit wir uns nicht Falsch verstehen. Ich denke auch, dass es Diebstahl ist. Und jeder, der das mit meinen Flakons machen sollte, dem würde ich von Herzen kommend die §$*@# (übrigens auch eine Straftat).Es ist nur einfach eine Frage, die mir durch den Kopf schoss.