vor 3 Jahren
FRAgrANTICDas erste sog. Smartphone war durchaus keine Entwicklung von Apple, sondern von Ericsson (R380), die auch den Begriff Smartphone dafür geprägt haben - so viel dazu. In der Technik verlaufen Entwicklungen häufig parallel, und die die Fimen überbieten sich mit immer neuen Ideen, ihr Produkt besser zu machen. Sie befeuern sich gegenseitig, und jeder entwickelt für sich eigenständig zusätzliche Neuerungen. Die Basis sind hier überdies völlig unterschiedliche Betriebssysteme.
Bei Parfum bewegen wir uns im Bereich der künstlerischen Tätigkeiten. Meiner Ansicht nach steht hier jedem, egal ob Architekt, Bildhauer, Maler, Schriftsteller, Musiker usw. das Recht zu, das man die Werke nicht einfach kopiert und unter anderem Namen vertreibt. Vorgenannte Beispiele sind durch Gesetze geschützt, Parfumeure - warum auch immer - nicht.
Der Begriff Smartphone ist weit auslegbar, Fakt ist aber, alle Smartphones heutzutage basieren bei Funktionsweise, Bedienung und Design auf dem ersten iPhone und nicht auf einem Ericsson R380 oder irgendeinem anderen Gerät. Das ist sehr offensichtlich. Und diese Elemente eines technischen Produktes sind doch sehr wohl ebenfalls der künstlerischen Tätigkeit zuzuordnen und mit Werken eines Malers oder Schriftstellers vergleichbar. Nur hat hier der kreative, künstlerische Prozess für ein spezifisches technisches Produkt stattgefunden. Aber zurück zum Parfum:
Die Verbindung zwischen einem Originalparfum und Dupe ist eine kognitive Leistung desjenigen, der den Zusammenhang zwischen den beiden Düften herstellt. In gewissem Maße muss auch die Verbindung zwischen zwei Smartphones zunächst gedanklich hergestellt werden. Doch die Nachvollziehbarkeit ist in der physischen Welt eher gegeben.
Das Bewusstsein dagegen ist rein subjektiv und für andere Menschen nicht zugänglich. Darum lässt sich aus einer Geruchsassoziation keine juristische Verbindlichkeit ableiten.
Anderes Beispiel: Ein Schriftsteller bedient sich beim Schreiben eines Buches Texten von anderen Personen. Daraufhin kann man ihm vorwerfen, er verletze das Urheberrecht und begehe Raub am geistigen Eigentum.
Doch Sprache ist doch Allgemeingut. Anderen sagen, dass komplexe sprachliche Konstruktionen dennoch eine besondere, schützenswerte Errungenschaft darstellen. Trotzdem bleibt der wirtschaftliche Besitzanspruch auf Wortkombinationen problematisch.
Im Falle von Parfumdupes sind nun nicht einmal mehr Wörter als Diskussionsgrundlage vorhanden, sondern nur eine bestimmte sensorische Wahrnehmung.
Zuletzt bearbeitet von Herzl am 22.12.2020, 08:24, insgesamt einmal bearbeitet