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Shamis’ Blog
vor 3 Jahren - 01.04.2021
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Das Gefahrstoffrecht: neuer Sonderteil "Parfum"

Liebe Parfümixe,

sollte euch beim Öffnen eurer sehnsüchtig erwarteten Bestellung noch vor dem Flakon statt der üblichen zwei Zettel (Lieferschein und Retourenschein) plus etwas Werbung ein halbes Buch entgegenflattern, kann dies folgende Gründe haben:

1. ihr habt es - wer kennt das nicht? - beim Bestellen mal wieder ein bißchen übertrieben: der Lieferschein wurde dadurch mehrseitig und auch bei den Retourenscheinen kommt so einiges zusammen 😧

2. eure Bestellung wurde nach dem 31.03.2021 verschickt: hier kommt nun der neue Sonderteil "Parfum" aus dem Gefahrstoffrecht zur Anwendung. Sollte dies der Fall sein, ist euch vielleicht schon bei der Entgegennahme aufgefallen, dass ihr neuerdings einen gültigen Personalausweis vorzeigen, den Verwendungszweck angeben und den Erhalt quittieren müsst - ein Vorgehen, wie man es bisher nur vom Kauf hochgiftiger Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel kannte. Bei den zusätzlichen Papieren handelt es sich dann um die sogenannten Sicherheitsdatenblätter, in denen noch einmal alle wichtigen Hinweise zum korrekten Umgang, zur Aufbewahrung usw. in Bezug auf den neu erworbenen Duftschatz stehen. Bitte lest sie stets sorgfältig! Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass ihr selbst einmal Parfum (Ofs, Afs, Proben) verschicken wollt, denkt bitte daran den erforderlichen Papierkram gewissenhaft zu erledigen. 🧐

Wenn ihr nun endlich bis zum bestellten Flakon vorgedrungen seid, könnte euch sein Aussehen ein wenig irritieren und das Ganze sogar im ersten Moment trotz seriöser Quelle für eine plumpe Fälschung gehalten werden. Doch keine Sorge: die vielen Aufkleberchen und extra Sätze auf Verpackung und Flakon müssen sein, um einen sicheren Umgang für sich selbst und seine Umwelt mit dem Gefahrengut zu gewährleisten. Um euch das alles mal ein wenig zu veranschaulichen, werde ich im Anschluß ein paar besonders gängige Sätze mit Erklärungen/ Beispielen und den dazugehörigen Gefahrsymbolen aufführen - vielleicht fallen euch da aber noch ein paar Ergänzungen ein!

R-Sätze (Hinweise auf besondere Risiken)

- "explosionsgefährlich": "Spicebomb", "Flowerbomb" etc.💣

- "kann Brand verursachen": "Replica - By the Fireplace"🧯

- "hoch entzündlich": kontrovers bewertete Parfums, die bei Diskussionen regelmässig für Zündstoff sorgen🔥

- "gesundheitsschädlich": Düfte mit Eichenmoos🤢

- "giftig": alle Vintagedüfte, die inzwischen verbotene Substanzen enthalten💀

- "reizt die Atmungsorgane": da man nie wissen kann, bei wem das zutifft, werden solche Aufkleber gerne einfach mal mit ins Paket geschmissen und können bei Bedarf ergänzend auf Flakon und Verpackung geklebt werden😝


S-Sätze (Sicherheitsratschläge)

- "Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben": gilt in erster Linie für Schüttflakons (wird aber auch schon mal verwendet, wenn die Lieferzeit doch etwas länger ausfiel und der Käufer bereits ein wenig ungeduldig wirkt)😏

- "unter Verschluß aufbewahren": sinnvoll für Parfums ab 50 Euro/ ml (Extraits, Exclusiv-Linien etc.)💰

- "nur im Orginalbehälter aufbewahren": wird gerne von den Herstellern behauptet, um den Handel mit Abfüllungen zu unterbinden🚱

- "Aerosol nicht einatmen": "Sécrétions Magnifiques"🥺

- "bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen": siehe "Aersosol nicht einatmen"🚿

- "beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen": siehe "Aerosol nicht einatmen"🧺

- "nur in gut belüfteten Bereichen verwenden": ab Sillage 8🤪

- "von Wohnplätzen fernhalten": ab Sillage 9🏃🏼‍♀️🏘️

- "bei unzureichender Belüfttung Atemschutzgerät anlegen": Sillage über 9🥵

So, ich hoffe, ich konnte euch schon mal einen kleinen Eindruck davon vermitteln, was da ab dem 1. April 2021 auf uns Parfumfreunde so zukommt! 🤥


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