Geplante EU-Verbote - Betroffene Duftstoffe und Parfums
vor 10 Jahren
Geplante EU-Verbote & Grenzwerte - Betroffene Duftstoffe & Parfums -
Liebe Parfumos,
folgend die wichtigsten Informationen der AG zum Thema Verbot und Deklarationspflicht von Duftstoffen durch die geplante Änderung der EU-Kosmetikverordnung. Wer dazu die Quellen und weitere Informationen zum Thema lesen will, kann hier schauen.
Das Wichtigste vorab: Die geplanten zusätzlichen Einschränkungen und Verbote sind ein Thema für alle Verwender von Parfums und sonstigen kosmetischen Produkten wie Duschgels, Cremes etc., sowohl von konventionellen als auch Naturkosmetik-Herstellern. Sie betreffen vorhandene Produkte genauso wie die zukünftige Entwicklung, egal ob Nische, Designer oder Starduft.
Die von Einschränkung und Verbot betroffenen Duftstoffe sind keine Nebeningredienzien, sondern elementare Bestandteile der Parfumschöpfung. Sie zu reglementieren hieße, die Parfumerie wesentlich zu ändern. Die ursprünglich im SCCS-Gutachten empfohlene Begrenzung käme einem Verbot gleich (weil 0,001 % im fertigen Leave-On-Produkt fast immer unterhalb der Geruchswahrnehmungschwelle wäre, was Verwendung sinnlos machte). Die derzeit zur Diskussion stehende Deklarationspflicht oberhalb dieses Wertes würde demnach eine generelle Deklarationspflicht bedeuten.
Unter eine solche faktisch generelle Deklarationspflicht, und damit einer Kennzeichnung als prinzipiell schädlich, fielen grundlegend wichtige Parfumelemente (vergleichbar mit Primär- und Sekundärfarben auf der Farbpalette eines Malers).
Betroffen sind rund 90% aller aktuell erhältlichen Parfüms, die neu formuliert werden müssten um die zusätzlichen Grenzwerte für Deklaration nicht zu überschreiten bzw. die neuen Verbote einzuhalten. Eine Änderung, die die Hersteller mehrere hunderttausend Euro kosten könnte und die sich kleinere Unternehmen kaum oder gar nicht werden leisten können.
Zusätzlich würden auch die hohen Kosten für zusätzliche toxikologische Gutachten dazu führen, dass viele Inhaltsstoffe verschwinden, da die Produzenten die daraus resultierenden Kosten nicht tragen können oder wollen. Düfte, die im Duftprofil nicht erhalten werden können oder bei denen die Kosten dafür zu hoch sind, werden gänzlich vom Markt genommen.
Solche Restriktionen beschränken darüber hinaus schwerwiegend die Entwicklung von allen kosmetischen Produkten, insbesondere dann, wenn sie natürliche Inhaltsstoffe enthalten.
Der Wegfall oder die Unattraktivität von mehr und mehr wichtigen Riechstoffen ist weder eine Herausforderung noch eine kreative Möglichkeit für die Parfümeure, denn es gibt für kein Naturprodukt auch nur annähernd einen synthetischen Ersatz, selbst wenn die Rekonstruktion auf „hochkarätigster Forschung“ basiert.
Es ist also mitnichten nur ein Thema für Vintage-Liebhaber oder Nischenparfumverwender, sondern betrifft letztendlich alle Düfte und beschränkt auch die Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung von Parfums ganz außerordentlich!
Zum Thema Allergieauslösung durch Duftstoffe:
• Die seltene individuelle Unverträglichkeit eines Parfums stellen Verbrauchende leicht und unmittelbar an sich selbst
fest und können selbstbestimmtes Meideverhalten anwenden, ohne Risiko auf sich zu nehmen.
• Es gibt kein Auslösen neuer Unverträglichkeit durch nicht selbstbestimmte Aussetzung: Sensibilisierung durch Parfumbenutzung anderer ist unmöglich. Das hat das Bundesumweltamt in einer Studie überprüft. Demnach stellen Kontaktallergene, die inhaliert werden können, keine Gefährdung dar, allergische Symptome nach Einatmen zu entwickeln (auch nicht bei Menschen mit bereits vorhandener Allergie).
• Es gibt weiterhin wissenschaftliche Einwände gegen die dem Gutachten zugrunde liegenden Methoden (Patch-Test) und Zweifel an der Zweckdienlichkeit der ermittelten Grenzwerte. Daher ist auf der Suche nach einer besseren Lösung ein umfassendere Diskurs notwendig, denn die Gesetzesänderung alleinig basierend auf dem Gutachten ist nicht geeignet, tatsächliche Risiken adäquat zu beurteilen. Das erkennt auch die EU-Kommission, die im Wege des IDEA-Projekts (www.ideaproject.info/about-idea) den Versuch einer solchen gründlicheren Befassung unterstützt.
