Rückgabe angebrochener Parfüms bei Wuchsa

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Ich möchte mal ganz kurz darauf hinweisen, dass die Preise bei ALzD exakt auf dem Niveau von Läden in der Berliner Friedrichstraße oder dem KaDeWe sind, wo ich nicht nur für fast alle Düfte Tester finde, sondern auf Wunsch auch noch ausführlich beraten werde. Vor diesem Hintergrund muss ich doch ziemlich die Stirn über das Verhalten von Herrn Wuchsa runzeln.

Das Beifügen von Pröbchen wie bei Sündhaft finde prima, so sollte es auch ALzD handhaben.
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Oloroso:
Natürlich nichts, aber da haben wir wieder das Thema des Rückgabe- und Umtauschrechts allgemein. Was kann denn ein Ladengeschäft dafür, wenn ich zu Hause merke, dass ich zur neu gekauften, grünen Jacke mit roten Punkten keine passende Hose habe und die Jacke daher wieder zurückgeben möchte? Auch nichts. Aber viele Menschen machen es und die Geschäfte gehen darauf ein.

Das ist beim Ladengeschäft allerdings reine Kulanz, die sind nicht die Bohne verpflichtet, das zurückzunehmen, wenn es mängelfrei ist... Idea

Siebter:
Das Beifügen von Pröbchen wie bei Sündhaft finde prima, so sollte es auch ALzD handhaben.

Man bekommt doch immer Abfüllungen nach Wunsch dazu Cool
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Siebter:

Das Beifügen von Pröbchen wie bei Sündhaft finde prima, so sollte es auch ALzD handhaben.

Man bekommt bei ALzD exakt drei Proben, je im Wert von bis zu 4€, zu jeder Flakonbestellung mit dazu. Geschenkt. Für 12€ Proben zu bekommen, finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich prima Smile
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Ich bezog mich auf die Praxis bei Sündhaft, dem bestellten Duft eine Probe des selben Duftes beizulegen, so dass man den Flakon gar nicht erst anbrechen muss, um den Duft zu testen.
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Man was habt ihr doch für tolle Gesetze. Bei uns kann man etwas zurück geben, wenn die Ware nicht funktioniert ( Sprüher, oder der Duft ist nicht in Ordnung ),der Flacon beschädigt oder die Ware nicht neu war. Aber nicht weil ich es mir anders überlegt habe oder probiert habe und den Duft nicht mehr will. Surprised

Im Geschäft kann ich ja auch nur testen wenn ein Tester vorhanden ist, wenn keiner da ist kann ich ja auch nicht einfach ein Parfüm auspacken und testen. Die würden vielleicht ein Gesicht machen Laughing

Bei uns schauen die Verkäuferinnen schon kariert wenn junge Mädchen ins Geschäft kommen, sich für den Ausgang schminken, eindieseln und ohne zu kaufen wieder gehen. Es wird beobachtet und beim nächsten Mal ermahnt oder wie ich auch schon gehört habe sogar Hausverbot erteilt.

Aber so wie es gesetzlich bei Euch aussieht kann Venice das nach diesen AGBs tatsächlich zurück geben. Smile
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Siebter:
Ich bezog mich auf die Praxis bei Sündhaft, dem bestellten Duft eine Probe des selben Duftes beizulegen, so dass man den Flakon gar nicht erst anbrechen muss, um den Duft zu testen.

