07.01.2021 - 07:26 Uhr
FvSpee
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Blitzkommentar: Rechtsberatung
BERFUFSBEZEICHNUNG (vom Sprachjuristen)
Lawyer kann (Rechts-) Anwalt, ergo Advokat, aber auch bloß allgemein Jurist bedeuten: Auch ein judge ist ein lawyer, aber ein Richter ist kein Anwalt. In Dänemark, der Heimat Zarkos, ist zwar, wie wir von Hamleten wissen, etwas faul im Staate, aber ob im Tribunal oder der Anwaltskammer, ist nicht überliefert und deshalb wissen wir nicht sicher, an welche Art von Lawyern Amtmann Ahlmann (zu klären: zweiter Vor- oder erster Nachname?) hier dachte. Wir legen dem Weiteren die Anwaltshypothese zugrunde.
BERUFLICHE ERREICHBARKEIT (vom Wirtschaftsdetektiv)
Obwohl die Kanzlei dieses Advokaten erst im Vorjahr eröffnet haben soll, scheint sie bereits wieder geschlossen zu sein. Sowohl auf der internationalen Webseite zarkoperfume.com als auch auf derjenigen für den deutschen Klienten zarkoperfume.de sind die Kontaktdaten dieses Anwalts nicht (mehr?) veröffentlicht. Wir stellen zwei kriminalistische Hypothesen auf: (1) Ausgehend von der Annahme, dass Pavlov ein Näheverhältnis zu seinem Anwalt aufweist und es bei ihm (also dem Herrchen des allgemein bekannten Hundes) ausweislich seiner in miserablem Deutsch gehaltenen Internetseite weder für einen ordentlichen Dolmetsch noch für eine Qualitäts-Übersetzungsmaschine gereicht hat, könnte der Anwalt bereits Bankrott gemacht haben. (2) Der Advokat könnte sich wegen eigener Delinquenz (vgl. unten: BERUFSDELIKT) bereits in Haft befinden oder mit einem Berufsverbot belegt worden sein.
BERUFSAUSÜBUNG (vom Headhunter)
Der Anwalt präsentiert sich bei ersten Kennenlernen als durchtrieben und mit allen Wassern ungewaschen. Der zitrisch frische Händedruck wird (als unnötige Förmelei) einfach übersprungen, der vom Kollegen Cravache bereits in den Akten vermerkte Odeur nach weißer Schokolade (mit erhöhtem Sahneanteil) sorgt für die erforderliche süßliche Heranschleicherei, die sich mit einer bösartig stechenden, aber nicht recht auszulotenden, mal küchengewürzigen, mal dem Labor entsprungenen Hinterfotzigkeit paart.
Entsteht so zunächst der Eindruck eines ganz geriebenen und abgefeimten Vertreters seines Standes, so dekompensiert das Soufflé rasch. Nach kaum einer Stunde entpuppt sich der Anwalt als bloßer Rechtsbeistand, da er nichts tut als unauffällig dabeizustehen und eine diffus frischwürzig-kunstholzige PVC-Aura zu verbreiten. Er trägt keine eigenen Ideen bei, ist mal dem Mandanten hörig, mal dem Richter und wird daher alsbald entpflichtet.
Einen festen Mandantenstamm konnte die Kanzlei sich in der zu recht kurzen Zeit ihres Bestehens nicht erarbeiten, indes heißt es gerüchteweise, sie habe vorübergehend für einen gewissen Tycoon aus dem Londoner Stadtteil St. Giles gearbeitet. Dabei hätten gewisse olfaktorische Charakteristika, wenngleich auf karikierend verflachte Weise, abgefärbt.
BERUFSDELIKT (vom Staatsanwalt)
Unterstellt, der Anwalt habe seinerzeit einen Gebührensatz von 129 Euro in Anschlag gebracht, wie das bei anderen Dienstleistern der Agentur Ahlmann der Fall ist, wäre mit Blick auf seine in jeder Hinsicht unzulängliche Leistungserbringung sowohl ein ehrengerichtliches, als auch ein strafprozessuales Verfahren wegen Übermäßigen Sportulierens (jetzt: Gebührenüberhebung, § 352 StGB) von Amtes wegen einzuleiten.