Folgende Duftstoffe sollen verboten werden: Eichenmoos, Baummoos, Lyral
(Genau genommen werden neben Lyral® (HICCA) Chloroatranol und Atranol, die allergenen Bestandteile von Evernia prunastri (Eichenmoos) und Evernia furfuracea (Baummoos), verboten).
• Eichenmoos:
Eichenmoosextrakte sind Ecksteine und unentbehrliche Bestandteile der Chypre- und Fougère-Duftfamilien und werden in Eaux de Cologne und Orientalen eingesetzt.
Es ist unmöglich, den spektakulären und nachhaltigen, sich über den gesamten Duftablauf eines Parfüms ziehenden Einfluss des Eichenmooses durch eine Kombination von Chemikalien zu simulieren. Eichenmoos bringt eine fast unendliche Fülle an Nuancen in eine Komposition ein: über algig-meerwasserartige, warm-waldige, holzig-animalische bis hin zu süß-tabakartigen und harzigen Elementen reicht das Spektrum. Einzig die echten Naturprodukte vermögen der Komposition Leben, Tiefe, Haftung und Fülle und Geschmeidigkeit zu verleihen.
Einige bekannte betroffene Parfums:
über 2100 Düfte in der Datenbank, allein 136 Düfte ab 2013 sind gelistet
Bsp: Mitsouko, Bottega Veneta, Back to Black, Memoir und Lyric Woman, Roma Imperiale, Eau des Merveilles, Vol de Nuit,Opium, Habanita EdP, No. 5, No.19, Eau Sauvage, Quasar, Vétiver Extraordinaire, Creed Aventus, Terre d'Hermès, Cool Water, Quasar, Chypre Palatin, Les Royales Exclusives - Spice and Wood, CK One, Back to Black, L'Air du Désert Marocain, Duetto, Avignon
Düfte ab 2013: Fate Woman, Monsieur / Huitième Art, Gardez-Moi (2013) / Jovoy Paris, DJ Love / Michael Wendler, Adagio / Sospiro 16S Sulphur / nu_be, Ylang 49 / Le Labo, Pure Mariposa / Ramon Monegal, Royal White / Charriol, La Panthère / Cartier Oilily/Oilily
• Baummoos:
ist Beimoos zu Eichenmoos, da beide nur schwer voneinander zu trennen sind
• Lyral :
hat eine langhaftende, transparent-blumige, weiche Ausstrahlung von hoher Diffusionskraft, es gibt nichts Vergleichbares
Duftnoten: Maiglöckchen, Cyclamen (Alpenveilchen), Lindenblüten
Parfums mit hohem Lyralanteil: Lacoste pour femme, Gaultier "Classique”, Cacharel Noa, Gaultier "Le Male”, Joop "Nightflight”, Boucheron "Jaipur”, Jil Sander "Background”, Dior " Poison" & Flanker, Boudoir (Vivienne Westwood), Rush (Gucci), Freedom for Her (Hilfiger), Classique (Gaultier), Dolce & Gabbana (Dolce & Gabbana), Coco (Chanel), Le Bain (Joop), Aventus (Creed), Carillon pour un ange (Tauer)
Folgende Stoffe/Öle sollen deklarierungspflichtig werden:
Zwölf Duftstoffe (s. Liste ganz unten) würden in der Verwendung voraussichtlich ab einem Hunderttausendstel (0,001%) im (leave-on) Endprodukt deklarierungspflichtig. Allerdings räumt die Kommission ein, dass für die Definition „sicherer“ Grenzwerte für diese zwölf Stoffe sowie weiterer acht Naturextrakte, Forschungsbedarf besteht.
Siehe Pressemitteilung zur öffentlich Konsultation: europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-108_de.h tm
Da diese Duftstoffe in 90% aller eingesetzten ätherischen Öle mehr oder weniger als Hauptbestandteile auftreten, sind diese Öle von der Deklarationspflicht ebenso betroffen.
Die wichtigsten betroffenen ätherischen Öle:
o Ylang Ylang-Öl,
o Basilikumöl, Sternanisöl, Anis und Fenchel,
o Pfefferöl, Rosenöl,
o Zitrusöle:
- Orangenöl und Zitronenöl,
- Limettenöl,
- Mandarinenöl,
- Bergamottöl.
