Orientalischer Duft-Rausch
§ 29 Absatz 1 des Betäubiugsmittelgesetzes lautet:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel
a) verschreibt,
b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt,
6a. entgegen § 13 Absatz 1a Satz 1 und 2 ein dort genanntes Betäubungsmittel überlässt,
7. entgegen § 13 Absatz 2
a) Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke,
b) Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer
abgibt,
8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist."
Nach eingehender Überprüfung dieser Vorschrift dürfte ich mich wohl bei der Abfassung dieses Kommentars gerade noch so im straffreien Raum bewegen. Solltet Ihr, liebe Parfum-Freunde, nach diesen Zeilen von mir länger nichts mehr hören, dann habe ich mich in diesem so entscheidenden Punkt wohl geirrt.
Aber, warum mache ich mir über dieses Thema derartige Gedanken ? Oder besser gesagt: Muss ich mir Gedanken machen ? Der Name dieses Werkes verweist auf Haschisch, genauer gesagt auf eine bestimmte Sorte dieses Stoffes: Dem "Schwarzen Afghanen" Dieser berauschende Stoff ist außen schwarz , innen dunkelbraun bis schwarz. Er zeichnet sich durch einen aromatisch- würzigen bis süßlichen Geruch aus und soll -soweit muss ich auf die Angaben im Internet vertrauen- unter anderem bei den Konsumenten eine entspannende Wirkung hervorrufen.
Jedenfalls ist (unter anderem) dessen Besitz -wie wir soeben gelernt haben- nach dem Willen des Gesetzgebers nicht ganz -sagen wir mal- unproblematisch. Aber, ganz neu ist die Idee, ein Parfum nach einem berauschenden Stoff zu benennen, nicht: Immerhin kennen wir alle die im Jahr 1995 erschienenen "Opium Pour Homme" (EdT und EdP) von Yves Saint Laurent. Aber wieder zurück zu "Black Afgano": Haschisch, auch als "Hasch", "Shit" oder "Chocolate" bezeichnet, ist das aus Pflanzenteilen der weiblichen Cannabispflanze gewonnene und zu Platten oder Blöcken gepresste Harz. Ein kleines oder auch größeres Stück dieses Produkts wird oft "Piece“ genannt. Bei der Produktion von hochwertigem Haschisch finden hauptsächlich die Blütenstände der weiblichen Pflanze Verwendung, da sie gegenüber den restlichen Pflanzenteilen wesentlich mehr Harzdrüsen enthalten. Haschisch zählt, mit seiner meist entspannenden Wirkung, laut Wikipedia zu den „sanfteren“ psychoaktiven Drogen. Eigene Erfahrungen fehlen mir insoweit. Ich habe es auch nicht vor. Daher maße ich mir auch nicht an, mich zu möglichen gesundheitlichen Folgen eines Cannabis-Konsums zu äußern.
Äußern kann ich mich hingegen zu den Folgen des Konsums von Nasomatto's "Black Afgano". Diese sind für mich bereits ausreichend "berauschend": Zu Beginn nehme ich eine süßlich-rauchige Note wahr. Angenehm. Irgendwie orientalisch-fremdländisch. Es ist kein pappig-klebriges Süß, sondern eher eine meine Nase umschmeichelnde rauchig-würzige Süße. Tiefgründig und geheimnisvoll. Keinerlei zitrische (oder gar florale) Aromen, wie sie uns so oft in (erfrischenden) Düften begegnen. Wie, als wenn es uns schon eingangs ins Gesicht schleudern möchte: "Nein, das wird mit Sicherheit kein leicht-beschwingtes Cologne. Hey, ich bin ein tiefgründiges Schwergewicht !"
Es gesellen sich noch ein paar Kräuter in dieser Kopfnote hinzu. Aber dezent im Hintergrund. Ich meine, Koriander zu erschnuppern. Jedoch nur ganz leicht und sanft.
Die Süße lässt etwas nach und macht Platz für weitere Aromen von Rauch. War es eingangs noch der Rauch einer eiligst dahergerauchten Pausen-Zigarette ist es nunmehr eine hervorragende alte Zigarre edelster Herkunft. Eine Cohiba Siglo VI womöglich. Aber kein frischer Rauch, sondern eher die olfaktorische Stimmung in einem kleinen und dunklen Kellerraum am Morgen nach einer intensiven (und womöglich auch verlustreichen) Poker-Runde. Aber immer noch liebevoll unterlegt von dieser würzigen Süße.
Es gesellen sich Kaffee-Noten hinzu. Offensichtlich wurde bei dieser nervenaufreibenden Poker-Partie neben Hochprozentigem auch noch der eine oder andere heiße Kaffee genossen. Ein dunkler, stark gerösteter Espresso, vielleicht mit etwas weißem Zucker. Kein schäumender Milchkaffee.
Jedoch unterlegt mit edlen Hölzern.
"Jetzt fehlt im Rahmen dieser dunklen Grundstimmung nur noch das geheimnisvolle Oud !" schießt es mir durch den Kopf. Und, was soll ich sagen ? Meine Bitte scheint erhört worden zu sein: Weiche Harze, fast cremiger Konsistenz, sagen schon mal "Hallo". Und da ist es auch schon: Ein ebenso dunkles wie geheimnisvolles Oud. Nicht der medizinale Bruder, der uns bei "Duro" im Duett mit edelstem Leder so erfreut. Es ist ein ebenso rundes wie weiches Oud. Dunkel und geheimnisvoll. Trocken umhüllt von edelstem "Weihrauch-Tuch". Natürlich in tiefem Schwarz gehalten. Alles sehr dunkel, sehr geheimnisvoll, sehr fremdländisch. Um so bemerkenswerter ist dabei, dass diese geheimnisvoll-orientalische Grundstimmung durch obengenannte Zutaten erzeugt wird. Patchouli würde da prima facie noch gut hineinpassen. Ist jedoch nach meiner Auffassung nicht zu finden. Vielleicht wäre es auch des Guten etwas zu viel gewesen.
Fazit:
Ein ebenso geheimnisvolles wie tiefgründiges Werk des großen Meisters Alessandro Gualtieri aus dem Jahr 2009. Eigenwillig, wie sein Schöpfer, geheimnisvoll und für Manchen vielleicht auch des Guten etwas zu viel. Ich mag diesen Duft.