Oh, das wär in der Tat gut gewesen... *seufz*. Wusste gar nicht, dass Sündhaft das so macht.
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@ Monsieur
Ich bin ausgebildete Kauffrau, zwar seit einigen Jahren beruflich anders unterwegs, aber die Gesetze haben sich seit meinem Ausbildungsende diesbezüglich nicht groß geändert.
Steuerlehre hatte ich ehrlich gesagt nicht, ich hab das in der vereinfachten Form damals im Betrieb erklärt bekommen, da ich mich stellenweise auch sehr über ungerechtfertigte Reklamationen geärgert habe. Also ich gebe zu mich da etwas weit aus dem Fenster gelehnt zu haben Embarassed Aber ich muss sagen, es hat mich schon ziemlich geärgert das hier teilweise so getan wurde, als wäre dieses Anliegen eine maßlose Unverschämtheit. Da bin ich etwas übers Ziel geschossen. Ich hoffe mal, dass kann man mir nachsehen, habe eben im Eifer des Gefechts mein gefährliches Halbwissen raus gehauen.
So ganz allgemein in die Diskussion
Ich finde es sehr schwierig wenn hier Ausdrücke verwendet werden, wie "unsozial", unverschämt oder ähnliches, wenn man von seinen gesetzlich verbürgten Rechten Gebrauch machen will.
Händler sind keine Non-Profit-Organisationen und gerade bei größeren Onlinehändlern sollte man sich von dem Gedanken des kleinen süßen Lädchens in der Nachbarschaft verabschieden.
Für die Händler geht es, wie in leider fast allen Bereichen unsres Lebens um Gewinnmaximierung und ich für meinen Teil bekomme wirklich die Wut, wenn dies gegen die Gesetzgebung geschehen soll. Und die anscheinend weitverbreitete Betrachtungsweise der Kunde sei hier das Übel stört mich.
Umtäusche, Reklamationen, gekippte Düfte, all dies ist neben der Gewinnspanne im Preis mit einkalkuliert. Und wenn von x Einkäufen mal etwas von meiner Seite aus schief läuft, dann möchte ich aber bitte auch fair behandelt werden. Und fair ist auf gar keinen Fall gesetzliche Regelungen zu umgehen.
Warum steht nicht z.B. explizit drin "Angebrochene Ware (außer bei Mängeln) von der Rückgabe ausgeschlossen"?
Dann würde es doch für alle Beteiligten einfacher sein!

Weil dies evtl. rechtlich nicht haltbar wäre? Wäre dann im Umkehrschluß angebrochene Ware (auch ohne Mangel) eben doch zurückzugeben?

Bevor ich geschrieben habe, habe ich tatsächlich ein wenig nach gegoogelt und bin über eben diese Aussage eines Anwalts gestolpert

www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung-__f1565 66.html

Ja es mag für den Händler nicht das tollste der Welt sein, dass dies so ist, aber ohne diese Regelungen hätte er doch wohl kaum Kunden. Wer außer bitte, außer unsre kleine, duftverrückte Gemeinschaft würde denn völlig blind ein Parfum kaufen ohne die Sicherheit zu haben, dass er sein Geld wieder bekommt, falls es nach "Plörre" riecht? Onkel Heinz der seiner Frau ne Überraschung bereiten will sicher nicht.
Und die Gewinnspanne des Onlinehandels liegt dennoch um Meilen höher, als es im klassischen Einzelhandel der Fall ist, das liegt unterandrem an den verhältnismäßig verschwindend geringen Kosten für Personal. Und wenn dann die Produkte den selben Preis wie im Laden haben, also bitte, dann ist der Kunde unsozial?

So fertig

Smile

Und ps.: Bevors weitergeht, an diesem Verhalten gehen Händler pleite, etc.
Ich persönlich kauf nichts blind RazzArrow
ebay 0
Dann darf ich hier noch meinen Senf als ehemaliger ebay-Powerseller (u.a. auch Düfte) dazugeben: Ich erhielt mehrfach angebrochene Flacons zurück, mit unterschiedlichen Geschichten dazu: 1. "ist ne Fälschung", 75 ml Gucci Rush, halbleer. 2. "ist gekippt", 30 Jahre alter Duft, 10 ml/50 ml weg. 3. "Kriege ich nicht auf" (Extrait 15 ml, Kordel entfernt, Deckel abgebrochen). In Absprache mit meinem damaligen Anwalt und "Leidensgenossen" jedesmal Komplettpreis zurückerstattet, weil ich es musste, laut Widerrufsrecht und ebay-AGBs.
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ach ja, und jedesmal waren sie reif für die Mülltonne und ich bekam teilweise sogar noch schlechte Bewertungen. Geld weg, Ruf weg.
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@Chanelle
was du beschreibst, ist auf jeden Fall sehr dreist und von Kundenseite nicht in Ordnung, gerade die negativen Bewertungen im Nachgang müssen absolut nicht sein, wenn dem Kunden sogar in diesen Fällen das Geld erstattet wurde (die übrigens, in meiner Auslegung auch nicht ins Widerrufrecht fallen, testen ist da in meinen Augen tatsächlich 2-3 mal sprühen und fertig). Ebay ist hier tatsächlich ein schwieriger Fall, da hier je nach Umfang der Aktivität und Preiskategorie die Grenzen zwischen Privathandel und Gewerbe fliesend sind.
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Schnuffos:
Olinehexchen:
Ich würde nie auf die Idee kommen, einen getesteten Duft zurückzuschicken. Bei einer "Blindbestellung" liegt das Risiko doch bei mir. Was kann denn der Verkäufer dafür, wenn mir der Duft nicht gefällt?

das ehrt Dich und ist sehr vorteilhaft für Deinen Verkäufer.
Aber, machst Du dass dann konsequenterweise auch mit ALLEN Deinen Onlinebestellungen so?! (die Hose, Schuhe, Schmuck was auch immer,
>- passen die immer exakt? sehen die immer so aus? wie in der Beschreibung angegeben?)