- Grapefruitöl,
o Zimt
o chinesisches Angelikaöl,
o Betel oil to 6.45%,
o Braunes und Gelbes Campher Öl,
o Cangerana oil,
o Zimtblätter- und –Rindenöl,
o Ho Blätter Öl,
o Macis Öl und Muskatnußöl
Es handelt sich im Einzelnen um folgende Stoffe:
o Cinnamal – organische Verbindung die Zimt seinen Duft gibt. Zimtnoten sind schon jetzt so gut wie unmöglich, weil sie von der IFRA stark limitiert sind.
o Cinnamyl Alcohol – balsamische, süße Blumennote die in veresterter Form in Zimtblättern, Perubalsam und Storax vorkommt.
o Citral – in vielen Pflanzen enthalten, insbes. in Zitrusspflanzen wie etwa Petitgrain, Limette, Zitrone und Orange
o Coumarin – kommt natürlich in vielen Pflanzen vor, insbes. in der Tonka Bohne
o Eugenol – natürlich vorkommende Duftstoffverbindung etwa in Nelkenöl, Muskat, Zimt und Lorbeer
o Farnesol – in vielen ätherischen Ölen enthalten, etwa in Zitronell, Neroli, Ylang, Jasmin,Perubalsamöl, Zitronengras, Tuberose, Rose und Tolu
o Geraniol – primärer Bestandteil Rosenöl, Palmarosaöl, Geraniumöl, Lavenderöl, Jasminöl, Zitronellaöl und einer Vielzahl weiterer Öle.
o Hydroxycitronellal – kommt natürlich vor, etwa in Lavendel; der IFRA-Standard lässt hier ausreichend Verwendungsspielraum.
o Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde (HICCA) – falls natürlich vorkommend, z.B. in Muskatöl.
o Isoeugenol – kommt in ätherischen Ölen wie Muskat und Ylang-Ylang vor. Warm, würzig-süße, haftende Gartennelkennote.
o Limonene (oxidiert) – die Rinde der Zitrone und anderer Zitruspflanzen, enthält beträchtliche Mengen dieser Verbindung
o Linalool (oxidiert) – über 200 Pflanzenarten stellen es her, vor allem Minze, Kräuter, Lorbeer, Zimt, Rosenholz, Zitrusfrüchte und Birken
Liebe Parfumos,
folgend die wichtigsten Informationen der AG zum Thema Verbot und Deklarationspflicht von Duftstoffen durch die geplante Änderung der EU-Kosmetikverordnung. Wer dazu die Quellen und weitere Informationen zum Thema lesen will, kann hier schauen.
Das Wichtigste vorab: Die geplanten zusätzlichen Einschränkungen und Verbote sind ein Thema für alle Verwender von Parfums und sonstigen kosmetischen Produkten wie Duschgels, Cremes etc., sowohl von konventionellen als auch Naturkosmetik-Herstellern. Sie betreffen vorhandene Produkte genauso wie die zukünftige Entwicklung, egal ob Nische, Designer oder Starduft.
Die von Einschränkung und Verbot betroffenen Duftstoffe sind keine Nebeningredienzien, sondern elementare Bestandteile der Parfumschöpfung. Sie zu reglementieren hieße, die Parfumerie wesentlich zu ändern. Die ursprünglich im SCCS-Gutachten empfohlene Begrenzung käme einem Verbot gleich (weil 0,001 % im fertigen Leave-On-Produkt fast immer unterhalb der Geruchswahrnehmungschwelle wäre, was Verwendung sinnlos machte). Die derzeit zur Diskussion stehende Deklarationspflicht oberhalb dieses Wertes würde demnach eine generelle Deklarationspflicht bedeuten.
Unter eine solche faktisch generelle Deklarationspflicht, und damit einer Kennzeichnung als prinzipiell schädlich, fielen grundlegend wichtige Parfumelemente (vergleichbar mit Primär- und Sekundärfarben auf der Farbpalette eines Malers).
Betroffen sind rund 90% aller aktuell erhältlichen Parfüms, die neu formuliert werden müssten um die zusätzlichen Grenzwerte für Deklaration nicht zu überschreiten bzw. die neuen Verbote einzuhalten. Eine Änderung, die die Hersteller mehrere hunderttausend Euro kosten könnte und die sich kleinere Unternehmen kaum oder gar nicht werden leisten können.
