DieNase:Also jetzt wissen wir, warum die Parfumpreise saftig steigen

Nee, im Ernst, man muss sich fragen, ob so ein uebertriebenes.Rueckgaberecht (bei gebrauchten Flakons, wenn es denn so.sein sollte), wirklich im Sinne des.Verbraucherschutzes ist. Denn das hiesse, der Verbraucher zahlt am Ende dafuer mit, dass andere Verbraucher meinen, sich das Auftreiben von Proben sparen koennen. Das faend ich schon scheisse. Und unabhaengig von der offenbar nicht zweifelsfrei klaren Rechtslage finde ich so ein Verhalten daneben, um nicht zu sagen unanstaendig. Wenn ich als Online-Haendler in solchen Faellen zur Ruecknahme gezwungen waere, wuesste ich schon, dass ich mr solche.Kunden merke und mit diesen keine Geschaefte mehr mache, in meinem eigenen Interesse und im Interesse anderer Kunden.
Der Vergleich mit der Versicherung hinkt gewaltig. Bei Versicherungen begibt man sich freiwillig in eine Solidargemeinschaft, um das individuelle Risiko jedes einzelnen zu mindern. Da haettest du ruhig mal bei bwl noch besser aufgepasst. Die Wahrscheinlichkeit eines Nichtgefallens bei einem Blindkauf von Parfum ist so hoch, dass man da schon nicht mehr von einem Risiko sprechen kann wie zum Beispiel bei einem Ladendiebstahl oder derartigem (ein Risiko ist per Definitionem etwas, das selten eintritt und keinesfalls dem Normalzustand entspricht) und daher nicht angemessen, dass Verkauefer oder Kaeuferkollektiv dies tragen.
Das waere pervertierter Verbraucherschutz, der dem Verbraucher, der die Regeln der Fairness beachtet, eher schadet als dass es ihn schuetzt.
Um vielleicht mal eines klarzustellen: Ich spreche immer noch über Venice und ich unterstelle ihr nicht, dass sie nur kostenlos an Proben kommen wollte. Außerdem müsste sie bei einem Preis unter 40,- Euro ohnehin die Kosten für die Rücksendung tragen, nebst der Wertminderung. Alles in allem ein schlechter Deal für sie, denn eine Probe wäre deutlich billiger gekommen. Oder was wirfst du Venice vor?
Und .. oh mein Gott! Ja! Es war schon immer so, dass ein schützendes Gesetz durch Parasiten, moralisch nicht ganz zweifelsfreie Personen ausgenutzt wird. Das ist bestimmt nicht neu. Aber wie verbessern wir die Welt? Und den Menschen?
Schaffen wir doch die Sozialhilfe ab, damit die Erschleichung von Sozialhilfe nicht mehr möglich ist. Dass dann damit auch die einsame und gebrechliche Oma auf der Straße verhungert, müssen wir dann in Kauf nehmen. Aber wir können stolz darauf sein, dass wir potenziellen Missbrauch unterbunden haben.
Schaffen wir also auch die Verbraucherrechte ab, damit ein Missbrauch nicht mehr möglich ist! Damit 5% keine Chance mehr haben, das System zu missbrauchen, schützen wir die 95% der ehrlichen Menschen nicht mehr. Gute Idee!
Nebenbei bemerkt: Ich verbitte mir persönliche Angriffe und mir vorzuwerfen, ich hätte nicht aufgepasst. Solche Äußerungen kannst du für dich behalten oder deiner Großmutter schenken.
Ich kann dir gerne die Nummer meiner letzten Versicherung geben, die genau mit dem Argument der Umlegung von Ausgaben ihre Preiserhöhung um 30% rechtfertigen bzw. erklären wollte.
Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass ich mich bei einer KfZ-Versicherung freiwillig in eine Solidargemeinschaft begebe, denn sie gehört zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Woher hast du diese Sichtweise? Offensichtlich hat dein - moralisch nicht ganz einwandfreier - Versicherungsmakler ganze Überzeugungsarbeit geleistet.
Wenn du mir irgendwo und irgendwie einen Gesetzespassus oder einen -paragrafen nennen kannst, der dich bestätigt und mir beweist, dass ich nur freiwillig beitrete, nehme ich gerne alles zurück. Im Übrigen sind auch die Sozialversicherungen keine freiwilligen Solidargemeinschaften, da sie den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Die private Hausrat kann in diese Kategorie fallen, obwohl ich in bestimmten Situationen, z.B. durch einen Mietvertrag, auch dazu verpflichtet werden kann.
Deine Sichtweise auf gewinnorientierte Unternehmen erscheint unpassend. Was hier z.B. hinkt, ist der Vergleich zwischen Venices Fall und einem Ladendiebstahl als Beispiel für ein Unternehmer- bzw. Geschäftsrisiko. Auch hier könnte ich wieder fragen, was du Venice unterstellst.
Ist dir im Übrigen bekannt, dass auch dieser Schwund in den meisten Geschäften auf die Preise aufgeschlagen wird?
Aber unabhängig vom zuvor Gesagten hinkt der Vergleich überhaupt nicht, denn die Frage ist nicht, ob ich eine Sache freiwillig erwerbe oder unfreiwillig erwerben muss. Es ist nur ein Beispiel dafür, welche Faktoren in die Preisgestaltung eines Produkts oder einer Dienstleistung einfließen. Und dazu zählen auch Versicherungen, aber genauso gut hätte ich als Beispiel auch Produzenten von Kühlschränken, Fernsehgeräten usw. wählen können.