Da muss ich dir leider sagen, dass ich außer Parfum nur bestimmte Sachen online bestelle und die waren bis jetzt immer so, wie sie beschrieben bzw. abgebildet waren. Kleidung und Schuhe kaufe ich im Laden, denn die müssen passen und dazu muss ich sie anprobieren.
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Ich sehe es auch nicht ein, aus Mitleid mit dem Verkäufer (der derartige Verlustgeschäfte bereits eingepreist hat, sonst ist er offenbar unerfahren und schlecht beraten) auf meine Rechte zu verzichten. Warum sollte ich?

Zwar habe ich selbst bisher Parfums auch nur dann zurückgeschickt, wenn sie a) nicht der bestellten Ware entsprachen (dann ungeöffnet), oder b) Qualitätsmängel aufwiesen (dann benutzt, anders hätte ich diesen Mangel ja nicht feststellen können).

Allerdings bin ich bei Douglas vom Personal auch schon auf den Online-Shop verwiesen worden, wenn die einen Duft, den ich testen wollte, nicht im Laden hatten, und zwar ganz ausdrücklich mit dem Hinweis, dass ich das Paföng ja zurückschicken könne, wenn es mir nicht gefällt. Sollte ich da also tatsächlich das bislang erstaunlich unauffindbare "Ivoire (2012)" blind bestellen, hätte ich keine Hemmungen, es nur aufgrund von Nichtgefallens wieder zurückzuschicken...
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Siebter:
Ich möchte mal ganz kurz darauf hinweisen, dass die Preise bei ALzD exakt auf dem Niveau von Läden in der Berliner Friedrichstraße oder dem KaDeWe sind, wo ich nicht nur für fast alle Düfte Tester finde, sondern auf Wunsch auch noch ausführlich beraten werde. ...

Parfümerien wie ALzD, Essenza Nobile, Sündhaft, Haut-Sache & Co. arbeiten zweigleisig: Versand plus lokaler Laden. Und man wird dort ausgesprochen kompetent, freundlich und geduldig beraten - auch per Telefon oder per E-Mail. (Das hebt derlei Net-Parfümerien übrigens seeehr positiv ab von Shops wie etwa Parfumdreams, wo ich auf Produktfragen bloß dürftigste Antworten bekam...) Und dass man als Zugabe zu jeder Originalprodukt-Bestellung Gratis-Probeabfüllungen nach Wunsch bekommt, weiß ich gleichfalls zu schätzen; gibt's so bei den "Großen" nicht.

Von daher würde ich sagen: Ball flach halten, Kirche im Dorf lassen, fair bleiben Wink.
Ist freilich nur eine Reaktion "aus dem Bauch heraus" - wie die Rechtslage aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Schnuffos:

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist."

Hier muss man sehr genau lesen:

Das Testen der Originalware/Verkaufsware ist auch im Ladengeschäft nicht möglich - hier testet man anhand eines Testers.

Hier, das sagt der Gesetzgeber dazu:
www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung-__f1565 66.html
Zuletzt bearbeitet von Goldbaerchen am 14.02.2013 - 21:25 Uhr, insgesamt einmal bearbeitet
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Oloroso:
Nein, dieses Recht hast du nicht. Es ist auf 14 Tage beschränkt! Und ich habe es bereits erklärt. Der Umfang des Tests muss der Sache angemessen sein. Wer von einem Flakon mehr als ca. 5-10% aufbraucht, hat gegen diesen Grundsatz verstoßen und kann nicht mehr auf dem Widerrufsrecht beharren, auch wenn erst zwei Tage seit Kauf vergangen sind.