Zusätzlich würden auch die hohen Kosten für zusätzliche toxikologische Gutachten dazu führen, dass viele Inhaltsstoffe verschwinden, da die Produzenten die daraus resultierenden Kosten nicht tragen können oder wollen. Düfte, die im Duftprofil nicht erhalten werden können oder bei denen die Kosten dafür zu hoch sind, werden gänzlich vom Markt genommen.
Solche Restriktionen beschränken darüber hinaus schwerwiegend die Entwicklung von allen kosmetischen Produkten, insbesondere dann, wenn sie natürliche Inhaltsstoffe enthalten.
Der Wegfall oder die Unattraktivität von mehr und mehr wichtigen Riechstoffen ist weder eine Herausforderung noch eine kreative Möglichkeit für die Parfümeure, denn es gibt für kein Naturprodukt auch nur annähernd einen synthetischen Ersatz, selbst wenn die Rekonstruktion auf „hochkarätigster Forschung“ basiert.
Es ist also mitnichten nur ein Thema für Vintage-Liebhaber oder Nischenparfumverwender, sondern betrifft letztendlich alle Düfte und beschränkt auch die Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung von Parfums ganz außerordentlich!
Zum Thema Allergieauslösung durch Duftstoffe:
• Die seltene individuelle Unverträglichkeit eines Parfums stellen Verbrauchende leicht und unmittelbar an sich selbst
fest und können selbstbestimmtes Meideverhalten anwenden, ohne Risiko auf sich zu nehmen.
• Es gibt kein Auslösen neuer Unverträglichkeit durch nicht selbstbestimmte Aussetzung: Sensibilisierung durch Parfumbenutzung anderer ist unmöglich. Das hat das Bundesumweltamt in einer Studie überprüft. Demnach stellen Kontaktallergene, die inhaliert werden können, keine Gefährdung dar, allergische Symptome nach Einatmen zu entwickeln (auch nicht bei Menschen mit bereits vorhandener Allergie).
• Es gibt weiterhin wissenschaftliche Einwände gegen die dem Gutachten zugrunde liegenden Methoden (Patch-Test) und Zweifel an der Zweckdienlichkeit der ermittelten Grenzwerte. Daher ist auf der Suche nach einer besseren Lösung ein umfassendere Diskurs notwendig, denn die Gesetzesänderung alleinig basierend auf dem Gutachten ist nicht geeignet, tatsächliche Risiken adäquat zu beurteilen. Das erkennt auch die EU-Kommission, die im Wege des IDEA-Projekts (www.ideaproject.info/about-idea) den Versuch einer solchen gründlicheren Befassung unterstützt.
Folgende Duftstoffe sollen verboten werden: Eichenmoos, Baummoos, Lyral
(Genau genommen werden neben Lyral® (HICCA) Chloroatranol und Atranol, die allergenen Bestandteile von Evernia prunastri (Eichenmoos) und Evernia furfuracea (Baummoos), verboten).
• Eichenmoos:
Eichenmoosextrakte sind Ecksteine und unentbehrliche Bestandteile der Chypre- und Fougère-Duftfamilien und werden in Eaux de Cologne und Orientalen eingesetzt.
Es ist unmöglich, den spektakulären und nachhaltigen, sich über den gesamten Duftablauf eines Parfüms ziehenden Einfluss des Eichenmooses durch eine Kombination von Chemikalien zu simulieren. Eichenmoos bringt eine fast unendliche Fülle an Nuancen in eine Komposition ein: über algig-meerwasserartige, warm-waldige, holzig-animalische bis hin zu süß-tabakartigen und harzigen Elementen reicht das Spektrum. Einzig die echten Naturprodukte vermögen der Komposition Leben, Tiefe, Haftung und Fülle und Geschmeidigkeit zu verleihen.
