Kriminalität und Düfte N°2
Irren ist menschlich, gar zu menschlich.
Für einen knappen Tag wurde der YouTube Auftritt von Chanel seitens des Bundesinnenministeriums verboten.
Was zunächst als lächerliche Randnotiz in der Boulevardpresse zu lesen war, machte mich stutzig.
Ich musste der Sache auf den Grund gehen!
Wie um alles in der Welt gefährdete Pariser Chic die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland?
Ich meine, die ewigen Kostüme bester Stoffe, Handtaschen mit dem doppelten C, elegante Blusen und des Weiteren klingen nicht gerade nach der Kleiderordnung gefürchteter Terrororganisationen.
Klar, Antaeus als Brachialduft könnte mit Augenzwinkern etwas im Hirn auslösen, aber wohl eher Fleischeslust denn tatsächliches Zerfleischen.
Und die Aldehyde von N°5 verdrehen schon den Kopf, aber im übertragenen und eben nicht im wortwörtlichen Sinne.
Dergestalt wollte ich mich nicht auf reißerische Artikel über den Sachverhalt verlassen und machte mich auf die Suche in der Online-Ausgabe des Bundesanzeigers.
Ich musste die Quelle finden!
Ein paar Sucheingaben später dann Folgendes:
BAnz AT 24.07.2024 B1
BAnz steht für Bundesanzeiger
AT für Amtlicher Teil
Es folgt das Datum der Veröffentlichung und die Blattnummer
Hier sei zu vermerken, dass eine Korrektur auf ein weiteres, neues Blatt verweist.
Aber der Reihe nach.
Zunächst geht es hier um das Vereinsverbot der Vereinigung Islamisches Zentrum Hamburg e.V.
Der Zweck und die Tätigkeit dieses Vereins verstoßen laut Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und laufen den Strafgesetzen zuwider.
Harter Tobak, mit denen ist wohl kaum gut Kirschen essen.
Nun gut, folgerichtig werden nicht nur der Verein sondern auch alle Teilorganisationen aufgelöst.
Man darf auch keine Kennzeichen (Symbole) der Organisation öffentlich, bei Versammlungen, etc. verwenden.
Um es deutlich zu machen, werden die schlimmsten Kennzeichen - semantisch klug mit „insbesondere“ - aufgelistet.
Also, bitte keine T-Shirts damit bedrucken, gelle?!
Pikant für unsere Nasen ist die Nummer 4 der Verfügung.
Hier geht es um die Internetauftritte des Vereins sowie seiner Teilorganisationen, welche konsequenterweise auch verboten werden.
Und jetzt kommt’s.
Buchstabe e) betrifft die Teilorganisation „Islamisches Zentrum Berlin e.V.“
Und deren YouTube Auftritt wurde fälschlicherweise verwechselt.
Klick und…
Mon Dieu, willkommen bei den YouTube Videos von Chanel!
Also, soll hier zwischen Schminktipps, Parfüm-Werbung und modischem Allerlei Staatsgefährdendes propagiert werden?
Mitnichten!
Das hat natürlich auch das Bundesinnenministerium erkannt und korrigierte einen Tag später den Fehler mit folgender Berichtigung:
BAnz AT 25.07.2024 B1
Statt Chanel heißt es im Internet-Link nun Channel, also Kanal.
Ja, ja, die vermaledeite Rechtschreibung.
Puh, um Haaresbreite wären mir etliche Videos von Chanel versperrt gewesen.
Na, auf den Schreck hin einen guten Zischer N°19, das beruhigt die Nerven.
Tschännel statt Schanell. Das kann einem deutschen Beamten schon mal passieren, nicht wahr? Lol.
Toll, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, dem nachzugehen.
Richtige Rechtschreibung ist nicht nur was für Nerds.
Dafür trag ich im Bett nur die Nr 5 ;)
Danke für die Aufklärung!
N° 19 & Bandit waren am Wochenende meine Begleitung.. ohne dass ich mein terroristisches Potential geahnt hätte 😉