Noch etwas, da ich selbst unternehmerisch tätig bin. Wer als Unternehmer tätig ist, trägt ein bestimmtes Risiko. Als Händler und Verkäufer von Waren trage ich das Risiko unzufriedener Kunden, beschädigter, verdorbener usw. Ware.
Dies hat Einfluss auf die Preisgestaltung, denn der Unternehmer legt dies ohnehin auf die Gesamtheit seiner Kunden um. Ja, manchmal habe ich in BWL aufgepasst. Wink

Der arme Händler ist daher nicht so arm, da NICHT ER die Kosten trägt. Hat noch niemand von euch erlebt, dass die KfZ-Versicherung zum Jahreswechsel deutlich ansteigt, also weit über der Inflationsrate? Dies liegt daran, dass das Unternehmen in einem schlechten Jahr mit vielen Schadensbegleichungen die gestiegenen Ausgaben auf alle Versicherungsnehmer umlegt, auch wenn diese selbst keinen Unfall verursacht haben und in der SF-Klasse sogar gesunken sind, alles bei gleicher Regional- und Typklasse.

Ein Händler hat daruber hinaus die Möglichkeit, diese Verluste steuerlich abzusetzen, sodass ihm schlussendlich kein direkter Schaden entsteht. Was ihm nicht ersetzt wird, ist der Arbeitsaufwand, der damit verbunden ist und davor scheuen sich manche Unternehmer und stellen sich daher quer.

Also jetzt wissen wir, warum die Parfumpreise saftig steigen Wink
Nee, im Ernst, man muss sich fragen, ob so ein uebertriebenes.Rueckgaberecht (bei gebrauchten Flakons, wenn es denn so.sein sollte), wirklich im Sinne des.Verbraucherschutzes ist. Denn das hiesse, der Verbraucher zahlt am Ende dafuer mit, dass andere Verbraucher meinen, sich das Auftreiben von Proben sparen koennen. Das faend ich schon scheisse. Und unabhaengig von der offenbar nicht zweifelsfrei klaren Rechtslage finde ich so ein Verhalten daneben, um nicht zu sagen unanstaendig. Wenn ich als Online-Haendler in solchen Faellen zur Ruecknahme gezwungen waere, wuesste ich schon, dass ich mr solche.Kunden merke und mit diesen keine Geschaefte mehr mache, in meinem eigenen Interesse und im Interesse anderer Kunden.

Der Vergleich mit der Versicherung hinkt gewaltig. Bei Versicherungen begibt man sich freiwillig in eine Solidargemeinschaft, um das individuelle Risiko jedes einzelnen zu mindern. Da haettest du ruhig mal bei bwl noch besser aufgepasst. Die Wahrscheinlichkeit eines Nichtgefallens bei einem Blindkauf von Parfum ist so hoch, dass man da schon nicht mehr von einem Risiko sprechen kann wie zum Beispiel bei einem Ladendiebstahl oder derartigem (ein Risiko ist per Definitionem etwas, das selten eintritt und keinesfalls dem Normalzustand entspricht) und daher nicht angemessen, dass Verkauefer oder Kaeuferkollektiv dies tragen.
Das waere pervertierter Verbraucherschutz, der dem Verbraucher, der die Regeln der Fairness beachtet, eher schadet als dass es ihn schuetzt.
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Siebter:
Ich möchte mal ganz kurz darauf hinweisen, dass die Preise bei ALzD exakt auf dem Niveau von Läden in der Berliner Friedrichstraße oder dem KaDeWe sind, wo ich nicht nur für fast alle Düfte Tester finde, sondern auf Wunsch auch noch ausführlich beraten werde. Vor diesem Hintergrund muss ich doch ziemlich die Stirn über das Verhalten von Herrn Wuchsa runzeln.

Das Beifügen von Pröbchen wie bei Sündhaft finde prima, so sollte es auch ALzD handhaben.

Das kannst du bei Wuchsa genauso haben, wenn du ins Ladengeschaeft gehst. Bitte keine Aepfel mit Birnen vergleichen.