Einige bekannte betroffene Parfums:
über 2100 Düfte in der Datenbank, allein 136 Düfte ab 2013 sind gelistet
Bsp: Mitsouko, Bottega Veneta, Back to Black, Memoir und Lyric Woman, Roma Imperiale, Eau des Merveilles, Vol de Nuit,Opium, Habanita EdP, No. 5, No.19, Eau Sauvage, Quasar, Vétiver Extraordinaire, Creed Aventus, Terre d'Hermès, Cool Water, Quasar, Chypre Palatin, Les Royales Exclusives - Spice and Wood, CK One, Back to Black, L'Air du Désert Marocain, Duetto, Avignon
Düfte ab 2013: Fate Woman, Monsieur / Huitième Art, Gardez-Moi (2013) / Jovoy Paris, DJ Love / Michael Wendler, Adagio / Sospiro 16S Sulphur / nu_be, Ylang 49 / Le Labo, Pure Mariposa / Ramon Monegal, Royal White / Charriol, La Panthère / Cartier Oilily/Oilily
• Baummoos:
ist Beimoos zu Eichenmoos, da beide nur schwer voneinander zu trennen sind
• Lyral :
hat eine langhaftende, transparent-blumige, weiche Ausstrahlung von hoher Diffusionskraft, es gibt nichts Vergleichbares
Duftnoten: Maiglöckchen, Cyclamen (Alpenveilchen), Lindenblüten
Parfums mit hohem Lyralanteil: Lacoste pour femme, Gaultier "Classique”, Cacharel Noa, Gaultier "Le Male”, Joop "Nightflight”, Boucheron "Jaipur”, Jil Sander "Background”, Dior " Poison" & Flanker, Boudoir (Vivienne Westwood), Rush (Gucci), Freedom for Her (Hilfiger), Classique (Gaultier), Dolce & Gabbana (Dolce & Gabbana), Coco (Chanel), Le Bain (Joop), Aventus (Creed), Carillon pour un ange (Tauer)
Folgende Stoffe/Öle sollen deklarierungspflichtig werden:
Zwölf Duftstoffe (s. Liste ganz unten) würden in der Verwendung voraussichtlich ab einem Hunderttausendstel (0,001%) im (leave-on) Endprodukt deklarierungspflichtig. Allerdings räumt die Kommission ein, dass für die Definition „sicherer“ Grenzwerte für diese zwölf Stoffe sowie weiterer acht Naturextrakte, Forschungsbedarf besteht.
Siehe Pressemitteilung zur öffentlich Konsultation: europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-108_de.h tm
Da diese Duftstoffe in 90% aller eingesetzten ätherischen Öle mehr oder weniger als Hauptbestandteile auftreten, sind diese Öle von der Deklarationspflicht ebenso betroffen.
Die wichtigsten betroffenen ätherischen Öle:
o Ylang Ylang-Öl,
o Basilikumöl, Sternanisöl, Anis und Fenchel,
o Pfefferöl, Rosenöl,
o Zitrusöle:
- Orangenöl und Zitronenöl,
- Limettenöl,
- Mandarinenöl,
- Bergamottöl.
- Grapefruitöl,
o Zimt
o chinesisches Angelikaöl,
o Betel oil to 6.45%,
o Braunes und Gelbes Campher Öl,
o Cangerana oil,
o Zimtblätter- und –Rindenöl,
o Ho Blätter Öl,
o Macis Öl und Muskatnußöl
Es handelt sich im Einzelnen um folgende Stoffe:
o Cinnamal – organische Verbindung die Zimt seinen Duft gibt. Zimtnoten sind schon jetzt so gut wie unmöglich, weil sie von der IFRA stark limitiert sind.
o Cinnamyl Alcohol – balsamische, süße Blumennote die in veresterter Form in Zimtblättern, Perubalsam und Storax vorkommt.
o Citral – in vielen Pflanzen enthalten, insbes. in Zitrusspflanzen wie etwa Petitgrain, Limette, Zitrone und Orange
o Coumarin – kommt natürlich in vielen Pflanzen vor, insbes. in der Tonka Bohne
o Eugenol – natürlich vorkommende Duftstoffverbindung etwa in Nelkenöl, Muskat, Zimt und Lorbeer
o Farnesol – in vielen ätherischen Ölen enthalten, etwa in Zitronell, Neroli, Ylang, Jasmin,Perubalsamöl, Zitronengras, Tuberose, Rose und Tolu
o Geraniol – primärer Bestandteil Rosenöl, Palmarosaöl, Geraniumöl, Lavenderöl, Jasminöl, Zitronellaöl und einer Vielzahl weiterer Öle.
o Hydroxycitronellal – kommt natürlich vor, etwa in Lavendel; der IFRA-Standard lässt hier ausreichend Verwendungsspielraum.
o Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde (HICCA) – falls natürlich vorkommend, z.B. in Muskatöl.
o Isoeugenol – kommt in ätherischen Ölen wie Muskat und Ylang-Ylang vor. Warm, würzig-süße, haftende Gartennelkennote.
o Limonene (oxidiert) – die Rinde der Zitrone und anderer Zitruspflanzen, enthält beträchtliche Mengen dieser Verbindung
o Linalool (oxidiert) – über 200 Pflanzenarten stellen es her, vor allem Minze, Kräuter, Lorbeer, Zimt, Rosenholz, Zitrusfrüchte und Birken
Zuletzt bearbeitet von Ginger am 12.03.2014, 14:47, insgesamt 3-mal bearbeitet