Lawyer kann (Rechts-) Anwalt, ergo Advokat, aber auch bloß allgemein Jurist bedeuten: Auch ein judge ist ein lawyer, aber ein Richter ist kein Anwalt. In Dänemark, der Heimat Zarkos, ist zwar, wie wir von Hamleten wissen, etwas faul im Staate, aber ob im Tribunal oder der Anwaltskammer, ist nicht überliefert und deshalb wissen wir nicht sicher, an welche Art von Lawyern Amtmann Ahlmann (zu klären: zweiter Vor- oder erster Nachname?) hier dachte. Wir legen dem Weiteren die Anwaltshypothese zugrunde.
BERUFLICHE ERREICHBARKEIT (vom Wirtschaftsdetektiv)
Obwohl die Kanzlei dieses Advokaten erst im Vorjahr eröffnet haben soll, scheint sie bereits wieder geschlossen zu sein. Sowohl auf der internationalen Webseite zarkoperfume.com als auch auf derjenigen für den deutschen Klienten zarkoperfume.de sind die Kontaktdaten dieses Anwalts nicht (mehr?) veröffentlicht. Wir stellen zwei kriminalistische Hypothesen auf: (1) Ausgehend von der Annahme, dass Pavlov ein Näheverhältnis zu seinem Anwalt aufweist und es bei ihm (also dem Herrchen des allgemein bekannten Hundes) ausweislich seiner in miserablem Deutsch gehaltenen Internetseite weder für einen ordentlichen Dolmetsch noch für eine Qualitäts-Übersetzungsmaschine gereicht hat, könnte der Anwalt bereits Bankrott gemacht haben. (2) Der Advokat könnte sich wegen eigener Delinquenz (vgl. unten: BERUFSDELIKT) bereits in Haft befinden oder mit einem Berufsverbot belegt worden sein.
BERUFSAUSÜBUNG (vom Headhunter)
Der Anwalt präsentiert sich bei ersten Kennenlernen als durchtrieben und mit allen Wassern ungewaschen. Der zitrisch frische Händedruck wird (als unnötige Förmelei) einfach übersprungen, der vom Kollegen Cravache bereits in den Akten vermerkte Odeur nach weißer Schokolade (mit erhöhtem Sahneanteil) sorgt für die erforderliche süßliche Heranschleicherei, die sich mit einer bösartig stechenden, aber nicht recht auszulotenden, mal küchengewürzigen, mal dem Labor entsprungenen Hinterfotzigkeit paart.
Entsteht so zunächst der Eindruck eines ganz geriebenen und abgefeimten Vertreters seines Standes, so dekompensiert das Soufflé rasch. Nach kaum einer Stunde entpuppt sich der Anwalt als bloßer Rechtsbeistand, da er nichts tut als unauffällig dabeizustehen und eine diffus frischwürzig-kunstholzige PVC-Aura zu verbreiten. Er trägt keine eigenen Ideen bei, ist mal dem Mandanten hörig, mal dem Richter und wird daher alsbald entpflichtet.
Einen festen Mandantenstamm konnte die Kanzlei sich in der zu recht kurzen Zeit ihres Bestehens nicht erarbeiten, indes heißt es gerüchteweise, sie habe vorübergehend für einen gewissen Tycoon aus dem Londoner Stadtteil St. Giles gearbeitet. Dabei hätten gewisse olfaktorische Charakteristika, wenngleich auf karikierend verflachte Weise, abgefärbt.
BERUFSDELIKT (vom Staatsanwalt)
Unterstellt, der Anwalt habe seinerzeit einen Gebührensatz von 129 Euro in Anschlag gebracht, wie das bei anderen Dienstleistern der Agentur Ahlmann der Fall ist, wäre mit Blick auf seine in jeder Hinsicht unzulängliche Leistungserbringung sowohl ein ehrengerichtliches, als auch ein strafprozessuales Verfahren wegen Übermäßigen Sportulierens (jetzt: Gebührenüberhebung, § 352 StGB) von Amtes wegen einzuleiten.
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