Dass man bei jedem verkauften Duft ein Proebchen von eben diesem Duft beilegt, ist allerdings nicht dumm und kann den ein oder anderen Aerger sicher von vornherein vermeiden. Ich meine, bei jedem Parfumkauf bei AlzD darf man 3 Proebchen als Beigabe auswaehlen, wenn ich mich recht entsinne. Nur mal ein konstruktiver Vorschlag an Hrn Wuchsa, machen Sie daraus 2, und Probe 3 ist nicht waehlbar, das ist immer der gekaufte Duft. Am besten in dem Online-Shopping Ding gleich so einstellen, dann haben Sie gleich den Nachweis, dass jeder Kunde in der Lage war, den gekauften Duft zu testen, ohne die Verpackung aufzureissen.
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Olinehexchen:
Schnuffos:
Olinehexchen:
Ich würde nie auf die Idee kommen, einen getesteten Duft zurückzuschicken. Bei einer "Blindbestellung" liegt das Risiko doch bei mir. Was kann denn der Verkäufer dafür, wenn mir der Duft nicht gefällt?

das ehrt Dich und ist sehr vorteilhaft für Deinen Verkäufer.
Aber, machst Du dass dann konsequenterweise auch mit ALLEN Deinen Onlinebestellungen so?! (die Hose, Schuhe, Schmuck was auch immer,
>- passen die immer exakt? sehen die immer so aus? wie in der Beschreibung angegeben?)

Da muss ich dir leider sagen, dass ich außer Parfum nur bestimmte Sachen online bestelle und die waren bis jetzt immer so, wie sie beschrieben bzw. abgebildet waren. Kleidung und Schuhe kaufe ich im Laden, denn die müssen passen und dazu muss ich sie anprobieren.

@Schnuffos
Dieser Vergleich hinkt gewaltig. Ich bestelle Kleidung und Schuhe online und ausnahmslos alle bieten Rückgabe (kostenlos) bei Nichtgefallen usw. an und damit meine ich nicht nur Zalando (hier basiert schon alleine die Reklame drauf).
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DieNase:

Also jetzt wissen wir, warum die Parfumpreise saftig steigen Wink
Nee, im Ernst, man muss sich fragen, ob so ein uebertriebenes.Rueckgaberecht (bei gebrauchten Flakons, wenn es denn so.sein sollte), wirklich im Sinne des.Verbraucherschutzes ist. Denn das hiesse, der Verbraucher zahlt am Ende dafuer mit, dass andere Verbraucher meinen, sich das Auftreiben von Proben sparen koennen. Das faend ich schon scheisse. Und unabhaengig von der offenbar nicht zweifelsfrei klaren Rechtslage finde ich so ein Verhalten daneben, um nicht zu sagen unanstaendig. Wenn ich als Online-Haendler in solchen Faellen zur Ruecknahme gezwungen waere, wuesste ich schon, dass ich mr solche.Kunden merke und mit diesen keine Geschaefte mehr mache, in meinem eigenen Interesse und im Interesse anderer Kunden.

Der Vergleich mit der Versicherung hinkt gewaltig. Bei Versicherungen begibt man sich freiwillig in eine Solidargemeinschaft, um das individuelle Risiko jedes einzelnen zu mindern. Da haettest du ruhig mal bei bwl noch besser aufgepasst. Die Wahrscheinlichkeit eines Nichtgefallens bei einem Blindkauf von Parfum ist so hoch, dass man da schon nicht mehr von einem Risiko sprechen kann wie zum Beispiel bei einem Ladendiebstahl oder derartigem (ein Risiko ist per Definitionem etwas, das selten eintritt und keinesfalls dem Normalzustand entspricht) und daher nicht angemessen, dass Verkauefer oder Kaeuferkollektiv dies tragen.
Das waere pervertierter Verbraucherschutz, der dem Verbraucher, der die Regeln der Fairness beachtet, eher schadet als dass es ihn schuetzt.

Um vielleicht mal eines klarzustellen: Ich spreche immer noch über Venice und ich unterstelle ihr nicht, dass sie nur kostenlos an Proben kommen wollte. Außerdem müsste sie bei einem Preis unter 40,- Euro ohnehin die Kosten für die Rücksendung tragen, nebst der Wertminderung. Alles in allem ein schlechter Deal für sie, denn eine Probe wäre deutlich billiger gekommen. Oder was wirfst du Venice vor?

Und .. oh mein Gott! Ja! Es war schon immer so, dass ein schützendes Gesetz durch Parasiten, moralisch nicht ganz zweifelsfreie Personen ausgenutzt wird. Das ist bestimmt nicht neu. Aber wie verbessern wir die Welt? Und den Menschen?
Schaffen wir doch die Sozialhilfe ab, damit die Erschleichung von Sozialhilfe nicht mehr möglich ist. Dass dann damit auch die einsame und gebrechliche Oma auf der Straße verhungert, müssen wir dann in Kauf nehmen. Aber wir können stolz darauf sein, dass wir potenziellen Missbrauch unterbunden haben.

Schaffen wir also auch die Verbraucherrechte ab, damit ein Missbrauch nicht mehr möglich ist! Damit 5% keine Chance mehr haben, das System zu missbrauchen, schützen wir die 95% der ehrlichen Menschen nicht mehr. Gute Idee!

Nebenbei bemerkt: Ich verbitte mir persönliche Angriffe und mir vorzuwerfen, ich hätte nicht aufgepasst. Solche Äußerungen kannst du für dich behalten oder deiner Großmutter schenken.
Ich kann dir gerne die Nummer meiner letzten Versicherung geben, die genau mit dem Argument der Umlegung von Ausgaben ihre Preiserhöhung um 30% rechtfertigen bzw. erklären wollte.

Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass ich mich bei einer KfZ-Versicherung freiwillig in eine Solidargemeinschaft begebe, denn sie gehört zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Woher hast du diese Sichtweise? Offensichtlich hat dein - moralisch nicht ganz einwandfreier - Versicherungsmakler ganze Überzeugungsarbeit geleistet.
Wenn du mir irgendwo und irgendwie einen Gesetzespassus oder einen -paragrafen nennen kannst, der dich bestätigt und mir beweist, dass ich nur freiwillig beitrete, nehme ich gerne alles zurück. Im Übrigen sind auch die Sozialversicherungen keine freiwilligen Solidargemeinschaften, da sie den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Die private Hausrat kann in diese Kategorie fallen, obwohl ich in bestimmten Situationen, z.B. durch einen Mietvertrag, auch dazu verpflichtet werden kann.

Deine Sichtweise auf gewinnorientierte Unternehmen erscheint unpassend. Was hier z.B. hinkt, ist der Vergleich zwischen Venices Fall und einem Ladendiebstahl als Beispiel für ein Unternehmer- bzw. Geschäftsrisiko. Auch hier könnte ich wieder fragen, was du Venice unterstellst.
Ist dir im Übrigen bekannt, dass auch dieser Schwund in den meisten Geschäften auf die Preise aufgeschlagen wird?

Aber unabhängig vom zuvor Gesagten hinkt der Vergleich überhaupt nicht, denn die Frage ist nicht, ob ich eine Sache freiwillig erwerbe oder unfreiwillig erwerben muss. Es ist nur ein Beispiel dafür, welche Faktoren in die Preisgestaltung eines Produkts oder einer Dienstleistung einfließen. Und dazu zählen auch Versicherungen, aber genauso gut hätte ich als Beispiel auch Produzenten von Kühlschränken, Fernsehgeräten usw. wählen können.
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Jifat:
Meinereiner:
Wo sind die hauptberuflichen Juristen hier im Forum Confused:

Würde mich auch interessieren, am besten anhand von tatsächlichen Fällen/Urteilen.

Die haben sich entnervt aus solchen Threads zurückgezogen und testen on topic Parfums. Zumindest die, die ich kenne. Wink
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Ronin:
Jifat:
Meinereiner:
Wo sind die hauptberuflichen Juristen hier im Forum Confused:

Würde mich auch interessieren, am besten anhand von tatsächlichen Fällen/Urteilen.

Die haben sich entnervt aus solchen Threads zurückgezogen und testen on topic Parfums. Zumindest die, die ich kenne. Wink

Und Venice hat sich sowieso schon längst entschieden, was sie tun wird Wink
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@DieNase: Du hast natürlich recht, wenn Du auf das Ladengeschäft von ALzD verweist, aber hier geht es um deren online-Angebot, das darf man durchaus separat betrachten. Ehrlich gesagt empfinde ich das Beharren von Herrn Wuchsa auf seine Auslegung der rechtlichen Lage als unangemessen stur, zumal sie anfechtbar ist. Dieser Unwille zur Kulanz ist nachvollziehbar, denn Retouren spielen bei Online-Geschäften offenbar eine große Rolle - andererseits spart man als Online-Händler ziemlich massiv Personalkosten und Ladenfläche, und bezogen auf die online verkauften Düfte ändert auch ein nebenbei betriebenes Ladengeschäft nichts daran. Deshalb empfinde ich ALzD als zwar willkommenes, aber auch recht teures Angebot; das ist grundsätzlich okay, aber auf diesem Niveau und beim hier geschilderten Fall hätte ich etwas mehr entgegenkommen erwartet. Der entscheidende Punkt ist, dass vom bestellten Duft keine Proben erhältlich waren, sowohl Käufer als auch Verkäufer gehen damit das Risiko eines blindbuys (bzw. blindsells) ein.

Na egal, ich denke, viele befürworten die von Dir en Detail ausgeführte Idee mit den beigefügten Proben des jeweils bestellten Duftes, vielleicht sollte man Herrn Wuchsa einfach mal einen Tipp geben.
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Goldbaerchen:

www.frag-einen-anwalt.de/Wertminderung-__f1565 66.html

Danke für den Link!
Das hilft Nichtjura-Menschen. Smile

Was bleibt, außer der Feststellung, dass Venice bei einem Rechtstreit wahrscheinlich Recht zugesprochen bekäme?

Wenn ein Handelsunternehmen eine Ware wie Parfum auch online zugänglich macht, nimmt es ein gewisses Risiko in Kauf. Wenn dieses Terrain beschritten wird, kann also nur ein Konzernriese das wirtschaftlich schultern - oder der Händler gibt sich Mühe, sein Angebot dem möglichen Ladenkauf in etwa gleich zu stellen.
ALzD tut das (und zwar mit ganz ordentlicher, kostender Energie):
- ALzD gibt bei fast allem die Möglichkeit, den Duft per Probe kennen zu lernen.
- Es gibt zu jedem Duft Beschreibungen und zwar (bei allem Werbeblabla) ziemlich aussagekräftige, das Produkt selbst gut darstellende.
- Zu diesen Beschreibungen auf den Produktseiten kommt viel Drumherum, das hilfreich ist, sich ein Bild zu machen (Dufttagebuch, Rezensionsmöglichkeiten mit Kundschaftsmeinung).
- ALzD tut darüber hinaus sehr viel, um ein informiertes Publikum anzusprechen und zu binden. Nicht das Zufallspublikum.

Hinzu kommt die Eigenheit des Produkts.
Der Vergleich mit Wein, den ich gezogen habe, ist übrigens kein "Käse", wie Schnuffos schreibt, sondern für mich sehr zutreffend. Juristisch mag das anders sein, aber ich habe ja auch nicht juristisch in etwaiger Rechtskenntnis verglichen, sondern moralisch ... und ich denke, dass es da durchaus Vergleichbares gibt.

Unabhängig also, ob es ein Schlupfloch gibt, das den mittelständischen Unternehmer mit dem Konzern in Sachen Risiko gleichstellt... er versucht sich möglichst abzusichern und wenn das nicht hundertprozentig möglich ist, ensteht eine Grauzone, die juristisch vielleicht gar nicht grau ist, mit dem normalen Menschenverstand betrachtet aber schon und es ist unsere Wahl als Kundschaft, sich in der Grauzone so oder so zu verhalten.

ALzD ist ein Wirtschaftsunternehmen, ganz klar. Es ist nicht angetreten, den Weltfrieden herzustellen oder eine antikapitalistische Mission zu vertreten. Aber die Wuchsa-Firma ist auch bedeutend mehr und was anderes, als z.B. Douglas: Ein Händler, der sich viel Mühe um des Produktes Willen selbst gibt und der die Ware Parfum ähnlich begreift, wie wir das hier bei Parfumo tun.
Ich selbst nutze auch nicht jedes juristische Schlupfloch aus, wenn ich beim Supermarkt einkaufe. Aber bei ALzD fände ich das ganz und gar absurd (moralisch) und kontraproduktiv (juristisch).
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Es wird wohl, dem gesunden Menschenverstand folgend, nichts anderes bleiben, als entweder Hr. Wuchsa noch einmal nachdrücklich auf seine AGB hinzuweisen, in denen nichts von angebrochenen Flakons steht. Eine Mail im Nachhinein mit dem Hinweis darauf hat mit dem zuvor abgeschlossenen Kaufvertrag nichts zu tun. Sein Pech, dass er die AGB nicht hieb und stichfest auf sich und sein Geschäft angepasst hat. Alternativ oder bei Nicht-Erfolg steht ein Gespräch mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz an. Ob sich das bei 40,- EUR Warenwert lohnt, muss jeder für sich entscheiden.

Woher ich diese Weisheiten nehme? Vor ca. einem halben Jahr haben wir in unserem Unternehmen in mehreren intensiven Workshops mit einem Fachanwalt für unsere Branche (!) unsere AGBs angepasst - die für Kaufverträge und die für Dienstleistungsverträge. Daher weiß ich sehr genau, dass immer die gesetzliche Regelung greift, falls nicht formaljuristisch und inhaltlich wasserdichte eigene AGB Grundlage eines Vertrages sind. Soweit ich das bei ALzD sehe, hat er sich diese sehr zeit- und kostenintensive Arbeit nicht gemacht. Somit dürfte ohne viel Hin und Her die Sachlage klar zu Gunsten von Venice ausfallen. Der Gesetzgeber hat sich i. d. T. auch nicht explizit um die Parfümeriebranche gekümmert...

Zudem noch einmal klar der Hinweis auf die Unterschiede zwischen Laden- und Onlinegeschäft. Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist müßig. Es gibt da halt klare Abgrenzungen in der Rechtsprechung.

Das Argument von Moral und Sitte überlese ich jetzt mal. Natürlich gibt es sittenwidriges Verhalten im Geschäftsleben. Verträge, welche auf dieser Basis geschlossen werden, sind nichtig. Mit Moral und Ethik kommt man hier aber nicht weit. Es gelten Gesetze und knallharte Fakten. Recht heißt nicht immer Gerechtigkeit, das wird sich wohl auch nicht ändern und verklärt im Geschäftsleben den Blick. Um das nochmal klar zu stellen: ich bin nicht für unmoralisches Verhalten. Es spielt in der Bewertung hier jedoch eine eher untergeordnete Rolle und ist nicht Maß aller Dinge.

Das Jammern um die (zukünftige) Preisgestaltung prallt ebenfalls an mir ab. Jedem einigermaßen denkenden Verbraucher sollte inzwischen klar sein, wie hoch die Margen gerade bei Luxusgütern sind. Nichts anderes ist ein Parfum. Ich persönlich schätze den reinen Warenwert eines Duftes auf noch nicht einmal 40 %. Dass der Rest nicht beim Händler allein hängen bleibt ist mir klar. Jedoch kalkuliert er solche Verluste mit ein. Und wir bezahlen dies schon immer mit. Wie bereits erwähnt, wird wegen 2% zurück gegebener Flakons nicht der Wucher ausbrechen. Der Markt würde diesem Händler ganz schnell den Boden unter den Füßen wegziehen. Das regelt der Preiskampf im Onlinehandel ganz zügig - und damit wir alle.

Dass es nun nicht jedermanns Sache ist, Flakons zu ordern und bei Nichtgefallen zurück zu geben, ist klar geworden. Tut aber nichts zur Sache. Händler sind Kaufleute und es interessiert sie ausschließlich ihr Gewinn und Verlust. Das muss man m. E. ganz nüchtern sehen. Und wer ein guter Geschäftsmann ist, hat es eigentlich gar nicht nötig, wegen 40,- EUR einen solch unprofessionellen Aufstand zu proben...
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@Louce: Hier geht es ja nicht um Schlupflöcher, sondern um eine ziemlich reguläre Anwendung des Rückgaberechts. Du stellst ja selbst fest, dass Venice vermutlich Recht zugesprochen würde, wenn sie den Fall einem Richter vorlegen würde. Ich glaube, wir sind uns alle ziemlich einig, dass es schlecht ist, wenn dieses Recht für wildes Probeschnüffeln missbraucht wird, das wird juristisch meiner Ansicht aber auch gar nicht abgedeckt oder gar gefördert, denn ein Rückgaberecht setzt doch mit Sicherheit eine beim Erwerb vorhandene Kaufabsicht voraus.

Ich stimme Dir zu: soweit ich es beurteilen kann, ist ALzD kein eiskalter Abzockerladen. Aber Leidenschaft für eine Branche und Liebe zum Detail ändern nichts an der hier zu befolgenden Rechtslage.
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@TrialError

Danke für diesen Beitrag! Endlich mal noch jemand, der die Sachlage versteht, Ahnung hat und die ganze Sache ganz nüchtern betrachtet.

Ich habe bereits auf der ersten Seite des Threads darauf hingewiesen, wie sich die Sache verhält, aber alle wissen es besser oder wenn sie es nicht besser wissen, dann meinen sie doch, es besser zu wissen.

Nochmals danke, TrialError!
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